Guten Tag! Hier kurze Schilderung des Umstandes: volljähriger Sohn wurde Februar 2017 betriebsbedingt die Ausbildung gekündigt. Juli 2018 nimmt der Sohn eine Arbeitsstelle an u. der kindergeldberechtigte Vater informiert die Familienkasse darüber. August 2018 erhält der Vater die Aufforderung zum Nachweis über Bemühungen seines Sohnes um Ausbildungsstellen von Mai 2017 bis Juni 2018. Der Sohn war seit der betriebsbedingten Kündigung arbeitslos und ausbildungs bzw. arbeitssuchend gemeldet und es wurden auch Bewerbungen geschrieben auf die z.T. keine Antwort erfolgten, oder Absagen aber auch Einladungen zu Vorstellungsgesprächen erfolgten. Wie der Vater jetzt erfuhr ist der Sohn den Einladungen nicht gefolgt, da ihm der Ausbildungsberuf dann doch nicht so zusagte. Wie soll sich der Vater jetzt verhalten? Im schlimmsten Fall will die Familienkasse 2700 Euro zurück. Bewerbungen wurden ja geschrieben. Auch ein Probearbeiten wurde absolviert in Hinblick auf einen Arbeitsplatz aber an anraten des Betriebes war der Sohn körperlich nicht für schwere Arbeiten geeignet. Aber kann man auch Einladungen zu Vorstellungsgesprächen absagen, wenn man dann doch nicht so sicher ist, ob die Ausbildung passt?
Familienkasse prüft Rückforderung von Kindergeld
17. September 2018
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Frage vom 17. September 2018 | 15:02
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienkasse prüft Rückforderung von Kindergeld
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#1
Antwort vom 17. September 2018 | 15:43
Von
Status: Student (2778 Beiträge, 914x hilfreich)
ZitatWie soll sich der Vater jetzt verhalten? :
Wenn du Kindergeld zu Unrecht bezogen hast, dann musst du es zurückzahlen. Oder was ist die Frage?
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