Familienrichter mischt sich in Strafverfahren ein

1. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Recht2910
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienrichter mischt sich in Strafverfahren ein



Ein etwas komplexes Thema: Ich befinde mich aktuell in einer verzwickten Lage. Aufgrund eines Strafverfahrens bei dem derzeit eine 8-monatige Haft aufgrund eines Bewährungswiderrufes im Raum steht ist, da ich au finanziellen Gründen meine Wiedergutmachungsleistung teilweise nicht mehr zahlen konnte, eine Auseinandersetzung vor dem Familiengericht anhängig. Ich bin alleinerziehend und habe das alleinige Sorgerecht. Damit würde im Falle einer Haft das Sorgerecht ruhen. Jetzt wurde im September per einstweiliger Anordnung das Sorgerecht auf das Jugendamt übertragen, im November bekam ich alles bis auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück, das liegt noch beim JA. Derzeit bin ich seit 6 Monaten noch nicht in Haft. Das Hauptverfahren beim Familiengericht wurde schriftlich ab Mitte Januar eingeleitet, passiert ist aber seither nichts... Ein Haftbefehlt wurde von der Staatsanwaltschaft am 14.3.16 ausser Vollzug gesetzt bis eine Entscheidung vom Justizminister bzw. Oberlandesgericht vorliegt. Nun zur konkreten Frage. Laut Polizei ist der Haftbefehl seit 14.3. ausser Vollzug, da die Staatsanwaltschaft annimmt, dass ich gute Chancen habe, wieder in Bewährung gesetzt zu werden, aufgrund neuer Beweise. Jetzt hat heute Morgen die Familienrichterin mit dem Polizisten telefoniert und wollte den Sachstand wissen. Dieser teilte mit, Haftbefehl bis zur Entscheidung ausgesetzt. Daraufhin hat sie angeblich die Staatsanwaltschaft angerufen. Anschließend wieder den Polizisten und diesem mitgeteilt, der Haftbefehl wäre wieder zu vollziehen. Nun meine Frage, ist das rechtens? Der Polizist sagt klar, warum soll die Familienrichterin ihn anlügen, verständlich. Ich frage mich jedoch erstens, warum die Staatsanwaltschaft nicht selbst Bescheid gegeben hat, dass wieder vollzogen werden soll und zweitens, was dazu geführt hat, dass nunmehr wieder vollzogen werden soll, obwohl noch keine Entscheidung des Oberlandesgerichts oder Justizministers vorliegt. Wichtig wäre noch zu wissen. Ich wohne in Bayern, Familiengericht zuständig Bayern... Staatsanwaltschaft zuständig Bawü und auch das dortige Justizministerium, da das Delikt in Bawü begangen wurde

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18 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Es ist absolut üblich, dass Gerichte untereinander, sich aber auch mit den Vollstreckungsbehörden austauschen die Akten gegenseitig zur Verfügung stellen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde auf das Jugendamt übertragen, weil Du offensichtlich im Falle der Inhaftierung keine familiäre Unterbringungsmöglichkeit für das Kind hast. Soweit ist alles klar. So, jetzt hat die Fam.-Richterin die Akte wieder vorgelegt bekommen, sie muss überprüfen, wie der Stand der Sache im Augenblick ist. Wenn Du die Strafe schon abgesessen hättest, dann hättest Du vermutlich jetzt auch das ABR zurück bekommen. Da die Polizei nur die "Hilfstruppe" der Staatsanwaltschaft ist, nicht unbedingt auf dem Laufenden sein muss, hat sie dann die Vollstreckungsbehörde, hier STA angerufen. Dort hat sie dann offensichtlich erfahren, dass der Haftbefehl aus was für Gründen auch immer wieder existiert. Sie hat sich also nicht eingemischt, sondern schlicht und ergreifend den Sachstand ermittelt, den sie ja braucht, um ihr eigenes Verfahren voran zu treiben.

Wie wärs damit, mal selbst bei der Vollstreckungsbehörde anzurufen oder noch besser, schriftlich eine Standanfrage zu halten?

wirdwerden

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#2
 Von 
Recht2910
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückantwort. Die Standanfrage bis gestern war, weiterhin außer Vollzug, bis Antwort vom Justizminister vorliegt oder Oberlandesgericht... Beide Entscheide gibt es immer noch nicht, aber der Haftbefehl ist wieder in Vollzug gesetzt. Die Rückfrage der Familienrichterin ist aus dem Grund erfolgt, da ich dem Jugendamt gemeldet hatte, dass die Sache derzeit außer Vollzug gesetzt ist, also ich habe sozusagen den Stein ins Rollen gebracht, dass die Familienrichterin nachgefragt hat. Soweit ist mir die Erklärung völlig einleuchtend, was mich jedoch stutzig macht, warum nach dem Gespräch zwischen Staatsanwaltschaft und Familienrichterin der Stand geändert wurde und auch warum die Mitteilung darüber nicht die Staatsanwaltschaft sondern die Familienrichterin an die Polizei gegeben hat. Dass die Akten eingesehen und Stände ausgetauscht werden ist mir völlig klar. Die Entscheidung ob außer Vollzug gesetzt wird oder nicht trifft derzeit die Staatsanwaltschaft und bislang war immer die Ansage, hat keine hemmende Wirkung, egal welches Rechtsmittel eingelegt war. Außer Vollzug gesetzt wurde ja nicht nur so, sondern weil es wirklich neue Beweise gab, dass eine Wiedereinsetzung der Bewährung mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich wäre...

