Familienpsychologisches Gutachten

30. September 2025 Thema abonnieren
 Von 
Jenny4592
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienpsychologisches Gutachten

Hallo,

mal ne frage, so grundsätzlich. Familienpsychologisches Gutachten ist ja ein Instrument des Familiengerichts. Hat es überhaupt einen Effekt wen ein Elternteil dies "beantragt" bzw. als Forderung im Antrag reinschreibt oder ist die Erwähnung für das Gericht völlig unerheblich?




27 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41781 Beiträge, 14608x hilfreich)

Das Gericht wird den Antrag prüfen; wenn es die Erstellung eines Gutachtens für erforderlich hält, wird es dem Antrag entsprechen, wenn nicht, dann wird es den Antrag ablehnen. Da im Familienrecht ein Richter auch von Amts wegen ganz ohne Antrag die Einholung eines Sachverständigengutachtens beschließen kann, bedarf es insoweit nicht unbedingt irgendwelcher Aktivitäten der Parteien.

wirdwerden

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#2
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3334 Beiträge, 1103x hilfreich)

Die Antwort findet sich im Gesetz.

Das Gericht erhebt die erforderlichen Beweise in geeigneter Form. Es ist hierbei an das Vorbringen der Beteiligten nicht gebunden. (§ 29 FamFG)

Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob es die entscheidungserheblichen Tatsachen durch eine förmliche Beweisaufnahme entsprechend der Zivilprozessordnung feststellt. (...) Eine förmliche Beweisaufnahme über die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung soll stattfinden, wenn das Gericht seine Entscheidung maßgeblich auf die Feststellung dieser Tatsache stützen will und die Richtigkeit von einem Beteiligten ausdrücklich bestritten wird. (§ 30 FamFG)

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#3
 Von 
Jenny4592
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn die gegnerische Elternseite sowas schreibt:

"Frühkindliche Prägungen und Belastungen
Nach wiederholten eigenen Darstellungen berichtet... in der eigenen Kindheit erheblich belastende Situationen mit ihrer eigenen Mutter erlebt zu haben, die sie als autoritär und jähzornig charakterisierte. Es besteht der Eindruck, dass diese Erfahrungen bis in die Gegenwart nachwirken. In welchem Ausmaß die Fähigkeit zu erziehen und tragfähige Bindungen zu gestalten davon betroffen ist, kann nur durch ein psychologisches Sachverständigengutachten festgestellt werden. Daher wird beantragt, ein familienpsychologisches Gutachten einzuholen, das insbesondere die familiären Hintergrundfaktoren sowie die Bindungsbereitschaft beleuchtet."

überliest das der Richter oder lässt der sich davon leiten? Also, ist das rechtlich in irgendeiner Art wegweisend oder sogar viel mehr lächerlich und schon übergriffig?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41781 Beiträge, 14608x hilfreich)

Das musst Du den Richter fragen. Wir wissen nicht, was in dessen Kopf passiert und wir kennen die Akte nicht.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39107 Beiträge, 6433x hilfreich)

Zitat (von Jenny4592):
Daher wird beantragt,
Wenn der andere Elternteil also ganz speziell solch einen Antrag gestellt hat und auch begründet, wird der Richter den Antrag lesen und nach pflichtgemäßen Ermessen entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird/ solch ein Gutachten beauftragt wird.
Oder nicht, also der Antrag abgelehnt wird.

Zitat (von Jenny4592):
überliest das der Richter
Nein, grundsätzlich überliest ein Richter keine Anträge.

Zitat (von Jenny4592):
oder sogar viel mehr lächerlich und schon übergriffig?
Ich finde, ein solcher Antrag ist nicht lächerlich und auch nicht übergriffig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Jenny4592
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, aber was geht den Elternteil die Story des anderen an? Das ist doch Privatsache. Die Kindheit eines Elternteils gerichtlich begutachten weil der Ex das beantragt? Gehts noch?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34258 Beiträge, 17732x hilfreich)

Was haben Sie denn an dem Satz "In welchem Ausmaß die Fähigkeit zu erziehen und tragfähige Bindungen zu gestalten davon betroffen ist, kann nur durch ein psychologisches Sachverständigengutachten festgestellt werden." nicht verstanden?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Jenny4592
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
nicht verstanden?


