Familienkasse vs Finanzamt Kindergeld

15. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
croatia2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)
Familienkasse vs Finanzamt Kindergeld

Hallo,
wollte mich über etwas erkundigen.

Hab für 2008 meine Lohnsteuererklärung gemacht. Raus kamen ca 6800 € was natürlich unter der Grenze liegt. Die Familienkasse hat ihre eigenen Berechnungen gemacht ( ohne wirklich zu sehen wie sie gerechnet haben ) und kam darüber. Wieviel das kann ich aus dem schreiben nicht ersehen.

Im groben waren folgende Posten beim Finanzamt:

12.200 € Bruttolohn

960 € Pauschbetrag
1310 € Unigebühren
1400 € Werbungskosten
2400 € Vorsorgeaufwendungen

und einige kleine Posten ( Pauschal Kontoführung und Bücher).

Meine Frage ist jetzt: Wie rechnet die Familienkasse?
Welche Posten fallen weg ? Was ist mit der Vorsorgeaufwendung.
Laut Urteilen muss immer vom NETTO Lohn ausgegangen werden.
Sozialabgaben ... davon hab ich ja nichts .

Wäre nett wenn jemand eine kleines rechen Beispiel hätte aufgrund meiner Daten.

Danke im voraus

Hierbei spreche ich diesen Beitrag an
http://www.focus.de/finanzen/steuern/ferienjobs_aid_67447.html

und diesen

http://www.unicheck.de/finance/Kindergeld_Job.html

Und das hier noch gefunden :

http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/kindergeld-grenze-sozialversicherung-aus-einkuenften-herausrechnen.html



Marko

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-- Editiert am 15.11.2009 13:34

-- Editiert am 15.11.2009 15:04




18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
croatia2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Ne meine Frage ist eher .
Was die Familienkasse anders berechnet?
Muss sie nicht die Vorsorgeaufwand einbeziehen bzw die SV vom Bruttolohn abziehen.

Hier mal einen Link :
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/kindergeld-grenze-sozialversicherung-aus-einkuenften-herausrechnen.html

Die Grenze liegt ja bei 7680 €.
Also muss ich drunter kommen. Rechne ich nun wie oben komm ich auch drunter.
Wie rechnet die Familenkasse?

Kann einer mal ein Rechnebeispiel anhand meiner Daten durchspielen ?

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Croatia,

deine Links hab ich jetzt nicht angeguckt, sorry.

quote:
12.200 € Bruttolohn

960 € Pauschbetrag
1310 € Unigebühren
1400 € Werbungskosten
2400 € Vorsorgeaufwendungen

und einige kleine Posten ( Pauschal Kontoführung und Bücher).


Zählen für die Berechnung tut der Bruttolohn abzgl. Sozialversicherungsabgaben.
Pauschbetrag (noch 920€) + Werbungskosten funktioniert nicht. Entweder oder.
Sind die Werbungskosten höher als der Pauschbetrag, müssen sie nachgewiesen werden.

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
croatia2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Selbst mit Werbungskosten + Ausbildungskosten + Sozialabgaben komme ich unter die 7680 €

Einfache Rechnung :

12230 €

- 1317 € Unigebühren
- 1662 € Fahrtkosten
- 112 € Verbandgebühren
- 1200 € SV ( sollten 10 % von dem Brutto Lohn sein oder ? )
= 8053 € - Krankenkassenbeitrag 600 € = 7400 €

Oder kann man den KK Beitrag nicht anrechnen ?

da ich über 400 € Verdient habe , musste ich mich versichern und FAMI Versicherung ging nicht mehr mit 27 .

Danke wenn jemand noch welche Tips hat, was man alles angeben kann beim Kidergeld


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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Wie setzen sich die Fahrtkosten zusammen?
Die Uni-Gebühren inkl. Semestergebühren? Die nämlich sind m.E. nicht abzugsfähig.

Deine Sozialversicherungsabgaben sollten auf deinen Abrechnungen ersichtlich sein.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
croatia2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

500€ Studiengebühren + 212 € Semesterbeitrag pro Semster
Fahrkosten :

ca 180 Fahrten a 22 km a 30 cent UNI ( Vorlesung/Praktikum/Thesis)
ca 30 Fahrten a 30 km a 30 cent Lerngruppe ( Freund )
ca 12 Fahrten a 22 km a 30 cent Klausuren

Sind Krankenkassenbeiträge abzugsfähig ? Laut Techniker gelten sie als Sozialabgaben also JA !

Danke im voraus

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#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
212 € Semesterbeitrag pro Semster


die werden wohl nicht anerkannt.

quote:
Sind Krankenkassenbeiträge abzugsfähig ?


Ja, sind sie.

Was ist eine Lerngruppe?

Grüßle




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#8
 Von 
croatia2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Lerngruppe = Studenten lernen für Klausuren was unmittelbar mit dem Studium zu tuen hat.