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#3
 Von 
Recht2910
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag: Es gibt eine familiäre Unterbringungsmöglichkeit, sogar zwei Varianten, aber beide möchte die Familienrichterin nur mit einer SPFH in Erwägung ziehen, die nunmehr seit 4 Monaten in der Familie ist und mir gestern noch am Telefon gesagt hat, ermöchte das beenden, da er bei uns keinen Bedarf sieht... Das Jugendamt will aber seit letzter Woche dringend einen Hilfeplan, den es nach 4 Monaten immer noch nicht gab. Die SPFH war so ca. alle 14 Tage für ein Gespräch von 30 - 60 Minuten bei uns um die aktuelle Lage zu erörtern....

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Der Hilfeplan ist vom Jugendamt zu erstellen. Schau mal ins SGB VIII. Aber, klär es andersrum. Schau, dass Du die strafrechtliche Seite auf die Reihe bekommst. Dann wird sich der Rest in Wohlgefallen auflösen. Du weisst, wenn Du kurzfristig inhaftiert wirst, zahlt in Notfällen das Job-Center darlehensweise die Miete?

wirdwerden

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#5
 Von 
Recht2910
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Hilfeplan hätte aber bereits zu Beginn der SPFH Anfang Dezember erstellt werden müssen, oder sehe ich das falsch? Es gab auch keinen Zwischenbericht etc.... Und das seit 4 Monaten SPFH. Die einstweilige Anordnung wurde von der Richterin ohne Anhörung von mir, den Kindern oder dem Kindsvater getroffen. Zudem hat sie in der EA so formuliert, dass das Hauptverfahren erst nach 3 Monaten eröffnet werden konnte, es ging maximal eine mündliche Anhörung Ende Oktober/Anfang November. Die EA war vom 21.9. Meine ganz konkreten Bedenken sind, dass sie Einfluss auf die heutige Entscheidung der Staatsanwaltschaft genommen hat, den Haftbefehl erneut zu vollstrecken vor eine Entscheidung da ist... Komisch kommt mir auch vor, dass sie die Polizei informiert hat und nicht die Staatsanwaltschaft, dass der wieder vollstreckbar wäre... Das kommt der Polizei auch komisch vor, aber die ist ja leider nur Ausführungsorgan. Die Kinder sind übrigens mittlerweile 18, 16 und 15 Jahre alt. Die große hätte sie für 6 Wochen vor ihrem 18. Geburtstag in eine Pflegefamilie gesteckt. Jetzt ist sie aber 18 und soll für den Fall der Haft selber sehen, was sie macht. Die ARGE übernimmt die Wohnung aber nicht, da die bereits in Zahlungsverzug sind und wir zudem mitten in einem Räumungsprozess stecken, da die ARGE das ergänzende ALG II nicht rechtzeitig zahlt. Für alle Meckerer, ich arbeite Vollzeit, als Leitung eines Nachhilfeinstituts... Die Haftsache liegt nun beim Oberlandesgericht, das Landgericht meinte, wenn die Beweise vorher vorgelegen hätten, wäre die Entscheidung anders ausgefallen, ein Gnadengesuch wurde erst abgelehnt, daher habe ich Beschwerde eingelegt und die Staatsanwaltschaft hat das zur Entscheidung dem Justizminister vorgelegt, nur wird erst die Entscheidung des OLG abgewartet, da diese Vorrang hat vor Gnadenrecht und zweitens ist in BAWÜ Regierungsbildung angesagt. Da die Beweise aber stichhaltig sind, hatte die Staatsanwaltschaft von sich aus die Vollstreckung ausgesetzt und daher wundert es mich so, dass ein kurzer Anruf der Familienrichterin genügt, um das zu kippen

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich will mich nicht in Deine Bewertung des Verfahrens einmischen. Aber geh einfach mal davon aus, insofern war ja meine Einschätzung völlig richtig, dass sie die Akte auf Wiedervorlage für Ende März hat. Und gehe weiterhin davon aus, dass so schnell nicht ein neuer Haftbefehl "kreiert" wird. Der war schon in der Welt. Außerdem lässt sich kein, wirklich kein Staatsanwalt oder Rechtspfleger auf Zuruf zu irgendwas anregen.

Irgendwie hast Du das System nicht verstanden. Gnadengesuch ist subsidiär, was immer da noch parallel läuft, hat mit Regierungswechsel überhaupt nichts zu tun. Die Rechtspflege ruht deshalb nicht. Glaub es mir einfach mal. Also, klär diese Angelegenheiten, und dann sieht man weiter. Dann kann man eben auch der Familienrichterin was konkretes sagen. Wobei ich mir den Hinweis erlaube, dass in einer funktionierenden Familie, bei dem Alter der Kinder, nicht unbedingt das Jugendamt eingeschaltet wird.

