Familiennamensänderung vom Kind

24. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
TuerkeFFM
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Familiennamensänderung vom Kind

Hallo,

habe mal eine Frage.

Ich habe eine Freundin,die einen 1jährigen Kind hat, und will den Familien Namen auf Ihr eigenes Umändern, der derzeitige Familienname des Kindes ist der, der vom Vater. Meine freundin hat natürlich das eigene Sorgerecht des Vater.

Sie hat darmals einen Fehler gemacht das sie den namen des Vaters angegeben hat, der Vater zahlt weder Unternahlt oder sonst was. Der Vater wird nicht mal gesehen.

Meine Frage:

Wie kann man denn Familien Namen des Kindes ändern?

Muss der Vater auch zustimmen?

Wen ja, gibts einen wegesohneden Vater zu machen, er ist ja nicht mehr bereit das kind zu sehen.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus,

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo TuerkeFFM,

was Deine Freundin da vor hat nennt sich Einbenennung § 1618 BGB .

Da das Kind den Nachnamen des Vaters trägt, ist seine Zustimmung zur Einbenennung erforderlich.

Die Zustimmung kann durch ein Familiengericht ersetzt werden, wenn die Einbenennung dem Kindeswohl entspricht. Das hier kein Unterhalt gezahlt wird und der Vater das Kind nicht sieht, ist als Begründung nicht ausreichend.

Die Hürden für die Ersetzung der Zustimmung durch das Familiengericht sind äußerst hoch angelegt. Auf Wunsch kann ich Dir einige Urteile verschiedener OLG´s oder des BGH aufzeigen.

LG Nero

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#2
 Von 
Punky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

meine Tochter hat bei meiner Hochzeit den Namen mit angenommen, der Vater musste nicht zustimmen.

Problematisch wird es nur, wenn deine Freundin mal heiraten sollte und den Namen des Ehemannes annimmt, dann kann das Kind keine zweite Namensänderung bekommen, dieses geht bis auf wenige Ausnahmen nur einmal im Leben. Ansonsten nur mit schwerwiegenden Gründen und es kostet um die 600,-€. Hochzeit der Mutter ist kein Grund.

lg, Punky


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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Pucky,

quote:<hr size=1 noshade>meine Tochter hat bei meiner Hochzeit den Namen mit angenommen <hr size=1 noshade>


Dann hat die Tochter aber vor der Hochzeit nicht den Namen ihres Vaters getragen, oder?

Zitat aus dem § 1618 BGB

quote:<hr size=1 noshade>Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt <hr size=1 noshade>


LG Nero

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#4
 Von 
TuerkeFFM
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

ja die sind nciht verheiratet oder waren es auch nicht, es wurde damals so beschlossen, aber sie will es nciht mehr. Da sie keinen kontakt mehr zu denen hat, aus dem grund weil er drogen nihmt, was natürlich auch schädlich wäre fürs kind was gerade mal 1 jahr alt ist.

ich denke mal 600€ wäre kein problem, wen sie es nciht zahlen könnte würde ich ihr ja natürlich auch dabei helfen.

aber danke für die antworten, war echt hilfreich...

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