Hallo,
da ich nicht weiß, ob das Thema eher in Arbeitsrecht oder hierher gehört, poste ich sicherheitshalber doppelt.Ich bin Beamter und verheiratet. Dafür bekomme ich Familienzuschlag.
Zudem habe ich ein Kind aus einer früheren Beziehung, welches nicht bei mir wohnt.
Weder meine Ex noch meine Frau sind im öffentlichen Dienst.
Habe ich Anspruch auf den ergänzenden Betrag für das Kind, da ich ja immerhin Unterhalt zahle?
Aus dem BBesG habe ich folgendes:
"(2) Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören die Beamten, Richter und Soldaten der Stufe 1, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64
oder § 65
des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde. Die Stufe richtet sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. "
Beim ersten Lesen komme ich selbst darauf, dass mir nichts derartiges zusteht, da ich auch nicht der Kindergeldempfänger bin. Aber ich sehe auch die Ausnahmeregelung :
"[...]oder ohne Berücksichtigung des § 64
oder § 65
des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde.[...]"
Wie verhält es sich nun?
Gibt es hier einen unterhaltszahlenden Beamten im Forum, der einen Zuschlag erhält?
Familienzuschlag für nichteheliche Kinder (Beamte)
31. August 2005
Thema abonnieren
Frage vom 31. August 2005 | 17:06
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 2x hilfreich)
Familienzuschlag für nichteheliche Kinder (Beamte)
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#1
Antwort vom 31. August 2005 | 23:19
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 8x hilfreich)
Dir steht der Familienzuschlag der Stufe 2 zu.
Die Gewährung der Stufe 2 (Verheiratet 1 Kind) hat nichts damit zu tun, daß
...Du das Kindergeld nicht beziehst
...das Kind nicht in Deinem Haushalt lebt
sondern einzig und allein mit der Tatsache, dass DU DER VATER des Kindes bist.
Lege die Vaterschaftsanerkennung Deiner Personalstelle vor und Dir wird der Familienzuschlag Stufe 2 gezahlt, sogar rückwirkend.
Gruß
Micha
#2
Antwort vom 1. September 2005 | 05:22
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für die Antwort
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Oktober 2006 | 12:43
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 4x hilfreich)
Hallo Jörg,
mich würde interessieren, wie das Ganze ausgegangen ist.
Bei mir geht es um die Frage der Beihilfeberechtigung für das Kind, die ja vom Familienzuschlag abhängt.
Und jetzt?
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