Ja aber das sind zwei Paar Schuhe.

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#9
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 539x hilfreich)

Zitat (von Jenny4592):
Ja, aber was geht den Elternteil die Story des anderen an? Das ist doch Privatsache. Die Kindheit eines Elternteils gerichtlich begutachten weil der Ex das beantragt? Gehts noch?


Den anderen Elternteil geht es weniger was an, aber das Gericht kann sich durhaus dafür interessieren, ob der Elternteil in der Lage ist dem Kindeswohl zu entsprechen oder ob es Gründe (die evtl. in der eigenen Kindheit und Herkunftsfamilie liegen) gibt, die diesem das unmöglich machen und daher im Sinne des Kindes Maßnahmen ergriffen werden müssen.

P.S.: Gewährst du denn inzwischem dem Vater Umgang mit eurem Sohn?

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#10
 Von 
Jenny4592
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Umgang mit eurem Sohn?


Ne, heute kam noch ein Brief, jetzt kommt der Anwalt mir so. Ist das überhaupt rechtens? Was geht den das an. Und ist das schlimm?

Ein weiterer Gesichtspunkt, der die Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens erforderlich erscheinen lässt, betrifft den Umgang der Kindesmutter mit dem Schlafverhalten des Kindes. Nach Kenntnis meines Mandanten erhielt das Kind im Alter von etwa fünf Jahren regelmäßig vor dem Zubettgehen ein Melatonin-Spray. Eine ärztliche Verordnung oder fachlich begleitete Indikation war ihm hierbei nicht bekannt. Fachgesellschaften weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendung von Schlafhormonen bei gesunden Kindern in diesem Alter nicht empfohlen wird, da hierdurch die körpereigene Hormonproduktion beeinträchtigt werden kann.

Dieses Verhalten war für meinen Mandanten faktisch nicht überprüfbar, da die Kindesmutter in Alltagsangelegenheiten jegliche Mitbestimmung verweigerte und auf Kritik nicht einging. Auch in diesem Zusammenhang zeigt sich das wiederkehrende Muster, wonach die Kindesmutter Maßnahmen mit erheblicher Tragweite für das Kind eigenmächtig umsetzt, ohne Bereitschaft zur Reflexion oder zur Übernahme geteilter Verantwortung.

Ungeachtet dessen, dass Gegenstand des vorliegenden Verfahrens in erster Linie die Umgangsregelung ist, ist es aus Sicht meines Mandanten angezeigt, dass im Rahmen des beantragten familienpsychologischen Gutachtens auch solche Aspekte des alltäglichen Erziehungsverhaltens in die Begutachtung einbezogen werden. Die Tatsache, dass einem fünfjährigen Kind überhaupt Schlafhormone verabreicht worden sein sollen, gibt Anlass zu der Besorgnis, dass bereits die Lebensumstände in der mütterlichen Obhut zu Schlafproblemen geführt haben könnten. Dies stützt den Eindruck, dass die Stabilität und Entwicklung des Kindes weniger durch eine unbelastete Erziehung gewährleistet wird, sondern durch kompensatorische Maßnahmen seitens der Kindesmutter beeinflusst ist.

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#11
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 539x hilfreich)

Und warum hat er immer noch keinen Umgang?
Hattest du nicht vor einiger Zeit geschrieben, dass du ihm dann halt Umgang gibst und dann alles ok ist?

Du hast es wohl immer noch immer nicht verstanden und erntest gerade die Konsequenzen aus deinem Handeln. Der Richter wird wohl nicht nur über Umgang, sondern auch darüber entscheiden, ob ein Gutachten notwendig ist und am Ende könnte dann auch stehen, dass euer Sohn nicht bei dir bleiben wird

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#12
 Von 
Jenny4592
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
bei dir bleiben


Ja, aber er lebt bei mir doch normal. Ist versorgt. Geht zur Schule. So simpel geht das nicht mit sorgerecht. Der Vater nutzt auch echt alles um mir eins reinzudrücken. Hier auch in dem Schreiben vom Anwalt. Ich meine, ein Anwalt muss ja so schreiben oder?


