Hallo zusammen,
hatte vor einiger Zeit schon mal gepostet.
Da habe ich Euch geschrieben das der KV meines Kindes mit seinem Auto auf unser Auto losgefahren ist,Kind sass mit im Auto habe ihn auch angezeigt.
Nun sagte das gericht das ein Gutachten erstellt werden soll mit folgender Fragestellung:
Kann der Kindesvater kindgerecht einen Umgang gestalten?
Ist es dem Kindeswohl dienlich,wenn das Kind mit dem KV Umgang bekommt?
Bereitet die Kindesmutter das Kind positiv auf die Umgänge mit dem KV vor oder bestehen Zweifel an der Sorgerechtsfähigkeit?
Nun habe ich letzte Woche mit der Gutachterin telefonisch einen Termin vereinbart,dabei sagte siemir gleich das jeder KV Rechhte hat egal was ergemacht hat.Sie sagte die strafanzeige die ich gesttellt habe ist nicht relevant,das hat nichts zu sagen.
Also kann ich m,ir jetzt nun ausrechnen das der KV Umgang erhält trotz fahrlässiger Körperverletzung und den Beschimpfungen die er dem Kind gegenüber geamcht hat.
Mir geht es ganz alleine um das Kindund nicht um mich.
Hätte er sich anders verhalten hätter er von meiner Seite Umgang bekommen aber unter solchen Umständen kann ich es nicht zulassen.
Wieviele Umgägnge müssen eighentlichen während der Begutachtung stattfinden??(Gutachterin sagte nur ein termin,aber daran kannman doch nicht sehen ob er überhaupt kindgerecht mit dem kind umgeht,er kann sich sehr gut verstellen.)
es wird eh nicht klappen da mein Kind sehr große Angst vor ihm hat.
Kann mir jemand tipps geben wie ich mich verhalten kann???
LG Simone
Familienpsychologisches Gutachten - Kann der Kindesvater kindgerecht einen Umgang gestalten?
5. Oktober 2004
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Frage vom 5. Oktober 2004 | 10:18
Von
Status: Schüler (170 Beiträge, 2x hilfreich)
Familienpsychologisches Gutachten - Kann der Kindesvater kindgerecht einen Umgang gestalten?
#1
Antwort vom 5. Oktober 2004 | 11:20
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 12x hilfreich)
Hallo Simone,
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Gruß
A.U.
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