Familienzuschlag,EU

17. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Paulchen2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienzuschlag,EU

Hallo,
ich hoffe,es gibt einige Beamte mit Zweitfamilie die mir weiterhelfen können. Wird der Familienzuschlag für das "neue" Kind mit auf den EU gerechnet oder ist er vorher abzuziehen.
Ortszuschlag Eheprägend,geht mit auf berechnung, oder.
Vielen Dank
Paulchen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
der Familienzuschalg, sowie alle anderen Vergünstigungen, die durch Hochzeit, Geburt usw... nach der Trennung entstanden sind, sind NICHT auf den EU anzurechnen !!
Sofern der Ortszuschlag zu Ehezeiten bestanden hat oder deine Exfrau es mit ermöglicht hat, z.B. eine Ausbildung zu machen, die dir diese Vergünstigungen gebracht haben, dann ist diese mit einzuberechnen.
Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paulchen2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anna,
hast Du einen Beschluß oder ein Urteil,daß Familienzuschlag für neues Kind bei EU abzugsfähig ist?
LG Paulchen

0x Hilfreiche Antwort

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