Im Namen meines Mandanten lege ich dem Gericht zwei aktuelle Nachrichten der Kindesmutter …. vor, die über Facebook versendet wurden und mit Fotos der Kinder versehen sind. Frühere Nachrichten liegen bereits den Akten bei; diese Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf die jüngsten Mitteilungen. Die erste Nachricht spielt die Kinder gezielt aus, um Aufmerksamkeit zu erzeugen, während die zweite versucht, die Existenz des laufenden Verfahrens zu leugnen und die Relevanz der Fotos herunterzuspielen. Dieses Verhalten ist Ausdruck eines wiederkehrenden Musters, das das Wohl des Kindes erheblich beeinträchtigt. Die Mutter schwankt seit Jahren zwischen intensiver Nähe und abruptem Rückzug, wodurch beim Kind Unsicherheit und wechselnde Loyalitätskonflikte entstehen. Anstatt eigene Anteile zu reflektieren, projiziert sie Probleme auf den Vater und konstruiert vermeintliche Bedrohungsszenarien. Diese Vorgehensweise zeigte sich besonders bei der von ihr ausgelösten polizeilichen Hausdurchsuchung, die sie später mit einer oberflächlichen Entschuldigung bagatellisierte. Ihre Aussage gegenüber der Polizei offenbart Manipulation und das bewusste Verharmlosen schwerwiegender Handlungen.
Nach außen gibt die Mutter ein kooperatives Bild ab, während sie im Alltag gezielt Störungen erzeugt, etwa durch Zurückhalten von Post oder Geschenken
Die Mutter stellt ihr eigenes Vorgehen als harmlos dar, obwohl objektive Tatsachen des Verfahrens dagegensprechen. Für das Kind bedeutet dies, dass es nicht als eigenständige Persönlichkeit wahrgenommen wird, sondern als Mittel zur Durchsetzung elterlicher Konflikte dient.




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#13
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 539x hilfreich)

Warum hat euer Sohn immer noch keinen Umgang mit seinem Vater? Diese Frage hast du nach wie vor nicht beantwortet. Spätestens vor Gericht wirst du sie aber beantworten müssen.

Wenn ich das Schreiben des Anwalts und dein Auftreten hier im Forum wahrnehme, dann kann man durchaus dem Anwalt rechtgeben. Das war er schreibt ist, aus dem wenigen was man hier von dir lesen kann, nicht von der Hans zu weisen. Du scheinst nicht in der Lage zu sein dem Kindeswohl zu entsprechen und den Umgang zum Vater zuzulassen

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41781 Beiträge, 14608x hilfreich)

Nun ja, der alte Thread endete mit einem "ich will nicht, dass er mit seinem Kind Kontakt hat, basta. Er soll aus meinem Leben verschwinden, weil er mich stört. Um das durchzusetzen, ist mir jedes, auch kriminelle Mittel recht." Die Helfer hier hatten alle, wirklich alle vor dieser Strategie gewarnt, intensiv auf die Jur. Lage hingewiesen. Du warst beratungsresistent. Und jetzt ist das passiert und hat sich verfestigt, was wir befürchtet hatten. Es geht nicht mehr um das bloße Umgangsrecht, es geht jetzt auch darum, wo das Kind in Zukunft leben soll. Vor diesem "Ausfransen" des Verfahrens hatten wir auch gewarnt. Ein Anwalt hätte das möglicherweise verhindern können.

