Familienpsychologisches Gutachten - Kann der Kindesvater kindgerecht einen Umgang gestalten?

5. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
simone007
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 2x hilfreich)
Familienpsychologisches Gutachten - Kann der Kindesvater kindgerecht einen Umgang gestalten?

Hallo zusammen,

hatte vor einiger Zeit schon mal gepostet.
Da habe ich Euch geschrieben das der KV meines Kindes mit seinem Auto auf unser Auto losgefahren ist,Kind sass mit im Auto habe ihn auch angezeigt.
Nun sagte das gericht das ein Gutachten erstellt werden soll mit folgender Fragestellung:

Kann der Kindesvater kindgerecht einen Umgang gestalten?

Ist es dem Kindeswohl dienlich,wenn das Kind mit dem KV Umgang bekommt?

Bereitet die Kindesmutter das Kind positiv auf die Umgänge mit dem KV vor oder bestehen Zweifel an der Sorgerechtsfähigkeit?

Nun habe ich letzte Woche mit der Gutachterin telefonisch einen Termin vereinbart,dabei sagte siemir gleich das jeder KV Rechhte hat egal was ergemacht hat.Sie sagte die strafanzeige die ich gesttellt habe ist nicht relevant,das hat nichts zu sagen.

Also kann ich m,ir jetzt nun ausrechnen das der KV Umgang erhält trotz fahrlässiger Körperverletzung und den Beschimpfungen die er dem Kind gegenüber geamcht hat.

Mir geht es ganz alleine um das Kindund nicht um mich.
Hätte er sich anders verhalten hätter er von meiner Seite Umgang bekommen aber unter solchen Umständen kann ich es nicht zulassen.

Wieviele Umgägnge müssen eighentlichen während der Begutachtung stattfinden??(Gutachterin sagte nur ein termin,aber daran kannman doch nicht sehen ob er überhaupt kindgerecht mit dem kind umgeht,er kann sich sehr gut verstellen.)
es wird eh nicht klappen da mein Kind sehr große Angst vor ihm hat.
Kann mir jemand tipps geben wie ich mich verhalten kann???

LG Simone




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
A.U.
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Simone,

bei www.gwg-gutachten.de findest Du in der Rubrik "Das Gutachten" im Forum eine ganze Menge Tipps und Hinweise. Dort kannst Du auch Kontakt zu Leuten aufnehmen, die mit Deiner GA schon Erfahrungen haben.

Klingt nicht so doll, was Du da schreibst. Rede mit Deinem Anwalt und lasse Dich vor dem Explorationsgespräch ausführlich von ihm beraten.

Gruß
A.U.

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