Familienkasse verweigert Kindergeldzahlung

3. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Logix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienkasse verweigert Kindergeldzahlung

Hallo,

ich bin mit 18 Jahren zu Haus ausgezogen und habe mir eine eigene Wohnung gesucht. Seit diesem Zeitpunkt weigert sich die Familienkasse mir die Auszahlung des Kindergeldes. Heute bin ich mittlerweile 23, hätte aber noch weiterhin und wärend der ganzen Zeit ununterbrochen Anspruch darauf.

Hintergrund: Mein Vater hat sich als ich 13 war von meiner Mutter getrennt und die Scheidung eingereicht, ist in die Schweiz zu einer neuen Partnerin incl. Familie gezogen.
Meine Eltern haben von da an das geteilte Sorgerecht.

Bis zu meinem Auszug wurde das Kindergeld an meine Mutter gezahlt, da ich auch dort wohnte.

Nach meinem Umzug fing alles an:
- Familienkasse verweigerte die Zahlungen mit den Gründen das ich doch in der Schweiz Kindergeld beantragen solle da sich meine Eltern ja das sorgerecht teilen.

Ich bin weder Schweizer Staatsbürger, noch da geboren noch habe ich jemals dort gewohnt.

-Weiterer Grund wäre das der Kindergeldanspruch nicht eindeutig zugeteilt werden könne da ich ja bei keinem der beiden Beziehungsberechtigten wohnen würde.

Auf den Hinweis das ich volljährig sei und alleine Wohnenwürde unabhängig von beiden und das in diesem Falle das Kindergeld doch mir gezahlt werden könne, wurde mir gesagt das das Kindergeld ausschließlich den Eltern zustehe, dies aber nicht angebracht sei weil ich ja wie ich selbst sagte unabhängig von beiden lebe.

Maßnahmen:
-2 Widersprüche, erfolglos
-einschalten eines Anwaltes durch meine Mutter welcher nach einigen abschmetterungen sich offensichtlich einfach nicht weiter bemüht hatte, wie meine Mutter auch nicht mehr.

ferner ist zu erwähnen das meine Mutter die Unterlagen nicht mehr auffinden kann, was der Grund dafür ist das ich mich bisher nicht selbst daraum gekümmert habe.

Allerdings möchte ich die Dinge nun in die Hand nehmen, da es sich bei solch langer Zeit mittlerweile für mich um eine ganze Menge Geld handelt, das meiner Meinung nach mir gesetzmäßig zusteht und auf welches ich nicht verzichten möchte.

Nun suche ich hier Rat,
was kann ich tun?
An wen kann ich mich wenden?

MfG

Logix

"Nachtrag": Ich beziehe lediglich Leistungen aus AlG2. Keinerlei weitere Einkünfte. Zwischenzeitliche Ausbildung geschah auch in kooperation mit dem Arbeitsamt, sodas der dortige Lohn auch in Höhe des AlG2 vom Amt an mich gezahlt wurde.

-- Editiert am 03.08.2011 18:16

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Ich beziehe lediglich Leistungen aus AlG2. Keinerlei weitere Einkünfte. Zwischenzeitliche Ausbildung geschah auch in kooperation mit dem Arbeitsamt, sodas der dortige Lohn auch in Höhe des AlG2 vom Amt an mich gezahlt wurde.
Ich stolpere gerade hier drüber. Was war das für eine Ausbildung und wann wurde die abgeschlossen?

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39346 Beiträge, 14144x hilfreich)

In Ergänzung: bist Du ausbildungssuchend gemeldet?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

was hast Du denn gemacht nachdem Du zu Hause ausgezogen bist? Und wo hast Du dann gewohnt? D oder CH?

Lg nero

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33317 Beiträge, 17404x hilfreich)

Wenn der TE Alg 2 bezieht, kann ihm das KG völlig egal sein - das würde selbst dann, wenn hier ein Anspruch vorläge, komplett auf das Alg 2 angerechnet.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Logix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Was war das für eine Ausbildung und wann wurde die abgeschlossen?


Maler/Lackierer, bezahlt direkt vom Arbeitsamt, so gesehn ne voll geförderte Ausbildung und ging nur ein halbes Jahr weil ich diese dann abbrach.

quote:
In Ergänzung: bist Du ausbildungssuchend gemeldet?


Ja ich war die ganze Zeit ausser das letzte Jahr ausbildungssuchend gemeldet und nun arbeitsunfähig geschrieben.

quote:
was hast Du denn gemacht nachdem Du zu Hause ausgezogen bist? Und wo hast Du dann gewohnt? D oder CH?


Eigene Wohnung alleine in D.

quote:
Wenn der TE Alg 2 bezieht, kann ihm das KG völlig egal sein - das würde selbst dann, wenn hier ein Anspruch vorläge, komplett auf das Alg 2 angerechnet.



Wenn dem so ist, hat er damit auch wieder Recht, dann kam das Geld ja Quasi nur von anderer Stelle aber aus dem gleichen Topf.

Bis dahin, danke für die Antworten, bzw. Fragen =)

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