Grundsätzlich darf der gegnerische Anwalt alles vortragen, was ihm zur Kenntnis gebracht wird und was seinem bzw. dem Ziel seines Mandanten dient. Und das, was der Anwalt da hinsichtlich Deines Verhaltens vorträgt, das deckt sich doch durchaus mit Deinem Verhalten, welches Du selbst hier bei uns auch dokumentiert hast. Der Fachmann nennt das mangelnde Introspektionsfähigkeit, das bedeutet, man ist nicht in der Lage, eigenes Verhalten kritisch zu überdenken. Kommt häufig bei psychischen Störungen vor. Diese Ausweitung der Sache hast Du zu vertreten. Ich hoffe, wenigstens das kommt jetzt bei Dir an.

Du scheinst den Begriff "Familiengutachten" nicht zu verstehen. Es geht darum, in welcher Form im Augenblick die Familie zusammen lebt. Und da kann natürlich die eigene "familiäre Vergangenheit" eine Rolle spielen, einfach weil man viele Verhaltensmuster aus der Kindheit kopiert. Das auch unbewusst. Also, sofern erforderlich wird der Gutachter auch in dieser Richtung nachforschen, muss aber nicht sein. Das entscheidet er.

Du solltest Dich endlich aufraffen und einen Anwalt mandatieren. Du hast null Fachkenntnisse (kein Vorwurf, sondern Fakt), hast durch Deine sture Haltung, die überhaupt nicht mit dem Gesetz in Einklang zu bringen ist, Dich und das Kind in eine schwierige Lage manöviert. Hast Du das wenigstens erkannt? Es geht gar nicht mehr um die Verwertbarkeit von irgendwelchen Emails oder was weiß ich. Es geht darum, wie die Zukunft Eures Kindes in dessen Interesse optimal gestaltet wird.

wirdwerden

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#15
 Von 
Jenny4592
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
irgendwelchen Emails


Aber der Anwalt sieht das wohl nicht so. Also ist es nur Gerede oder bedeutungsvoll?



"Am 2.... erhielt der Vater über ein soziales Medium eine Nachricht der Kindesmutter. Darin räumt sie sinngemäß ein, in der Vergangenheit in verschiedener Hinsicht unangemessen gehandelt zu haben. Zugleich erkennt sie an, den Vater nicht in der Weise respektiert zu haben, wie es seiner Elternrolle entsprochen hätte.

Diese Äußerung ist aus rechtlicher Sicht als eigenes Geständnis von Fehlverhalten zu werten. Besonders auffällig ist der zeitliche Zusammenhang: Die Erklärung erfolgte nur wenige Wochen nach von ihr selbst erhobenen massiven Vorwürfen, die eine Hausdurchsuchung auslösten. Dass sie unmittelbar danach das eigene Verhalten relativiert und den Vater um Verständnis bittet, verdeutlicht die Widersprüchlichkeit ihres Vorgehens."

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41781 Beiträge, 14608x hilfreich)

Da hast Du mich missverstanden. Natürlich ist Dein Rumgegurke in Emails für die Gegenseite von Interesse und kann verwertet werden. Nur, Du befasst Dich doch mit Nebensächlichkeiten, eben wie was aus diesen Emails zu berücksichtigen ist. Das ist auf Deiner Seite nun wirklich nicht mehr das Problem.

Gehst Du jetzt endlich zum Anwalt, oder warum scheust Du diesen Gang wie der Teufel das Weihwasser?

wirdwerden

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#17
 Von 
Jenny4592
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Anwalt


aber es stand doch in den Briefen nichts von "wo das kind leben soll", der beantragt nur gutachten und Umgang.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12745 Beiträge, 4598x hilfreich)

Der Anwalt fasst es perfekt zusammen:

Anstatt eigene Anteile zu reflektieren, projiziert sie Probleme auf den Vater und konstruiert vermeintliche Bedrohungsszenarien.... Nach außen gibt die Mutter ein kooperatives Bild ab, während sie im Alltag gezielt Störungen erzeugt...
Das ist genau das, was wir Dir hier -> https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Gerichtsbrief-vom-Kindsvater-was-bedeutet-das-fuer-mich-__f628953.html in über 60 Beiträgen versucht haben zu vermitteln.

Zitat (von Jenny4592):
...oder ist die Erwähnung für das Gericht völlig unerheblich?