Rechnung aktualisiert:

12230 €

- 1000 € Unigebühren
- 1662 € Fahrtkosten
- 920 € Werbungs kosten Pausch
- 700 € Krankenkassengebühren
- 1200 € SV ( sollten 10 % von dem Brutto Lohn sein oder ? )
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-- Editiert am 16.11.2009 19:52

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#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
- 920 € Werbungs kosten Pausch


Entweder Pauschbetrag oder nachgewiesene höhere.
Beides funktioniert nicht.

Sind die Fahrtkosten Hin - und Rückweg?

Grüßle

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#10
 Von 
croatia2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Pauschbetrag = Werbungskosten also 920 €
Fahrtkosten nur einfache Fahrt !
Werbungskosten sind alles was mit dem Beruf zu tuen hat : also 920 €

laut DA 63.4.3.1 Link ( http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/010_kindergeld/031_familienkassen/326_dienstanweisungen/001_DA-FamESt_2009.pdf )

sind " besondere Ausbildungskosten : Hier Fahrtkosten zur Uni, Semestergebühren ) voll abzugsfähig.

Also 920 € Werbungskosten und " besondere " Ausbildungskosten.
Die Ausbildungskosten haben nichts mit der Arbeit zu tuen ( also Werbungskosten ).
In dem DV steht auch explizit der Unterscheid zwischen Werbungs und Ausbildungskosten drinne .

Lieg ich nun richtig ?! Laut meinem RA sollte das stimmen

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#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Croatia,

quote:
Lieg ich nun richtig ?


Ja, du liegst richtig. Sorry!
Ich war der Meinung, alle Werbungs- und Ausbildungskosten müssten nachgewiesen werden.

guck mal

Wieder was gelernt.

In Ausbildung können Fahrten zur Berufsschule mit Hin- und Rückfahrt angesetzt werden. Ob das beim Studium auch gilt?

Grüßle



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-- Editiert am 17.11.2009 09:45

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#12
 Von 
croatia2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Bist du dir da sicher ? Also Hin und Rückfahrt?
Bisher ( also beim Finanzamt wird NUR die einfache Fahrt akzeptiert).
Laut Telefonat gerade mit der FAMKASSE Hotline nur die einfache Fahrt.
Kann das jemand bestätigen ?

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#13
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Bist du dir da sicher ? Also Hin und Rückfahrt?


Ne, mittlerweile bin ich mir nicht mehr sicher...
Bei meinem Sohn wurde das jedenfalls anerkannt. Fahrten zur Berufsschule. Hin und zurück.

guck mal:

Tja, ob das beim Studium auch gilt, weiß ich (noch:))nicht.

Grüßle

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#14
 Von 
croatia2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke !
Der Artikel ist mit Vorsicht zu geniessen. Solange ich keine Rechtsgrundlage habe ist alles Spekulation. Ein Versuch ist es wert. Aber am Montag will ich mit " knallharten " Fakten bei meiner Sachbearbeiterin vorgehen und nicht mit ".. ja aber vielleicht ..." .
Selbst bei meinen 240 Uni Tagen ( Vorlesung,Klausur,Lerngruppen) komme ich auf :

240 Tage x 22 km x 0,3 € = ca 1584 €

Also Ausbildungskosten von :

1584 €
1000 €



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2584 € ( aussergewöhliche Ausbildungskosten )
920 € ( Werbungskostenpauschel )
1200 € ( SV Beiträge )
600 € ( Krankenkassenbeiträge )
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5304 €

Bei 12.220 € Brutto Lohn - 5304€ Abzüge komme ich nach Adam Riese auf
6916 € selbst wenn die KK- Beträge nicht akzeptiert würden, wären das 7516 €
Was unter den 7600 € liegt !

Kennt jemand zufällig noch andere Posten ?



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#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Und was verbirgt sich hinter den 1.200€ SV-Beiträge, wenn es sich nicht um den KV-Beitrag handelt?

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#16
 Von 
croatia2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein.
Die 1200 € SV sind die aus der Rentenversicherung.
Studenten zahlen ja nicht in die Arbeitslosenversicherung ein.
Also die 1200 € resultieren aus der 19,9 % RV wovon die Hälfte der Arbeitnehmeranteil ist von 12230 € !
Die KV Beiträge habe ich bei meiner Berechnung als separaten Posten angegeben.
Was noch jemand was man absetzen kann ?

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#17
 Von 
croatia2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Ist das Urteil allgemeingültig ? Siehe Link :

http://www.konsumo.de/news/2155-Kindergeld:-Semestergeb%C3%BChren-sind-Ausbildungskosten



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#18
 Von 
croatia2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Weiss einer ob die Rentenversicherung ( arbeitnehmeranteil ) als Sozialversicherungsbeitrag anzusehen ist ?

Danke im voraus

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