Familienrecht - hat er ein Wohnrecht? Wie können wir uns von ihm trennen?

25. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
rotip
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienrecht - hat er ein Wohnrecht? Wie können wir uns von ihm trennen?

Wir (die Eltern) haben seid längerem wahnsinnigen Zoff mit umserem jetzt 18-jährigen Sohn, der noch bei uns wohnt und zur Schule geht. Wie können wir uns von ihm trennen bzw. hat er ein Wohnrecht?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Wenn er auszieht müßt ihr Ihm 600 Euro zahlen wo das Kindergeld mit eingerechnet ist. So lange er zur Schule geht und bis er eine abgeschlossene Berufsausbildung hat oder Studium endet. Sein Ausbildungsgeld könnt Ihr von seinem Unterhalt abziehen.

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#3
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

rotip hallo erst mal,
also, mit ihm mal reden geht nicht?
würde den junge nicht rausschmeißen erst mal alles andere probieren.
manche sind 18 aber noch lange nicht verantwortungsvoll.
wo ist das problem? gibt es keine erzieherischen massnahmen mehr, wenn man unter einem dach wohnt, sollte jemand die hosen an haben u. das sollte nicht ein 18 jähriger sein.
alles gute.

-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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