Falls das Gericht nicht mit dem Klammerbeutel gepudert wurde, ist nicht nur der ursprüngliche Antrag, sondern auch alle weiteren Einlassungen der Gegenseite, sowie Unterlassungen Deinerseits sehr erheblich.

Sofern Du nicht Dein Verhalten und Deine Einstellung schleunigst änderst, sehe ich ein ganz helles Licht im Tunnel.
Es ist aber nicht der Ausgang, sondern der Güterzug der Dir entgegen kommt.

Und ich erwähne es ein letztes Mal, auch der Inhalt dieses Threads hier, wird sehr wahrscheinlich in Auszügen "der Akte bei Gericht" beigefügt werden.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zitat (von Jenny4592):
...ich setze einfach auf mein Vertrauen das ich das schon schaukel.

Willkommen in der Realität.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12745 Beiträge, 4598x hilfreich)

Zitat (von Jenny4592):
aber es stand doch in den Briefen nichts von "wo das kind leben soll", der beantragt nur gutachten und Umgang.


Himmel!!!!!!!!!!!!!!!!

Wenn das Gutachten negativ ausfällt = gegen Dich, ist Dein Kind WEG!
Entweder dann beim Vater oder in einer Pflegefamilie, dann ist der "Umgang des Vaters" gar kein Problem mehr, dann kannst Du Dich um Umgang bemühen.

Jetzt verstanden, warum Du zu einem Anwalt sollst?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Jenny4592
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Inhalt dieses Threads


Wie soll das denn gehen? Als wenn das Gericht hier liest.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Jenny4592
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn das Gutachten



Also, ich bleib erstmal ruhig. Denn eine Bekannte sagte mir dazu neulich: "der Vater stellt sich das alles viel zu fantastisch vor. das wird gar nicht so wild. die zerpflücken da nicht jede Einzelheit und fragen dies und das. die sehen okay, die machen sich nur gegenseitig jahrelang fertig, und der rächt sich jetzt wegen schwerwiegender Anzeige und Hausdurchsuchung. der vater stellt sich das wohl vor wie eine Szene aus einem Hollywood Film. So funktioniert kein Gericht."

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41781 Beiträge, 14608x hilfreich)

Ob das Gericht hier liest, das weiss man nicht. Aber es geht aufgrund des Antrages des Vaters sehr wohl. Und auch ganz ohne Antrag, wenn man zu der Überzeugung kommt, dass Du weniger geeignet bist, für das Kind angemessen zu sorgen als der Vater oder notfalls auch eine Pflegefamilie. Und um das zu verhindern, da brauchst Du nun mal fachkundige Unterstützung. Warum weigerst Du Dich da?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12745 Beiträge, 4598x hilfreich)

Zitat (von Jenny4592):
Wie soll das denn gehen?

Die Antwort auf diese Frage, haben muemmel und ich Dir bereits in Deinem alten Thread beantwortet.

Zitat (von wirdwerden):
Ob das Gericht hier liest, das weiss man nicht.

Das Gericht ist es nicht. ;)

Zitat (von Jenny4592):
Also, ich bleib erstmal ruhig. Denn eine Bekannte sagte mir dazu neulich...das wird gar nicht so wild.... und der rächt sich jetzt wegen schwerwiegender Anzeige und Hausdurchsuchung.

Wenn ein Gericht das alles "gar nicht so wild" sieht... :???:
Warum hat es sich dann für Deine Anzeige interessiert und eine Hausdurchsuchung angeordnet?
Gerichte sind wirkliche Mysterien...

Beim Kopf in den Sand stecken, das Atmen nicht vergessen.
Zitat (von spatenklopper):
Willkommen in der Realität.

War wohl doch deutlich verfrüht....

„Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."Albert Einstein

Mir ist, bei einer solch allgemeinen Resistenz, meine Zeit zu wertvoll, als dass ich mich hier weiter beteiligen wollte.
Bleibt nur zu hoffen, dass das Gericht im Sinne des Kindes das richtige Urteil fällen wird.