Was ist mit dem Vater? Wieso unfähig? Wir kennen immer noch nicht die ganze Geschichte. Aber, die Reihenfolge des Vorgehens, die habe ich angeführt.

Wobei man auch mal, gerade im Interesse der Kinder überlegen sollte, ob sich dieser Zirkus überhaupt lohnt. 8 Monate FS, das bedeutet nicht einmal 6 Monate im Vollzug. Davon wahrscheinlich nach dem ersten Monat, wenn man denn einen Arbeitsplatz hat, Freigänger. Also nur zum Schlafen in die JVA. Und man hätte vieles geregelt. Wenn denn das Jugendamt nur wegen der Haftstrafe eingeschaltet ist, was mir mehr und mehr unwahrscheinlich vorkommt.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 01.04.2016 19:32

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#7
 Von 
Recht2910
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kinder leben in geordneten Verhältnissen und gehen regelmässig zur Schule, haben alle Notenschnitte von 2,.. Der Vater lebt im gleichen Haus, eigene Wohnung, wurde vor der EA ja nicht einmal angehört. Es geht hier laut Familienrichterin rein um die Haftsache...

Die Vorgehensweise ist mir selber auch klar und die Haftsache hat Prioritaet ganz klar. Nur vom Prinzip her reden wir aneinander vorbei. Der Haftbefehl besteht seit 21.9. wurde bislang nicht vollstreckt, sollte dann vollstreckt werden und wurde von der Staatsanwaltschaft am 14.3. solange ausgesetzt bis die Antwort vom Justizministerium da ist. In BAWÜ entscheidet über diese Sache der Justizminister persönlich laut Gnadenordnung. Demenstprechend ruht beim Regierungswechsel derzeit dennoch einiges. Da jedoch auch noch das Verfahren am Oberlandesgericht München aussteht und die Akten erst zeitgleich vor einer Woche von der Staatsanwaltschaft ans Oberlandesgericht geschickt wurden, wird der Justizminister den Entscheid des OLG abwarten. Beide Verfahren führen nicht dazu, dass die Haft gehemmt wird. Das war die Entscheidung der Staatsanwaltschaft auf Antrag und wurde deswegen bewilligt, weil es neue Beweise gibt, die für mich sprechen und zudem bei derzeitiger Vollstreckung zusätzliche Härten eintreten, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Stand bis gestern. Stand heute Haft wird gleich vollstreckt und nicht die Entscheidung abgewartet. Da es sich um eine freiwillige Entscheidung der Staatsanwaltschaft handelt, die Haft auszusetzen oder nicht, kann die sehr wohl einfach so wieder vollstreckt werden. Aber wir drehen uns im Kreiss. Ich versuche am Montag herauszubekommen, was bei der Staatsanwaltschaft gelaufen ist und stelle zudem einen Antrag die Familienrichterin wegen der Besorgnis der Befangenheit zu wechseln. Sie hatte mich auch vor Zeugen im Gerichtssaal mehrfach verächtlich gemacht, ich würde meine Post nicht lesen und daher wäre die Haft unumgehbar. Zwischenzeitlich kann ich jedoch beweisen, dass ich die PZU nicht persönlich entgegen genommen habe, da ich lückenlos belegen kann wo ich an dem Tag war und somit eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren ist. Das Problem ist der Vater der Kinder und ich leben im gleichen Haus, haben einen Briefkasten und er hat mehrfach Post vom Finanzamt, Schule etc verschwinden lassen u.a. eben auch diesen angeblich persönlich zugestellten Brief, denn ich nicht entgegen genommen haben kann, weil ich im Gegensatz zu ihm arbeiten war. Sein perfider Plan, das Sorgerecht zu bekommen. Aber zurück zum Ausgangspunkt. Wenn die Familienrichterin gegenüber der Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die Kinder versorgt sind und keine unbillige Härten entstehen, wenn die Haft vorläufig vollstreckt wird, dann ist das kein "auf Zuruf" sondern ganz gezielt Einfluss nehmen auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, denn das ist der einzige Grund für eine vorläufige Vollstreckungsaussetzung... Und nochmal, mit den Kindern ist alles in Ordnung, erziehungstechnisch auch... Wie gesagt, ich arbeite selber in einem pädagogischen Job. Die SPFH sieht keinen Bedarf und möchte die Betreuung einstellen. Ich muss aber ehrlich sagen, dass mich die Einstellung, wenn das Jugendamt in einer Familie ist, dann hat das schon seinen Grund, langsam wirklich nervlich strapaziert... Ich kenne nämlich auch die andere Seite und sitze im Job normal auf Seite der Sozialpädagogen, wenn ein Hilfeplan aufgestellt werden soll (schulische Belange) Fakt ist doch, dass die Sachbearbeiter beim Jugendamt heillos überfordert sind, sich um vielzuviele Fälle kümmern müssen und daher dazu übergehen, sich oft an Kleinigkeiten aufzuhängen, dagegen andere Familien, in denen Kinder misshandelt werden durch die Kontrollmaschen fallen lassen. Die haben vielleicht 20 Minuten, um einen Fall einzuschätzen und da spielt persönliche Sympathie auch eine Rolle. Die Familienrichter verlassen sich fast blind auf die Einschätzung des Jugendamtes, traurig

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#8
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Recht2910):
Aufgrund eines Strafverfahrens bei dem derzeit eine 8-monatige Haft aufgrund eines Bewährungswiderrufes im Raum steht ist, da ich au finanziellen Gründen meine Wiedergutmachungsleistung teilweise nicht mehr zahlen konnte, eine Auseinandersetzung vor dem Familiengericht anhängig.


