Hallo zusammen,
meine Frau und ich sind beide in Vollzeit berufstätig und wir beide haben die Steuerklasse 4.
Obwohl wir beide minimal unterschiedlich verdienen: Hat der eine gegenüber dem anderen Ehegatten einen Unterhaltsanspruch im Rahmen eines Taschengeldes o.ä.?
Hintergrund der Frage ist die Tatsache, dass mein Vater bald in ein Pflegeheim muss und er selbst leider nicht in der Lage sein wird, die Heimkosten von seiner Pflegeversicherung, Rente und Vermögen zu decken. Wir befinden uns also in den Sphären des Elternunterhalts.
Das Sozialamt wird für die Kosten in Vorleistung treten und seinen Auskunftsanspruch über mein Einkommen und Vermögen mir gegenüber geltend machen. Gleichzeitig wird auch meine Frau zur Auskunft aufgefordert werden; dies ist beim Sozialamt hier bei uns auf dem Dorf leider so üblich...
Der Anspruch auf Auskunft sowohl mir als auch meiner Frau gegenüber ist im öffentlichen Recht gem. SGB unumstritten, tatsächlich verdiene ich aber nicht genug um Elternunterhalt leisten zu können.
Mit dem Auskunftsersuchen gegenüber meiner Frau wird das Sozialamt versuchen zu überprüfen, ob meine Frau mir ggf. ein Taschengeld zahlen müsste damit sich mein Einkommen faktisch erhöht.
Was ich nicht verstehe: Wie gestaltet sich ein Taschengeldanspruch im Rahmen des Familienunterhalts in der juristischen Praxis? Sowohl meine Frau als auch ich gehen in Vollzeit arbeiten und kümmern uns gemeinsam um den Haushalt.
Wenn ich mehr verdiene als sie, müsste ich ihr dann nicht ein Taschengeld zahlen? Wenn sie mehr verdient als ich, sie dann mir? Kann ich davon Elternunterhalt zahlen?
LG
Horst
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