Ich wünsche Dir viel Erfolg Einsicht und Erkenntnis im kommenden Verfahren, ich bin hier raus.


-- Editiert von User am 2. Oktober 2025 12:51

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Jenny4592
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Warum hat es sich dann für Deine Anzeige interessiert und eine Hausdurchsuchung angeordnet?


Das war doch ein anderes gericht. und nur weil dem vater das nicht passte hat er dann das familiengericht eingeschaltet.

ich kapier echt nicht was ich falsch gemacht habe. Mein Kind hat es gut bei mir, ist immer satt und geht zur schule. ist doch echt nicht zu fassen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12745 Beiträge, 4598x hilfreich)

Zitat (von Jenny4592):
Das war doch ein anderes gericht.

Die gegnerischen Anwaltsschreiben, die Du hier gepostet hast, selbst nicht gelesen?
Das Familiengericht "weiß" von der Sache bei dem "anderen" Gericht.
Der Anwalt hat , so wie es sich liest, bereits die ganze Sache mit eingereicht.

Zitat (von Jenny4592):
ich kapier echt nicht was ich falsch gemacht habe.

Das weiß ich, man kann es deutlich in allen Deinen Beiträgen nachlesen.
Lies Dir noch mal in Ruhe die 64 Beiträge in deinem alten Thread durch und versuche das gelesene zu verinnerlichen, ansonsten wird es Dir dann später vom Gericht erklärt.

Ich bin raus.

-- Editiert von User am 2. Oktober 2025 12:57

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Jenny4592
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jenny4592):
Also, ich bleib erstmal ruhig. Denn eine Bekannte sagte mir dazu neulich: "der Vater stellt sich das alles viel zu fantastisch vor. das wird gar nicht so wild. die zerpflücken da nicht jede Einzelheit und fragen dies und das. die sehen okay, die machen sich nur gegenseitig jahrelang fertig, und der rächt sich jetzt wegen schwerwiegender Anzeige und Hausdurchsuchung. der vater stellt sich das wohl vor wie eine Szene aus einem Hollywood Film. So funktioniert kein Gericht."



und was ist hiermit? kann das so sein?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 539x hilfreich)

Zitat (von Jenny4592):
ich kapier echt nicht was ich falsch gemacht habe. Mein Kind hat es gut bei mir, ist immer satt und geht zur schule. ist doch echt nicht zu fassen.


Damit es einem Kind gut geht gehören mehr Dinge dazu, als "satt, geht zur Schule".
Es geht um emotionale Entwicklung, um soziale Kontakte (und dazu gehört der Kontakt zum Vater, sofern dieser dem Kind nicht nachgewiesen schadet) seelische Gesundheit, gewaltfreie Erziehung (und dazu gehört eben nicht nur, dass ein Kind nicht körperlich misshandelt wird). Und gerade in den letzten 3 Punkten scheint deinerseits ein Defizit vorzuliegen.

Schön, wenn dir deine Freundin nach dem Mund redet und dir das sagt, was du gerne hören willst. Nur sie hat wohl wenig Ahnung und ist auch nicht der Richter, der deinen Fall auf dem Tisch hat. Und nein, ein "meine Freundin hat aber gesagt... udn wie kann das sein, dass das Gericht das anders sieht" wird dir dann nicht weiterhelfen.

Ich würde da eher auf die Leute, die sich hier Mühe geben dir begreiflich zu machen in welcher Situation du dich befindest hören und einen Anwalt aufsuchen. Und vor allem würde ich an mir und meinen Ansichten und Handlungsweisen arbeiten. Und vor allem dem Kind endlich Zugang zum Vater gewähren . Ich hoffe dein jetztiger Partner ist klug genug nicht noch ein Kind mit dir zu zeugen.

Wenn du dich nicht ändderst und auf das wesentliche konzentrierst bist du bald die Bittstellerin, die sich um Umgang bemühen muss. Wann kommt das bei dir an? Und nicht wieder "das kann doch nicht sein und das Kind lebt bei mir und es geht ihm gut"

0x Hilfreiche Antwort

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