Also ich verstehe nur Bahnhof.

Du bist offensichtlich rechtskräftig verurteilt, vermutlich zu 8 Monaten Haftstrafe auf Bewährung, sowie zu Wiedergutmachungsleistungen in unbekannter Höhe.

Da würde ich schon ganz gern erst mal wissen, um was für eine Art von Straftat es sich handelt. Denn 8 Monate kriegt man ja nicht wegen einer Kleinigkeit.

Die Bewährung soll nun widerrufen werden, weil du nicht mehr in der Lage warst, die Wiedergutmachungsleistungen in voller Höhe zu zahlen.

Auch das würde ich hinterfragen. Denn wenn man kein Geld hat, dann führt dies nicht automatisch zu einem Widerruf der Bewährung ... vor allem wenn der gute Wille erkennbar ist, die Wiedergutmachung in geringeren Raten zu leisten. Offensichtlich wird nun versucht, den Widerruf der Bewährung abzuwenden ... aber dies ist noch nicht entschieden.

Zitat (von Recht2910):
Das Hauptverfahren beim Familiengericht wurde schriftlich ab Mitte Januar eingeleitet


Was wird denn da vor dem Familiengericht verhandelt? Und wieso sind die denn in einer Strafsache überhaupt zuständig ?

Also eh man nicht weiß, was da überhaupt läuft, kann man zu den recht verworren klingenden Beiträgen nicht viel sagen.


-- Editiert von Marcus2009 am 02.04.2016 08:59

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

@ Marcus, Du bist auf dem richtigen Weg. Wir haben einmal ein Strafverfahren, was rechtskräftig abgeschlossen ist. In diesem Verfahren wurde die Bewährung widerrufen, weil Bewährungsauflagen nicht erfüllt wurden. Ein übliches Procedere. Gegen Widerruf wehrt sich die Täterin. Eine Entscheidung ist noch nicht gefällt. Ein Vollstreckungshaftbefehl fällt aber nicht vom Himmel. Da gibt es Schriftverkehr ohne Ende, zuvor. Inkl. der Ladung zum Haftantritt. In dem Verfahren, welches jetzt läuft, geht es nicht um das Wiederaufrollen des Verfahrens, da wird nur das überprüft, was nach der rechtskräftigen Verurteilung geschah. Da ist noch keine Entscheidung gefällt worden.

Dann läuft ein Gnadengesuch, welches aber im Augenblick nicht entschieden werden kann, wegen des Verfahrens vor dem OLG. Das hat überhaupt nichts mit der Wahl oder Ostern oder was weiss ich zu tun.

Der Denkfehler hier ist, dass man auf irgendwelchen Umwegen die Korrektur oder Überprüfung der Haftstrafenentscheidung erreichen wird. Und das geschieht mit Sicherheit nicht. Die materiell-rechtliche Seite des Verfahrens ist abgeschlossen. Und es ist völlig wurscht, ob es aufgrund anderer Erkenntnisse ein Monat mehr oder weniger hätte sein können.

So, und jetzt kommen wir zur familienrechtlichen Seite. Warum hier das JA eingeschaltet wurde und von wem, das wissen wir nicht. Jedenfalls ist als Ergebnis festzuhalten, dass mindestens zwei der Kinder während des Haftaufenthaltes versorgt werden müssen. Deshalb hat das JA das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Soweit auch klar. So, da es sich familienrechtlich um ein vorläufiges Verfahren handelt, muss die Richterin in regelmässigen Abständen nachforschen, was der Stand in der Vollstreckungssache ist. Das hat sie getan. Das ist ihr Job. Und solange die strafrechtliche Seite nicht geregelt ist, bleibt das ABR beim JA. Völlig zu Recht, nach dem, was die Täterin hier vorträgt. Im Interesse der Kids muss ein Zeitraum geregelt werden. Wann dieser Zeitraum da ist, das kann man nur erforschen, indem man sich bei der STA schlau macht.

Ist es jetzt etwas klarer geworden?

wirdwerden

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#10
 Von 
Recht2910
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Um es genauer zu erklären: Es hängen immer noch ALG II Bescheide von 6 Monaten. In dieser Zeit war außer Kindergeld kein Einkommen da. Das ist zwischenzeitlich bereits vorm Sozialgericht. Problem ist/war, ob bei zwei getrennten Wohnungen im gleichen Haus mit dem Kindsvater eine Bedarfsgemeinschaft angenommen werden kann oder nicht. Daher konnte ich in dieser Zeit keine Wiedergutmachungszahlungen leisten. Es geht hier nicht darum das Strafverfahren in Frage zu stellen... Verurteilung war wegen angeblichem Betrug ALG II, da wir angeblich doch eine Bedarfsgemeinschaft bilden würden, auch bei getrennten Wohnungen getrennter Miete etc.

Ich weiß, das ist alles für Außenstehende verworren, da alles letzlich ineinander greift.

Das Amtsgericht war der Meinung ich wäre nicht gewillt, die Zahlungen zu leisten. Punkt. Daraufhin kam ein Bewährungswiederruf, der mir angeblich persönlich per PZU zugestellt wurde. Problem ist nur ich habe den wirklich nicht bekommen, genausowenig wie die Laung zum Haftantritt. Beides war C/o Name des Kindsvaters geschickt worden. Zwischenzeitlich war Wiedereinsetzung beantragt worden, die verweigert wurde, mit der Begründung ich könne ja nicht nachweisen, dass ich dass Schreiben nicht erhalten habe. Nach langem hin und her mit Rechtsanwalt und Co konnte man zumindest feststellen, wann mir das Schreiben zugestellt worden sein soll und ich kann auch beweisen, dass ich am fraglichen Tag zur fraglichen Zeit definitiv nicht anwesend war, sondern 50 km entfernt bei der Arbeit.

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#11
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Recht2910):
Um es genauer zu erklären


Also irgendwie ist mir der Fall auch nach "genauerer" Erklärung schleierhaft.

Zitat (von Recht2910):
Verurteilung war wegen angeblichem Betrug ALG II, da wir angeblich doch eine Bedarfsgemeinschaft bilden würden, auch bei getrennten Wohnungen getrennter Miete etc.


Also das Gericht hat entschieden, dass es sich um Betrug handelt. Und deswegen ist das erst mal kein ANGEBLICHER Betrug, sondern Betrug.

Und zweitens kriegt man wegen ein bissl Beschiss beim ALG II keine 8 Monate aufgebrummt. Also hier werden ganz einfach Tatsachen verschwiegen oder beschönigt.

Zitat (von Recht2910):
Das Amtsgericht war der Meinung ich wäre nicht gewillt, die Zahlungen zu leisten. Punkt.


Das hab ich verstanden. Ist ja auch nicht so schwer nachzuvollziehen. Aber warum ist das so? Wenn man die Zahlungen nicht leisten kann, dann muss man halt an das Gericht schreiben und um Herabsetzung der Raten bitten. Wenn man aber einfach den Bewährungsauflagen kommentarlos nicht nachkommt, dann kriegt man halt die Quittung. Und wenn dann zu allem Übel auch noch amtliche Schreiben verschwinden, weil man seinen eigenen Briefkasten nicht vernünftig geregelt hat, dann kommt man halt in Teufels Küche!

Was aber immer noch nicht klar ist: Worum geht es jetzt in dem "Hauptverfahren" vor dem Familiengericht. Denn darum geht es doch in deiner Frage !

Was sagt denn dein eigener Anwalt zu der Sache ? Schließlich bist du ja anwaltlich vertreten.







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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Marcus, das macht schon Sinn. Eine Räumung steht bevor, dazu Muttern im Knast. Dann muss sich doch jemand um die Kids kümmern. Während die Mutter einsitzt. Deshalb die Entscheidung über das ABR. Wenn die Mutter weg kommt, dann entscheidet das Jugendamt, wo die Kids hinkommen. Nur, der Hilfeplan zusätzlich, da scheinen noch andere Defizite zu sein, die hier nicht genannt sind. Und das ABR ist ja im Augenblick überhaupt kein Problem. Die Kids leben bei der Mutter. Es ist offensichtlich auch nicht geplant, die Kids da raus zu nehmen, sie sind ja auch nicht mehr ganz klein, können sich gegebenenfalls auch selbst helfen.

Das ist die familienrechtliche Seite, die ich als relativ unproblematisch einschätze. Nur, auch da wissen wir nicht alles.

Die strafrechtliche Seite, die ist für die Mutter wesentlich problematischer. Berge von Post, die nicht zugehen, man schafft keine Abhilfe, etwa durch ein Postfach, man setzt sich nicht mit der Bewährungshilfe in Verbindung, obwohl nicht mehr gezahlt wird, u.s.w. Das passt vorne und hinten nicht. Und jetzt klammert man sich an nach meiner Einschätzung relativ aussichtslose Verfahren, anstelle mal der Realität ins Auge zu sehen. Selbststeller, da wäre sie ganz schnell im offenen Vollzug, könnte ihren Job behalten, oft an den Wochenenden nach Hause. Aber diese klare Lösung, die interessiert offensichtlich nicht. Schade für die Kids.

wirdwerden

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#13
 Von 
Recht2910
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, nochmals zum Sachverhalt:

Erstens sind nicht Berge von Post verschwunden, sondern genau die Schreiben, die benannt wurden, also der Bewährungswiderruf, der mir ja zudem laut PZU angeblich persönlich zugestellt wurde obwohl ich an dem Tag gar nicht in der Nähge war um den anzunehmen und die Ladung zum Haftantritt. Zudem ein paar Schreiben vom Finanzamt, die aber nicht so schlimm waren. Bewährungshilfe gab es keine, mit der man sich in Verbindung setzen hätte können, sondern nur das Gericht und da gibt es immer wieder Diskrepanzen ob nun Bawü oder Bayern zuständig ist. Rein rechtlich eigentlich Bayern, da ich dort den Wohnsitz habe. Es ist aber Fakt, dass Schreiben oft monatelang zwischen den beiden Gerichten hin und her gehen. Beispiel. Beschluß vom Amtsgericht in Bayern vom 8.12. war weder mir noch dem Anwalt bis zum 28.2.16 zugestellt worden, da immer noch beim Amtsgericht Bawü lag... Abarbeitungsstau... Mir wird das generell zu Last gelegt, da laut Aussage Gericht Bayern die Beschlüsse innerhalb weniger Tage zugestellt werden... Nun entsteht genau der Effekt, dass man annimmt ich verschlampe die Post, obwohl die oftmals erst mir riesiger Verspätung hier eingeht, zwischenzeitlich aber z. B. die Polizei in Bayern schon Kenntnis hat...

Das ist ein bürokratischer Irrsinn.

Die SPFH wurde von mir und der Familienrichterin für den Fall meiner Haft angeregt, da die Kinder nicht in Pflegefamilien wollen, aber laut Gericht und Jugendamt Zweifel daran bestehen, dass sich der Vater um die Kinder kümmern kann.

Nun zum Vorwurf, ich würde den Tatsachen nicht ins Auge sehen. Es wurde bereits vor Monaten gebeten, die Haft in einer nahen JVA zu vollstrecken, wurde abgelehnt. Vollzug soll in Aichach stattfinden, wir wohnen aber im Bodenseeraum, soviel zum Thema Freigang und Arbeit behalten. Eine Verlegung wurde von der JVA ebenfalls abgelehnt. Freigang gibt es hier frühestens nach 3-6 Monaten je nach JVA und auch nur, wenn die Arbeit maximal 1 Std Fahrtzeit entfernt ist. Und jetzt mal ganz konkret, ich soll 2/3 Strafe beantragen, mir dafür 2 MOnate sparen und dafür wieder 3 Jahre diesen Bewährungsirrsinn mitmachen. Ich habe meine Einkommenbelege immer eingereicht und da es monatleang kein Einkommen ausser Kindergeld gab, hatte ich dann nichts mehr einzureichen. So und nun die Frage, wenn ich mit 4 Personen von 562 EUR leben soll, wo soll dann noch eine reduzierte Rate angeboten werden? Wenn es Recht ist, werde ich das absitzen, aber dann komplett, damit die Sache vom Tisch ist und mich selbst stellen, ganz klar. Vorher möchte ich aber alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Genau wegen der Kinder. Weil die Kinder hier ihr zuhause verlieren indem Moment, wo ich in Haft gehe. Ich mache den Zirkus jetzt seit September mit und glaubt mir, das ist nicht leicht sich damit jeden Tag zu beschäftigen. Ich kann aber auch gerne sagen, gut ich sitze das einfach mal schnell ab und nach mir die Sintflut. Die Kinder müssen das ausbaden in der Zeit, wenn ich das nicht schaffe vorher zu rgeln im Sinne der Kinder. Hier bekriegen sich Oma und Vater, dazu ein Jugendamt, das zwischenzeitlich zweimal den Sachbearbeiter geändert hat und sich gelinde gesagt einen Dreck um das viel zitierte Kindeswohl schert. Es geht hier nicht darum, mich aus meiner Verantwortung zu stehlen weder in der einen noch der anderen Sache. Nur kann ich mich nicht einfach in den Knast ver*****n und die Kinder mit der ganzen Sache alleine lassen. Die sind keine 5 mehr und es besteht einfach die Gefahr, dass sie abrutschen. Aber hier nochmal eine Frage an wirdwerden zum Procedere. Darf die Staatsanwaltschaft das Gnadenverfahren entscheiden, vor die Entscheidung vom OLG vorliegt? Dachte es ist genau anders herum, die müssten abwarten, bis die Rechtsmittel ausgeschöpft sind? Da gibt es ja unterschiedliche Quellen

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Was immer Du ergänzend schreibst, hat keinen Einfluß auf die laufenden Verfahren. Wer für das Gnadenverfahren zuständig ist, das ist Landessache. Das ist sehr unterschiedlich organisiert. Und hier greift ja der Staatsanwalt nichts vor. Wie denn auch? Die Gnadenstelle wird erst tätig, wenn der Rest abgeschlossen ist, und das ist er ja nicht. Nur, die Staatsanwaltschaft kann jederzeit als Vollstreckungsbehörde mit den Beschlüssen in der Welt die Vollstreckung anordnen. Und wenn man Auflagen des Gerichts nicht erfüllen kann, dann setzt man sich als Verurteilter mit dem Gericht in Verbindung, schriftlich, stellt Anträge. Nochmals, ehe eine Bewährung widerrufen wird, da geht nicht nur ein Brief raus. Und, dass alles, wirklich alles verschwunden ist, ich glaub es einfach nicht. Für mich ist auch nicht nachvollziehbar, wieso man sich mit dem Ex einen Briefkasten teilt. Jede Wohnung in Deutschland hat einen eigenen ihr zugeteilten Briefkasten. Und wenn man meint, da läuft was schief, dann gibt es noch das Zauberwort "Postfach." Aber es hätte an Dir gelegen, zu agieren. Reagieren in so einer brenzligen Situation, und den Bewährungswiderruf zu riskieren, da kann ich nur den Kopf schütteln.

