Familienrecht Umgangsrecht

29. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sumi123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienrecht Umgangsrecht

Hallo,

Ich habe enorme Schwierigkeiten mit dem Kindsvater bzgl. Aller Themen im
Familienrecht (zahlt keine Unterhalt etc.). Unser Umgang ist gerichtlich geregelt. Jedes 2te Wichenende hat er die Kinder. Nun ist es so, dass er die Umgänge immer verspätet absagt (paar Stunden vorher) oder auch garnicht - ist auch schon vorgekommen. Er macht quasi was er will um mich zu schikanieren. Wir hatten seit 1 Jahr laufenden Umgang und kurz vor Weihnachten hat er mir mitgeteilt dass er die Kinder abholt obwohl es laut dem bisher gelaufenen Umgang nicht sein Wochenende war. Er kam an Heiligabend mit der Polizei und dem Umgangsbeschluss in der Hand und ich musste ihm die Kinder geben, was ich auch getan habe. Er hat sich tatsächlich die Mühe gemacht den Umgang bis ins Jahr 2016 zurück zu rechnen um mir am Heiligabend die Kinder weg zu nehmen. Reine Schikane. Gibt es eine Möglichkeit dies zu unterbinden. Für mich und die Kinder ist das eine enorme Belastung. Die Kinder sind 7 und verstehen nicht warum sie an Heiligabend von der Polizei abgeholt werden. Meine Nerven sind am Ende ich leide unter Alpträumen und muss ständig aufpassen nicht irgendwelche Fehler zu machen. Genauso wenig kann ich mein Leben planen weil ich ständig jemanden in Rufbereitschaft haben muss der die Kinder abholt wenn er die Kinder nicht abholt. Kann mir jemand helfen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Also vom Zurückrechnen habe ich noch nie was gehört. Wird auch nicht im Umgangsbeschluss so stehen. Vielleicht steht drinne, was im Fall des Ausfalls einer Umgangszeit zu geschehen hat. Das wissen wir hier nicht. Wenn eine Umgangsregelung aus was für Gründen auch immer nicht funktioniert, dann sollte man sich eine neue erarbeiten. Schleierhaft ist mir der Einsatz der Polizei. Die lässt sich normalerweise nicht für die Durchsetzung rein zivilrechtlicher Ansprüche missbrauchen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Irgendwie fehlt da noch was. Eine wesentliche Information. Für die Durchsetzung eines Umgangsbeschlusses ist der Gerichtsvollzieher zuständig. Die Polizei kommt allenfalls zum Schutz des Gerichtsvollziehers mit. Wenn natürlich glaubhaft rüber gebracht wird, dass da gerade jemand dabei ist, seine Kinder zu mißhandeln oder was weiß ich, dann greift die Polizei ein.

Die Fragestellerin sollte sich sofort professionelle Hilfe suchen, damit so etwas nie wieder vorkommt und eine tragfähige Umgangsregelung für die Zukunft gefunden wird. Und dass die juristische Basis für den Polizeieinsatz geklärt wird.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.594 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen