Hallo zusammen,
immer wieder liest man in sozialen Netzwerken, Elternforen oder Vätergruppen, dass das Familienrecht in Deutschland angeblich „mütterlastig" sei. Dort wird oft berichtet, dass Müttern der rote Teppich ausgerollt werde, während Väter trotz Engagements auf der Strecke bleiben. Manche erzählen sogar, dass Väter nach langen familiengerichtlichen Auseinandersetzungen gesundheitlich ausgebrannt seien – Burnout, Depressionen oder Herzinfarkte sind Begriffe, die man dort nicht selten liest.
Mich interessiert:
Stimmt dieses Bild tatsächlich?
Gibt es belastbare Statistiken oder Studien, die belegen, dass Mütter bei Sorgerechts- und Umgangsentscheidungen systematisch bevorzugt werden?
Oder handelt es sich eher um subjektive Erfahrungsberichte, die im Internet überrepräsentiert sind?
Wie sieht die Praxis aktuell (2025) aus, wenn es um gleichberechtigte Elternschaft geht?
Mich würde besonders eine nüchterne Einschätzung interessieren: Hat das Familienrecht strukturelle Defizite, oder liegt das Problem eher bei der Umsetzung und Anwendung durch Gerichte, Jugendämter und Verfahrensbeteiligte?
Danke vorab für alle Erfahrungen, Hinweise oder Quellen!
Familienrecht 2025 – wie sieht die Realität für Väter wirklich aus?
Es geht doch im Ansatzpunkt von ganz was anderem. Nein, Mütter werden nicht bevorzugt. Nur es geht gerade bei Kleinkindern um die Hauptbezugsperson. Und die sollte beibehalten werden. Wenn man sich für das Lebenskonzept entscheidet, dass die Mutter zu Hause bleibt, dann ist sie eben die Hauptbezugsperson.
wirdwerden
Dort schreiben wahrscheinlich enttäuschte Väter, die für sich selbst andere Rechte sehen.Zitat :immer wieder liest man in sozialen Netzwerken, Elternforen oder Vätergruppen, dass das Familienrecht in Deutschland angeblich „mütterlastig" sei.
Es liegt wahrscheinlich auch daran, dass Väter in der Realität und überwiegend während der sogenannten Familienzeit sich nicht so intensiv mit ihren Kindern beschäftigen (können), wie Mütter das tun (müssen).
Das sagen zumindest andere Statistiken und noch längst nicht haben wir gesellschaftlich das *Rollenmuster* abgeschafft oder überwunden oder gar hälftig geteilt.
Trotzdem heißt das NICHT, dass Familiengerichte mütterlastig entscheiden würden.
Es gibt genügend Fälle, wo Mütter eben nicht ---mit aller Last--- belastet werden, sondern aus xx Gründen die Väter ebenso belastet werden.
Du beschreibst ja im anderen Thread einen solchen Fall, wo es eben wahrscheinlich oder hoffentlich vom Gericht nicht so entschieden wird, dass der Vater nur zahlt und sich Umgangsrecht erstreiten muss.
Von Systematik ganz zu schweigen.
Ich denke, darüber wird keine Statistik geführt und kann mir auch vorstellen, dass sehr viele Väter gar nicht in Netzwerken rumjammern, wenn sie eine einvernehmliche Problemlösung ohne eigene gravierende Gesundheitsschäden oder sonstige Verluste hinbekommen.Zitat :Stimmt dieses Bild tatsächlich?
Wenn Partner das aber leider nicht hinbekommen...und die Partner dann in Väter-oder Müttergruppen *kommunizieren/ihren Frust in die Welt kotzen* ergibt sich, was du dann im Netz liest.
Oft genug liest man als Extrakt, es gehe letztlich nur ums Geld. Wie kommt das zu dem?
Und? Jeder Fall ist ein Einzelfall und wer sich unbedingt zu einer statistischen Gruppe zählen will, der machts.