Aber das kann doch alles dahingestellt bleiben. Die Fam.-Richterin hat sich (wie es ihre Verpflichtung ist) nach dem Verfahrensstand erkundigt. Und das wars. Noch etwas. Kinder verlieren nicht ihr zu Hause durch eine Infhaftierung. Man kann genauso gut vor ein Auto laufen, oder schwer erkranken und ausfallen. Da das große Kind inzwischen 18 ist, könnte ich mir auch ein Modell vorstellen, dass es sich um die Kleinen kümmert, und dann das Jugendamt oder die Oma oder der Papa halt 2x die Woche reinschaut. Ich sehe ein viel größeres Problem in der wohl anstehenden Zwangsräumung der Wohnung. Zu Hause ist da, wo die Familie ist, wo Menschen leben, mit denen man sich verbunden fühlt. Und ein Verzicht auf die Mutter für ein paar Monate, das ist in dem Alter doch keine große Sache. Eine große Sache wird es erst durch Dein Verhalten.

wirdwerden

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#15
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Den Ausführungen von "wirdwerden" kann ich mich nur anschließen!

Der Fall ist nach wie vor alles andere als klar. Und das liegt ganz einfach daran, weil du die Karten nicht offen auf den Tisch legst! Da werden massiv Fakten verschwiegen, die Dinge nur halbherzig offen gelegt oder beschönigt. Das macht es nicht gerade leicht einen Rat zu geben.

Was ich glaube verstanden zu haben: du würdest gerne die Sache mit dem Gnadengesuch durchkriegen. Das ist dein großer Traum. Und da fühlst du dich von der Richterin hintergangen ... und deshalb würdest du sie jetzt am liebsten mit einem Misstrauensantrag vom Hals bekommen. Und du meinst, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht korrekt verhalten hat. Und auch da würdest du gern Rechtsmittel einlegen.

Alles in allem ist hier der Wunsch Vater des Gedankens. So wird das nie und nimmer klappen! Du hast keine Optionen mehr, um sinnvolle rechtliche Schritte einzuleiten. Du stehst längst mit dem Rücken an der Wand. Und ich vermute mal, dass dir das auch dein Anwalt schon gesagt hat.

Dein Plan B sieht dann vor, die Strafe komplett abzusitzen. Damit die Sache endgültig ausgestanden ist. Nur auch das wird nicht so einfach funktionieren. Denn die Forderungen aufgrund des Betrugs verschwinden dann nicht einfach, die hast du auch weiterhin an der Backe.

Offen gestanden gibt es eigentlich keinen vernünftigen Menschen, der freiwillig für 8 Monate in den Knast geht, wenn es die Möglichkeit zur Bewährung gibt ! Vielleicht solltest du einfach damit aufhören ANDERE für deine Probleme verantwortlich zu machen. DU hast Mist gebaut ... und zwar verdammt großen Mist ... und jetzt solltest du zusehen, dass du mit deinem Anwalt zusammen hinbekommst, dass die Haftstrafe wieder zur Bewährung ausgesetzt wird. Oder, dass die Haftzeit möglichst gering ausfällt, auch wenn du hinterher Bewährungsauflagen hast!

