Hallo zusammen,
es ist etwas kompliziert.
Ich heiße gebürtig Vogt, meine Frau Fischer Wir haben ein gemeinsames Kind. Bei der Heirat habe ich hat meine Frau den Doppelnamen Fischer-Vogt angenommen. Familiennamen ist Vogt, ich und mein Sohn heißen also Vogt.
Jetzt die Fragen:
Angenommen es kommt zur Scheidung. Dann muss meine Frau den Doppelnamen wohl abglegen und müsste wieder nur Fischer heißen oder nicht?
Wenn wir nach der Scheidung erneut heiraten würden. Wäre es dann möglich das man für unseren gemeinsamen Sohn bei der erneuten Heirat den Nachnamen Fischer für ihn wählt?
Vielen Dank vorab. Ich habe leider schon oft eine Antwort gesucht aber bisher keine eindeutige Antwort erhalten.
Familienname nach Scheidung und erneuter Heirat ändern
Notfall oder generelle Fragen?
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Hallo,
ZitatDann muss meine Frau den Doppelnamen wohl abglegen :
warum sollte sie den Namen ablegen müssen?
edy
-- Editiert von edy am 17.09.2021 00:06
ZitatDann muss meine Frau den Doppelnamen wohl abglegen :
Nein, dazu ist sie nicht verpflichtet. Sie kann es, wenn sie möchte.
ZitatWenn wir nach der Scheidung erneut heiraten würden. Wäre es dann möglich das man für unseren gemeinsamen Sohn bei der erneuten Heirat den Nachnamen Fischer für ihn wählt? :
Ich halte es zwar für eine ungewöhnliche und sehr teure Methode der Namensänderung. Allerdings fällt mir gerade auch kein Grund ein, warum das nicht gehen sollte.
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Wenn sie den Doppelnamen nach der Scheidung aber nicht ablegt sondern weiter Fischer-Vogt heißt. Ist es dann möglich nach bei erneuter Heirat ihn nur auf Fischer zu ändern?
Muss sie das nicht vor der erneuten Heiraten machen, nach der Scheidung? Einen vorhanden Doppelnamen kann man doch nicht einfach so ändern wenn man ihn bereits hat oder nicht?
Oder stellt das kein Problem dar?
-- Editiert von HansSolo123 am 17.09.2021 00:52
Haben Dir die Antworten vor einem halben Jahr nicht gepasst oder warum dieselbe Frage nochmal?
wirdwerden
Ich habe es falsch ausgedrückt. Wenn meine Frau jetzt den Namen Fischer-Vogt behält nach der Scheidung und ich und mein Sohn heißen dann ganz normal weiter Vogt. Jetzt heiraten wir erneut und wollen den Geburtsnamen Fischer meiner Frau für uns alle annehmen.
Ich weiß jetzt nicht ob das möglich wäre, da meine Frau ja Fischer-Vogt heißt und wir ja dann theoretisch einen Doppelnamen annehmen müssten?
Jemand eine Idee?
-- Editiert von HansSolo123 am 17.09.2021 13:15
ZitatJemand eine Idee? :
Nachdem Du bereits von @wirdwerden darauf hingewiesen wurdest, weise ich nochmal auf den alten Thread hin. Dort stehen die Antworten bereits, auch eine Antwort auf die Nachfrage.
Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geburtsnamen (oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen) eines Ehegatten bestimmen.
Geburtsname ist der Name, der in die Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung gegenüber dem Standesamt einzutragen ist.
Die Ehefrau ist eine geborene Fischer. Wenn dieser Name als Ehename bestimmt wird, spielt der zwischenzeitliche Name Fischer-Vogt mMn keine Rolle.
Ehrlicherweise stellt sich hier eher die Frage was dieser Kauderwelsch soll.
ZitatDie Ehefrau ist eine geborene Fischer. Wenn dieser Name als Ehename bestimmt wird, spielt der zwischenzeitliche Name Fischer-Vogt mMn keine Rolle. :
Und genau das ist nicht klar. Habe leider auch bisher keine genaue Antwort darauf. Wurde also auch nicht in dem anderen Thread beantwortet. Weiß es vielleicht doch noch jemand?
Es geht halt schlicht um die Namensänderung für meine Frau. Einfach so kann man den Namen ja nicht umbennen. Zumindest ist mir das nicht bekannt, dass das irgendwie möglich wäre. Deshalb würde es nur mit einer Scheidung gehen wenn ich das richtig sehe und für meine Frau ist es eben so schlimm.
-- Editiert von HansSolo123 am 17.09.2021 15:58
ZitatUnd genau das ist nicht klar. :
Warum ist das nicht klar?
ZitatHabe leider auch bisher keine genaue Antwort darauf. :
Genauer werden die Antworten aber nicht.
ZitatWurde also auch nicht in dem anderen Thread beantwortet. :
Doch!
ZitatEs geht halt schlicht um die Namensänderung für meine Frau. :
Das haben wir schon verstanden. Sich dafür scheiden zu lassen und dann wieder zu heiraten ist aber ein kostspieliger Weg, den Geburtsnamen zurückzuerhalten.
ZitatEinfach so kann man den Namen ja nicht umbennen. :
Richtig, man muss schon einen wichtigen Grund für eine Umbenennung haben, wenn diese außerhalb der im BGB vorgesehenen Fälle erfolgen soll.
ZitatDeshalb würde es nur mit einer Scheidung gehen wenn ich das richtig sehe :
Ja, mit einer Scheidung würde es gehen.
Zitatund für meine Frau ist es eben so schlimm. :
Das könnte ein wichtiger Grund sein. Letztlich hängt es aber davon ab, was man unter "schlimm" versteht.
Hallo, dann mal vielen Dank für die Antworten! Es hat mir sehr weitergeholfen
Hallo, ich habe doch noch eine Frage zu diesem Thema. Ist es überhaupt rechtlich zulässig wenn man sich scheiden lässt, nur weil man seinen Ehenamen ändern möchte oder ist das illegal? Wird es geprüft?
Darf man nach der Scheidung überhaupt den gleichen Partner sofort nach der Scheidung erneut heiraten?
ZitatIst es überhaupt rechtlich zulässig wenn man sich scheiden lässt, nur weil man seinen Ehenamen ändern möchte oder ist das illegal? :
Auf die Gründe für die Scheidung kommt es nicht an. Dass das Ganze ziemlich teuer ist, sollte dem Ehepaar bewusst sein. Mindestens muss auch der Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung durchgeführt werden.
Da würde ich es doch voher abklären, ob nicht eine Änderung über das Namensänderungsgesetz möglich ist, wenn man ein psychologisches Gutachten vorlegt. Wenn die Not so groß ist, dass man eine Scheidung in Kauf nehmen will, dann kann ich mir vorstellen, dass die damit zusammen hängenden psychischen Probleme ein wichtiger Grund für eine Namensänderung darstellen können.
Das dürfte jedenfalls erheblich günstiger sein.
ZitatWird es geprüft? :
Man muss natürlich erst einmal das Trennungsjahr hinter sich bringen, damit man sich überhaupt scheiden lassen kann. Die Gründe für die Scheidung werden allerdings nicht geprüft. Wenn man vor Gericht behauptet, das man bereits ein Jahr getrennt gelebt hat, obwohl das tatsächlich nicht der Fall war, dann wäre das Prozessbetrug.
ZitatDarf man nach der Scheidung überhaupt den gleichen Partner sofort nach der Scheidung erneut heiraten? :
Ja, das darf man.
Ich habe jetzt schon öfters gehört das eine Scheidung sehr teuer sein soll. Was genau ist denn daran teuer? Habe mich etwas informiert. Es würde in unserem Fall ca. Gerichtskosten Auf ca. 2000€ kommen. Oder gibt es da noch Kosten die man nicht so im Blick hat?
Ich denke ein psychologisches Gutachten ist auch ein langer Weg und man weiß nicht, ob das Gutachen am Ende vom Gericht akzeptiert wird. Zudem wird das Gutachten wohl auch Geld kosten...
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