NÖ. Ursprung des Problems sind immer und ausschließlich die Partner.Zitat :oder liegt das Problem eher bei der Umsetzung und Anwendung durch Gerichte, Jugendämter und Verfahrensbeteiligte?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :Gerichte, Jugendämter
Aber dass Jugendämter oft Müttern alles mögliche durchgehen lassen, was Gerichte dann später anders bewerten, las ich schon oft. Habe es auch so erlebt. Viele glauben Jugendämter sind das Schwert der Korrektur schlechthin, ich hab da meine Zweifel.
Zitat :NÖ. Ursprung des Problems sind immer und ausschließlich die Partner.
Schwarzweißdenken ist dir noch nie vorgeworfen worden? Das System ist also unfehlbar und Bevorzugung der Mütter purer Unsinn. Ok.
Jugendämter haben ausschließlich die Interessen des Kindes/der Kinder zu vertreten.Zitat :Aber dass Jugendämter oft Müttern alles mögliche durchgehen lassen,
Ich bezweifle das ebenso.Zitat :Viele glauben Jugendämter sind das Schwert der Korrektur schlechthin, ich hab da meine Zweifel.
Nein. Ich denke ja auch hier nicht schwarz-weiß.Zitat :Schwarzweißdenken ist dir noch nie vorgeworfen worden?
Ich denke: Würden beide Partner ihre Probleme selbst und einvernehmlich geregelt bekommen, bräuchte es weder Jugendamt noch Gerichte noch andere Verfahrensbeteiligte.
Das habe ich weder gedacht noch geschrieben. Bitte lies nach.Zitat :Das System ist also unfehlbar und Bevorzugung der Mütter purer Unsinn. Ok.
Merkst du nicht einmal, dass ich eigentlich nach Lesen deiner Beiträge und der Zuordnung zu anderen Threads volles Verständnis für dein Vorgehen habe?
Statistiken und was da so im www zu lesen ist, ist NICHT dein Einzelfall. Und was in diesem anderen Thread zu lesen ist, hat nichts mit Statistiken zu tun.
- https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Alleinerziehende-Mutter-scheut-keine-Wege-um-Vater-Sohn-Beziehung-zu-ruinieren-__f628626.html
- https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Kontaktverbot-als-Mittel-des-Selbstbetrugs-__f542776.html
#3 Du verlagerst klammheimlich deine ursprüngliche Fragestellung vom Familienrecht auf Erfahrungen mit einem Jugendamt. Da ist nicht redlich. Erfahrungen sind Erfahrungen und können von keiner Statistik 'widerlegt werden'; Deine ursprüngliche Fragestellung, ob das RECHT Mütter bevorzuge , ist seriös nicht zu beantworten, solange nicht auch die Voraussetzungen für eine Antwort mit ausgeführt werden.
Das Recht ist also schwerlich zu befragen, wohl aber Gesellschaft und Politik.
Derzeit sehen wir, wie in den USA wieder Maskulines bestimmter Prägung Aufschwung hat und Feminines verunglimpft wird - Beispiel in dieser Woche: die Reden einschlägiger Fituren vor den versammelten US- Generalen. Hier bei uns in D erleben wir das ähnlich altvertraute Konzept von Ehe und Familie in den Vorstellungen der AfD. So arg lange ist das in Deutschland noch gar nicht her, dass Mutti Vati fragen musste, ob und wenn sie arbeiten gehen wollte oder gar ein eigenes Konto eröffnen ....
-- Editiert von User am 4. Oktober 2025 17:06
Zitat :Du verlagerst klammheimlich deine ursprüngliche Fragestellung vom Familienrecht auf Erfahrungen mit einem Jugendamt. Da ist nicht redlich.
Wo ist das Problem? Für den Otto-Normal-Vater ist das doch alles das gleiche. Das Gericht richtet sich doch stark an Aussagen des Jugendamtes aus. Und meiner Wahrnehmung nach ist das Jugendamt ein Wegguck-Verein, der gar nicht die Möglichkeiten hat, GENAU hinzusehen, wenn zB Mütter ihr Ding drehen, und im Vordergrund der Öffentlichkeit suggerieren, alles bestens im Griff zu haben.