Sorge dafür, dass dein Briefkasten vor fremden Zugriffen geschützt ist, sprich mit dem Gericht, wenn du (unverschuldet) kein Geld hast um die Bewährungsauflagen zu erfüllen, statt einfach kommentarlos die Zahlungen einzustellen ... und hör auf anderen Leuten Geschichten zu erzählen! Dann kriegst du dein Leben auch wieder in den Griff.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Recht2910
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit Zuhause verlieren meine ich eben die Wohnung. Wenn ich aus der Bedarfsgemeinschaft vorübergehend herausfalle zahlt die ARGE sicher nicht weiter, schon gar nicht wenn im Raum steht, dass die Kinder unter 18 eventuell in Pflege kommen. Eine Betreuung durch die 18jährige Schwester ist wohl eher Wunschdenken, wenn das Jugendamt den Vater schon nicht ohne SPFH akzeptiert? Und ganz ehrlich kann eine 18jährige für zwei Brüder da sein, die 15 und 16 sind? Das ist etwas viel Verantwortung, meiner Meinung nach. Noch dazu mit dem ganzen Ämtermist an der Backe und einem Vater der sich seit Jahren vor dem Unterhalt drückt. 1 Haus, 1 Briefkasten vom Vermieter genehmigt, sag ich da nur. Postfach kann man vergessen, denn wir wohnen so abgelegen, dass man erst mal 3 km bis zur Bushaltestelle laufen muss. Das nächste Postfach ist 30 Minuten mit dem Bus entfernt. Ich habe das bemerkt, als die Polizei im Büro stand, weil ich den Haftantritt versäumt habe. Und danach habe ich sofort geändert, dass er nicht mehr an meine Post etc. kommt. Das mag für Außenstehende alles unglaubwürdig klingen, aber ich hatte mit meinem krebskranken Vater und dessen Pflege, Jobsuche, Job und Kinder wirklich nicht viel Leerlauf. Dazu noch den Streß mit der ARGE und kein Auto. Ich fahre 30 km täglich zur Arbeit mit dem Bus und brauche dafür 2,5 Std einfachen Weg. Mag sein, wie es will... Wenn ich eins in meinem Leben gelernt habe, dann dass man sich erst dann ein Urteil über das Leben eines anderen erlauben darf, wenn man mal in seinen Schuhe gesteckt hat, was in unserer Gesellschaft heute leider viel zu selten berücksichtigt wird und damit beschließe ich das Thema

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ach, ich denke, das Job-Center zahlt nichts mehr? Und die Räumung steht bevor? Ja, watt denn nu? Und du hast während der Straftaten noch in einem anderen Land gewohnt. Warum zieht man dann dahin, wo man absolut unbeweglich ist? Ich kapier das alles hier nicht. Und wieso schreibst Du oben, dass das Job-Center während der Inhaftierung nichts zahlen würde, wegen der Vorgeschichte, und jetzt zahlt es doch die laufenden Kosten?

Vielleicht mal eine "to do" Liste anlegen, nach Prioritäten, und die dann auch der Reihe nach abarbeiten. Und sich nicht an "Kleinschiss" hochziehen. Richterin und Jugendamt haben, soweit ich das hier aus der Entfernung abschätzen kann, einen guten Job gemacht. Und wieso sollte das 18-jährige Kind überfordert sein? Unproblematische Kinder leben doch schon ab 14 in WGS, in denen jeder was regeln muss. Und die Sozialarbeiter schauen nur noch stundenweise rein. Warum sollte das nicht funktionieren? Eben mit Unterstützung. Und - das ist wesentlich preiswerter als Pflegestellen, schon deshalb zu favorisieren vom Jugendamt. Und wenn Du 5 Stunden am Tag weg bist, 8 Stunden arbeitest, dann haben die Kids ja eh nicht so furchtbar viel von Dir. Dann überstehen sie auch die paar Monate Knast.

Zu tun wäre Nachfolgendes: Status des Verfahrens bei der Vollstreckungsbehörde klären. Darauf aufbauend Konzept für die Versorgung der Kinder entwickeln. Überprüfen, ob die Wohnung zu halten ist, wenn nicht, vor der Inhaftierung Lösung finden.

Und das Gnadengesuch vergessen. Hat weder Einfluss auf den Haftbefehl, noch sehe ich nur ansatzweise einen Punkt zur Bewilligung.

Du schuldest Deinen Kindern was. Das ist zu regeln. Verinnerliche das endlich mal.

wirdwerden

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#18
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Recht2910):
Wenn ich eins in meinem Leben gelernt habe, dann dass man sich erst dann ein Urteil über das Leben eines anderen erlauben darf, wenn man mal in seinen Schuhe gesteckt hat


Erstens mal ist das unzutreffend. Man kann sich sehr wohl über Leute eine Meinung bilden, auch wenn man nicht das gleiche Lebensumfeld teilt. Und zweites hab ich mir kein Urteil über dich erlaubt, sondern meine Einschätzung der Sache hier eingestellt.

MIr wäre es lieber gewesen, wenn du aus dieser Diskussion etwas anderes gelernt hättest. Nämlich dass DU verantwortlich für dein Leben bist. Wenn man deine Postings liest, dann findet sich da ein großes Lamento wie übel dir das Leben mitgespielt hat. Und offensichtlich war und ist dein Leben sehr beschwerlich. Das will ich dir gern glauben.

Aber eine Straftat, die mit 8 Monaten Haft sanktioniert wird, ist damit nicht zu rechtfertigen. Die wahren Hintergründe hast du hier verschwiegen. Und ich sage mal, da liegt der Hase im Pfeffer. Du bist in massiven Schwierigkeiten, weil du gegen Recht und Gesetz verstoßen hast. Das ist die primäre Ursache deiner Misere. Aber diesen Gedanken lässt du nicht an dich herankommen. Und deshalb drehst du dich im Kreis ... und kommst von einer Widrigkeit in die andere, ohne richtig voranzukommen.

Realitätsnähe ... das ist der Schlüssel, mit dem du deine Probleme zielgerichtet angehen kannst. So wie es "wirdwerden" geschrieben hat ... dem kann ich mich auch in diesem Fall nur anschließen.


-- Editiert von Marcus2009 am 03.04.2016 18:26

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