Familienrecht - gibt es schon Gerichtsurteile zu §1598a?

20. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
bikerlu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienrecht - gibt es schon Gerichtsurteile zu §1598a?

Hallo,
wollte gern wissen, ob es schon Gerichtsurteile zu §1598a gibt?
Komme gerade damit in konflikt obwohl der Kindesvater immer die Zustimmung für einen Vaterschaftstest hatte. Bis diesen Sommer.

würde mich freuen etwas zu hören/ lesen.
Danke!

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4 Antworten
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#1
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

also google mal
§1598a Urteile

da kommt einigse hoch..aber ob das bgh urteil schon zu faktischen urteilen geführt hat, weiss ich nicht.

gibt es einen besonderne , speziell am kind orientierten grund, warum du die zustimmung früher gegeben hast und jetzt nicht mehr? oder habe ich das falsch verstanden?
ich finde, wenn zweifel da sind, sollte man das auch prüfen dürfen. sicher ist es fehlendes vertrauen, aber wenn nur der vater der leibliche sein kann, dann steht doch auch einem test nichts entgegen . oder bin ich da mal wieder zu naiv??

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"...ich bin drin..."

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#2
 Von 
bikerlu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sicher nicht naiv.
Mein Kind wurde schwer sexuell missbraucht (hatte Op)im August2010. Ich hatte dies erst im August erfahren. Der Kindesvater hatte sich 3 Jahre nicht gemeldet und im Okt.2010 davon erfahren. Deshalb wollte ich einen Aufschub um mein Jungen zu schonen. Einen Vaterschaftstest hatte ich seit 2005 zugestimmt unter Zeugen und ihn regelrecht darum gebeten. 2007 letzter Kontakt mit Kind und auf dem Jugendamt wieder die Zustimmung eines Vaterschaftstest gegeben. Ausgerechnet jetzt wo mein Kind und ich es äußerst schwer haben, da wir kaum Hilfe bekommen, wollte ich ein halbes Jahr Schonung. Dieses wurde mir ausgelegt als würde ich nicht zustimmen. Zu dem dachte ich er hätte 2007 den Test gemacht. Und ich sollte mit Kind letzten Sommer zu ihm nach Hause, um das er die Probe nimmt. Er hat die Sachen dafür da. Dem habe ich in der Art wie er das machen wollte nicht zugestimmt. Er sollte sich einen Arzt suchen der das Macht, damit ich sicher gehen kann, dass die Probe von ihm ist. Da er seit Geburt vom Kind 2004 sein Sohn verleugnet, obwohl er bei Geburt dem Kind seinen Namen gegeben hat, bat ich ihn förmlich darum einen Test zu machen. Da ich seine Lügen nicht ertragen konnte.
Wenn ein Mann unbedingt nicht der Vater sein will dann findet er Wege alles dafür zu tun, dass er es glauben macht, das er es nicht ist. Ich habe kein Vertrauen mehr. Im Innersten weiß er, dass er der Vater ist, doch er hatte Aug. 2009 geheiratet, seine Frau bekommt im Febr.2011 ein Baby. Jedoch sind seine Anfechtungsfristen verwirkt.
Ich hatte diesen Dienstag Verhandlung und wurde aufgefordert der Probeentnahme vom Kind zuzustimmen. Ich verstand das nicht, da meine Zustimmung immer da war. Nur wollte ich nicht, dass die Proben bei ihm zu Hause entnommen werden. Ich hatte kein Termin zu einer Probeentnahme mit Kind, aber dafür eine Verhandlung`?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Offensichtlich ist die Gerichtsentscheidung noch nicht ergangen. Ich würde nochmals schriftlich festhalten und ans Gericht als Stellungnahme schicken, dass Du immer bereit warst, diesen Test durchzuführen. Dass deshalb die Klageerhebung willkürlich ist und unabhängig vom Ergebnis deshalb die Kosten dem Kindsvater aufzuerlegen sind.

Dass Du lediglich die Modalitäten klarstellen möchtest (Entnahme beim Arzt nach Überprüfung der Personalien, Absendung durch den Arzt), um eine Manipulation des Vaters auszuschliessen.

wirdwerden

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#4
 Von 
bikerlu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo
Die Verhandlung war vorrigen Dienstag. Und ich verstand die ganze Verhandlung nicht. Es ging lediglich um die Einholung der Zustimmung zur Probeentnahme vom Kind. Die Zustimmung war schon immer gegeben.
Irgendwie ist was fehl gelaufen, da ich mich nie geweigert hatte. Lediglich vor Gericht auf einen Aufschub von einem halben Jahr bat, wegen der Missbrauchssache vom Kind. Seine Verletzung (Wunde)ist bisher noch nicht verheilt.
Die Richterin erklärte, das wäre nur moralisch, das Kind wird nicht verletzt, es bekommt nur ein Stäbchen in den Mund (nicht in den Po). Und das zu den §1598a keine besonderheiten gehören, auch nicht der Nachweis, ob ich nicht einverstanden bin oder ob ich einverstanden bin.
Die Gerichtskosten sollen mir auferlegt werden, da ich dies mutwillig getan habe. Hä? Ich versteh gar nichts mehr.
Klar wäre ich froh, wenn alles vom Tisch ist. Am liebsten schon seit Geburt vom Kind.
Das Kind sieht aus wie ich und hat lediglich die Augen vom Vater, dass ich mir sicher bin kann ich beruhigt schreiben und sagen, es war im beiderseitigen ein Wunschkind mit allem, Heiraten (Familie) usw.. Aber nur solange bis ich endlich Schwanger wurde und er die Geburt mit erleben durfte. Anschließend waren wir nichts.
Ich hätte an seiner Stelle doch schon längst den Test mit der Hoffnung gemacht Unterhalt nicht zahlen zu müssen.
Doch er läst seine Fristen verstreichen und der Vaterschaftstest hat keine Rele.. vor Gericht.
Jugendamt fragte ihn mal, wer in betracht kommt, wenn nicht er. Seine Antwort: "Ach, dass könnte jeder sein."
Es ist einfacher für die Männer geworden, das find ich persönlich gut. Deshalb habe ich ihn auch immer gebeten nicht mehr auf uns herrumzutrampeln, sondern den Test zu machen.
Nun warte ich auf den Beschluß der mir zugesand wird.
Und warte weiter.
Kann sein, dass der Kindesvater erst wieder in 2 Jahren danach fragt.
.... wollte eigentlich nur wissen, ob jemand schon bei einer Gerichtsverhandlung zum §1598a war und vieleicht mich austauschen.
Meine Situation zu verstehen ist sicherlich nicht einfach.

Ich denke kein Leser ist naiv, doch wie will man ein Problem kurz und verständlich rüber bringen, es gibt immer hintergrundfragen.
Achso, kurz nach Geburt vom Kind hat uns der Kindesvater verlassen. Später erst erfuhr ich, dass er als ich Schwanger war, eine Freundin hatte.
Leider habe ich nicht gedacht, dass er so ein Mensch ist.


"Was ich denk und tu, trau ich anderen zu."



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