Zitat :Merkst du nicht einmal, dass ich eigentlich nach Lesen deiner Beiträge und der Zuordnung zu anderen Threads volles Verständnis für dein Vorgehen habe?
Ich habe derzeit die Sorge, dass das Gericht alles durchwinkt und sich sagt: "Ach, passt schon. Die ist halt n bisschen crazy." Denn das Jugendamt hat es genauso betrieben.
Dann sind wir beim Kern und der eigentlichen Sache und weit weg von jeder Statistik.Zitat :Ich habe derzeit die Sorge, dass das Gericht alles durchwinkt und sich sagt: "Ach, passt schon. Die ist halt n bisschen crazy."
Ich teile deine Sorge nicht und das Gericht wird vorliegende Anträge sehr genau lesen und wahrscheinlich auch die Kindsmutter anhören oder eben ihren Anwalt, falls sie inzwischen einen hat.
Es ist auch Sache des Gerichts, Jugendamtsmitarbeiter evtl. anzuhören...und das Gericht hat auch zu entscheiden, ob es hier ein fam-psych. Gutachten als notwendig erachtet.
Gern nochmal: Es geht gerade nicht um Statistik und nicht um OttoNormal und nicht ums Jugendamt.Zitat :Wo ist das Problem? Für den Otto-Normal-Vater ist das doch alles das gleiche. Das Gericht richtet sich doch stark an Aussagen des Jugendamtes aus
Es geht um den Einzelfall, der nun beim FG vorliegt.
Ich bin ja erst im Level Jugendamt, selbst wenn ein Antrag beim Familiengericht nun vorliegt. Und was Level Jugendamt angeht sehe ich mittlerweile übereinstimmungen mit zahlreichen Berichten ähnliche Erfahrungen. Die grundstimmung geht zurück bleibt wenn es um das Jugendamt geht ist
"da ist eine Mutter die hat das Sorgerecht, das Kind wird im Alltag versorgt, und wenn die Mutter etwas gegen den Vater behauptet, dann nehmen wir das erstmal zur Kenntnis und im Zweifel auch genauso ernst wie sie es vorträgt. Bevor wir die Mutter in irgendeiner Weise schwächen indem wir dieser Misstrauen entgegenbringen, konzentrieren wir uns einfach darauf ihr narrativ gegenüber dem Vater mit einem kopfnicken zu bestätigen."
Hochgradig manipulatives Vorgehen wir dort scheinbar einfach unter den Teppich gekehrt, man guckt nicht hin. So als würde man im Zentrum ihre Aufgaben bereits verankert haben den Grundsatz: solange keiner zum Familiengericht geht, ist es ja alles gar nicht so schlimm.
Doppelt
wirdwerden
-- Editiert von User am 4. Oktober 2025 19:10
Letztlich geht es bei kleinen Kindern darum, dass die Hauptbezugsperson wenn irgend möglich nicht ausgewechselt werden soll. Wenn sich also die Eltern für das Modell entscheidet, dass die Mutter zu Hause bleibt, zumindest 3 Jahre, dann ist es im Fall der Trennung sinnvoll, dem Kind insoweit keine Änderung zuzumuten, das entspricht dem Kindeswohl. Also, das Kind bleibt bei der Mutter. Anders sieht es aus, wenn der Vater zu Hause geblieben ist. Also letztlich ist alles von dem Modell abhängig, für welches sich die Eltern selbst entschieden haben. Wenn die Kinder älter sind, sieht das natürlich anders aus, da ist die Kontinuität hinsichtlich der Hauptbezugsperson nicht mehr so von Bedeutung. Andere Faktoren kommen dazu.
wirdwerden
Zitat :wahrscheinlich auch die Kindsmutter anhören
Bei der Schwere des Sachverhalts erlaube ich mir das Wort -wahrscheinlich- hier stellvertretend für dich zu streichen.
Gerade diese Person muss zwingend angehört werden, denn wenn im Jugendamt bisher nicht gelungen ist über Jahre hinweg die doppelgesichtigkeit zu hinterfragen, so sollte ein Gericht hier hoffentlich anders vorgehen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten