Familienrecht / Steuerklasse

10. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
coachiebaer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienrecht / Steuerklasse

Hallo,

ich hätte eine kurze Frage: wenn ich von meiner Frau getrennt lebe, wir aber derzeit keine Scheidung in Erwägung ziehen, bieten sich da noch weitere Möglichkeiten der Steuerklassen 1 (für mich) und 2 (für meine Frau) an?

Wir haben 2 minderjährige Kinder die im Haushalt meiner Frau leben, meine Frau arbeitet halbtags.

Ist es zwingend notwendig, die Steuerklassen zu ändern, wenn wir doch vom Gesetzgeber her verheiratet sind und vorher beide in der StKl. 4 waren?

Bin für jeden Hinweis oder Trick dankbar :-)

Mfg

coachiebär




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 191x hilfreich)

Die Steuerklassen 1 und 4 unterscheiden sich nicht.
Was wegfällt ist die gemeinsame Veranlagung im Jahr nach der Trennung, sofern ihr keinen Versöhnungsversuch in diesem Jahr unternommen habt. ;)

Wenn du Klasse 1 und sie 2 hat, dann kannst du den Unterhalt an sie (nicht fürs Kind) als Sonderausgaben absetzen - mußt ihr aber im Gegenzug alle finanziellen Nachteile ersetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

man darf sich auch mal für einen Tag versöhnen... ;)

und sich weiterhin gemeinsam veranlagen lassen...

:grins:

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