Familienversicherung Stiefkinder getrennt lebend

26. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Frühling1978
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienversicherung Stiefkinder getrennt lebend

Nach rund 3 Jahren Ehe haben meine Frau und ich uns getrennt, sind nun also getrennt lebend. Meine Frau war mit ihren beiden Kindern in meiner Krankenversicherung familienversichert. Nun sagt die Krankenversicherung, dass die Familienversicherung für die beiden Kinder (meine Stiefkinder) nicht mehr besteht, sondern nur noch für meine Noch-Frau und mich, da ich woanders wohne und auch keinen Unterhalt für die Stiefkinder zahle.
Jetzt könnte man auf die Idee kommen, dass meine Frau (unterhalb der Einkommensgrenze) eine eigene Krankenversicherung abschließen kann und die Kinder bei sich in ihrer Versicherung führt. Die Krankenkasse sagt aber, das geht nicht, weil meine Frau in der Familienversicherung bleiben MÜSSE und die Kinder jeweils extra versichert werden müssen.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17307 Beiträge, 9531x hilfreich)

Richtig ist auf jeden Fall, dass Stiefkinder nur dann in der Familienversicherung mitversichert sind, wenn Sie entweder mit dem Stiefkindern im gleichen Haushalt leben oder derjenige ist, der den größten Teil des Unterhalts trägt.
Keines der Kriterien scheint erfüllt zu sein, weshalb die Stiefkinder nicht mehr in Ihrer Familienversicherung sein können.

Wo die Kinder stattdessen versichert sind (oder sein müssen), hängt davon ab, wer denn jetzt den Unterhalt für die Kinder trägt. Die einkommenslose Mutter ja wohl nicht, aber was ist mit dem (leiblichen) Vater der Kinder?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Frühling1978
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@drkabo „ aber was ist mit dem (leiblichen) Vater der Kinder?"
Der ist kein Deutscher und lebt seit vielen Jahren im Nicht-EU-Ausland

-- Editiert von User am 26. September 2024 22:37

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2984 Beiträge, 967x hilfreich)

Zitat (von Frühling1978):
Der ist kein Deutscher und lebt seit vielen Jahren im Nicht-EU-Ausland
Und zahlt er Unterhalt? Das ist doch die Frage.

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#4
 Von 
Frühling1978
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, er zahlt keinen Unterhalt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2984 Beiträge, 967x hilfreich)

Wenn du für die Kinder weiterhin aufkommst, dann müssten Sie (bis zur Scheidung) eigentlich auch weiterhin bei dir versichert sein können.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Er kommt doch nicht für die Kinder auf.

wirdwerden

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17307 Beiträge, 9531x hilfreich)

Es stellt sich die Frage, wovon die Kinder leben, wenn niemand für sie Unterhalt zahlt.
Und aus der Antwort ergibt sich wahrscheinlich auch die Lösung für die Krankenversicherung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
smogman
Status:
Student
(2984 Beiträge, 967x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Er kommt doch nicht für die Kinder auf.
Wer denn sonst? Zumindest bisher hat er das in der Ehe getan, wenn der rechtliche Vater keinen Unterhalt zahlt und die Mutter kein Geld hat. In der Zukunft macht der Stiefvater das entweder weiterhin oder die Mutter muss Sozialleistungen beantragen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Er schreibt es doch ausdrücklich; man lebt getrennt, er in eigener Wohnung, er kommt nicht für die Kinder auf. Woher hast Du die Kenntnis, dass dem nicht so ist?

wirdwerden

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#10
 Von 
smogman
Status:
Student
(2984 Beiträge, 967x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Er schreibt es doch ausdrücklich; man lebt getrennt
Ja, und?

Zitat (von wirdwerden):
er kommt nicht für die Kinder auf
Welchen Zeitraum meinst du denn mit deiner Annahme? Für die Vergangenheit wäre diese Einschätzung auf Basis des geschilderten Sachverhalts Unsinn. Für die Zukunft gibt es vermutlich noch keine Lösung.

Zitat (von wirdwerden):
Woher hast Du die Kenntnis, dass dem nicht so ist?
Ich habe darüber keine Kenntnis. Und deshalb hab ich beide Möglichkeiten in meiner Antwort erwähnt, was sich an der gängigen Formulierung "entweder (...) oder" unschwer erkennen lässt.

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