Nach rund 3 Jahren Ehe haben meine Frau und ich uns getrennt, sind nun also getrennt lebend. Meine Frau war mit ihren beiden Kindern in meiner Krankenversicherung familienversichert. Nun sagt die Krankenversicherung, dass die Familienversicherung für die beiden Kinder (meine Stiefkinder) nicht mehr besteht, sondern nur noch für meine Noch-Frau und mich, da ich woanders wohne und auch keinen Unterhalt für die Stiefkinder zahle.
Jetzt könnte man auf die Idee kommen, dass meine Frau (unterhalb der Einkommensgrenze) eine eigene Krankenversicherung abschließen kann und die Kinder bei sich in ihrer Versicherung führt. Die Krankenkasse sagt aber, das geht nicht, weil meine Frau in der Familienversicherung bleiben MÜSSE und die Kinder jeweils extra versichert werden müssen.
Familienversicherung Stiefkinder getrennt lebend
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Richtig ist auf jeden Fall, dass Stiefkinder nur dann in der Familienversicherung mitversichert sind, wenn Sie entweder mit dem Stiefkindern im gleichen Haushalt leben oder derjenige ist, der den größten Teil des Unterhalts trägt.
Keines der Kriterien scheint erfüllt zu sein, weshalb die Stiefkinder nicht mehr in Ihrer Familienversicherung sein können.
Wo die Kinder stattdessen versichert sind (oder sein müssen), hängt davon ab, wer denn jetzt den Unterhalt für die Kinder trägt. Die einkommenslose Mutter ja wohl nicht, aber was ist mit dem (leiblichen) Vater der Kinder?
@drkabo „ aber was ist mit dem (leiblichen) Vater der Kinder?"
Der ist kein Deutscher und lebt seit vielen Jahren im Nicht-EU-Ausland
-- Editiert von User am 26. September 2024 22:37
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Und zahlt er Unterhalt? Das ist doch die Frage.ZitatDer ist kein Deutscher und lebt seit vielen Jahren im Nicht-EU-Ausland :
Nein, er zahlt keinen Unterhalt
Wenn du für die Kinder weiterhin aufkommst, dann müssten Sie (bis zur Scheidung) eigentlich auch weiterhin bei dir versichert sein können.
Er kommt doch nicht für die Kinder auf.
wirdwerden
Es stellt sich die Frage, wovon die Kinder leben, wenn niemand für sie Unterhalt zahlt.
Und aus der Antwort ergibt sich wahrscheinlich auch die Lösung für die Krankenversicherung.
Wer denn sonst? Zumindest bisher hat er das in der Ehe getan, wenn der rechtliche Vater keinen Unterhalt zahlt und die Mutter kein Geld hat. In der Zukunft macht der Stiefvater das entweder weiterhin oder die Mutter muss Sozialleistungen beantragen.ZitatEr kommt doch nicht für die Kinder auf. :
Er schreibt es doch ausdrücklich; man lebt getrennt, er in eigener Wohnung, er kommt nicht für die Kinder auf. Woher hast Du die Kenntnis, dass dem nicht so ist?
wirdwerden
Ja, und?ZitatEr schreibt es doch ausdrücklich; man lebt getrennt :
Welchen Zeitraum meinst du denn mit deiner Annahme? Für die Vergangenheit wäre diese Einschätzung auf Basis des geschilderten Sachverhalts Unsinn. Für die Zukunft gibt es vermutlich noch keine Lösung.Zitater kommt nicht für die Kinder auf :
Ich habe darüber keine Kenntnis. Und deshalb hab ich beide Möglichkeiten in meiner Antwort erwähnt, was sich an der gängigen Formulierung "entweder (...) oder" unschwer erkennen lässt.ZitatWoher hast Du die Kenntnis, dass dem nicht so ist? :
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