Die Familienkasse hat meinen Antrag auf Kindergeld abgelehnt, da kein Anspruch mehr steht. Sie haben anfangs das KiGe eingestellt> Nach Kontakt mit ihnen, muessten wir einen neuen Antrag stellen. Nach paar Monaten haben sie nur 2 Monaten auf meine Konto bezahlt, je die Haelfte, danach kam es kein cent mehr, und ich habe ihnen mehrere Briefe und mails geschickt, keine Entscheidung, Antwort: in Bearbeitung. Danach kam ein Brief; wir werden das KiGe wieder zahlen. Danach wurde nichts an mir bezahlt. Dann kamen Briefe: ich haette keinen Anspruch mehr. Aber sie meinten nun, sie haben alle KiGe von 11-2017 bis 8-2018 als Teil der Restforferung von Schulden meiner Frau an der Familienkasse, berechnet (Meine Frau hat in 2010 ueber 1 Jahr KiGe fuer 3 Kinder unrecht ins Ausland empfangen und muesste sie es zurueckzahlen).
Im Endeffekt: Das gedachte neue Kindergeld fuer einen Sohn (11-2017 bis 8-2018) ist nicht mein Geld und sie haben falsch angerechnet und bezahlt. Trotzdem mahnen sie mich und behaupten, sie haben alles richtig gemacht. Muessen Sie sich nicht selbst ihren Fehler korrigieren? Wer muss das Geld von Der Inkasso-der-Familienkasse wieder holen und an der Absenderstelle (Familienkasse) wieder zahlen??? Aber wenn das KiGe nicht meins ist, duerfte es nicht Schulden meiner Frau abdecken. Ich habe den Fehler nicht gemacht. Ich bitte Sie, wer kann mir helfen?
Das KinderGeld, entweder gehoert mir, od nicht:
Wenn es mir nicht gehoert, „sie schrieben: das Kindergeld wird ab november 2017 gem. 470 Abs.2 EstG aufgehoben"; d.h sie haben es falsch an ihrer Inkassostelle der Familienkasse bezahlt. Muessten sie sich nicht selbst wieder ihr Fehler korrigieren und es holen? (und wieder die Schulden meiner Frau wieder hocheinstufen, wie sie davor waren)? Haben sie recht es von mir zu verlangen? (Sie zahlten Schulden ohne meine Meinung, aus Geldern, die mir nicht gehoeren, und verlangen von mir...ist das logisch? normal? Sie haben danach mit Vollstreckung und Sauemnis 1% mich gedroht und gemahnt. Bitte um Hilfe. Danke.
Familienkasse verlangt von mir Kindergeld was ich nicht erhalten darf. Wer kann mir helfen?
22. März 2019
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Frage vom 22. März 2019 | 23:39
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienkasse verlangt von mir Kindergeld was ich nicht erhalten darf. Wer kann mir helfen?
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#1
Antwort vom 23. März 2019 | 00:08
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 9x hilfreich)
Zitatihr Fehler korrigieren und es holen :
Beantragung mittels Überprüfungsantrag und ein Bestreiten der Forderung sowie das Stunden ihrer möglichen Zahlungsforderung könnte Abhilfe schaffen. Nach §360 AO kann der Fehler mit dem BGB-Recht einer Beanstandung wegen Minderleistungen bzw. Schlechtleistung erfolgen. Dienstaufsicht gegen Amtsperson wegen Schlechtleistung und Mißachtung ihrer Korrespondenz (Art. 8,I EMRK ) zur wirksamen Beschwerde.
Widerspruch/Einspruch/Beschwerde einlegen und Überprüfungsantrag stellen, damit die Zahlungen an die Mutter an Dich rückführbar werden.
#2
Antwort vom 25. April 2019 | 15:33
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Sehe geehrter go511... danke sehr.
Im Endeffekt hat die familienkasse recht? Muss ich es zurueckzahlen? Danke sehr.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. April 2019 | 13:39
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 9x hilfreich)
ZitatBeantragung mittels Überprüfungsantrag und ein Bestreiten der Forderung sowie das Stunden ihrer möglichen Zahlungsforderung könnte Abhilfe schaffen. Nach :§360 AO kann der Fehler mit dem BGB-Recht einer Beanstandung wegen Minderleistungen bzw. Schlechtleistung erfolgen. Dienstaufsicht gegen Amtsperson wegen Schlechtleistung und Mißachtung ihrer Korrespondenz (Art. 8,I EMRK ) zur wirksamen Beschwerde.
Widerspruch/Einspruch/Beschwerde einlegen und Überprüfungsantrag stellen, damit die Zahlungen an die Mutter an Dich rückführbar werden.
Mir schrieb die Familienkasse, dass dieses Geld keine Sozialleistung sei, sondern dem EStG unterliegt.
Der Überprüfungsantrag nach §44 SGB X wird daher also auch bei Dir nicht erfolgversprechend sein.
Dein Widerspruch/Einspruch/Beschwerde gegen den Bescheid und das eingeleitete Mahnverfahren schon.
Auch die Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde an die Zentrale Kasse (in Nürnberg) habe ich gerade angestoßen. Einer Überprüfung Deiner Steuerbescheide stehst Du, um deine wirtschaftliche Handlungsfreiheit gewähren zu können, offen gegenüber.
Neben der Schlechtleistung bzw. Minderleistung kommt das Unterlassen von Ermittlungen (Untätigkeitsrüge) bzw. die Missachtung des Amtsermittlungsgrundsatzes hier sicher auch als Begründung in Betracht.
#4
Antwort vom 13. Mai 2019 | 23:31
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 9x hilfreich)
ZitatSehe geehrter go511... danke sehr. :
Im Endeffekt hat die familienkasse recht? Muss ich es zurueckzahlen? Danke sehr.
Ja und nein ... Ich würde der Forderung widersprechen und Dienst- und Fachdienstaufsichtsbeschwerde einlegen... und die Steuererklärungen von Dir & Ex überprüfen lassen ...
#5
Antwort vom 5. Juli 2019 | 10:41
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke sehr . Ich glaube Ihre antwort wird hilfsreich sein. Ich versuche mit ihr demnaechst was zu klaeren und beantragen. Danke nochmal. C
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