Familienzuschlag gestrichen

13. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
harryblau123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 27x hilfreich)
Familienzuschlag gestrichen

Hallo, in einem Beitrag habe ich gelesen, dass Familienzuschlag Stufe 1 so lange gewährt wird, wie es das Kindergeld gibt. Mir wurde im letzten Monat der Familienzuschlag Stufe 1 gestrichen, das Kindergeld + Kinderzuschlag erhalte ich. Ist das rechtens? Folgender Hintergrund: Mein Sohn wurde 18 Jahre alt, ab dann sind die Eltern barunterhaltspflichtig. Der Vater erteilt mir keine Auskünfte über sein Einkommen mehr. Diese wurden jedoch eingefordert, ich konnte die Informationen aber nicht erbringen, da ich den Vater nicht dazu zwingen kann. (Nach dem Abi jobbte mein Sohn geringfügig, ca 400 im Monat, der Vater zahlte in dieser Phase keinen Unterhalt, da der Sohn ja verdiente -fand ich auch in Ordnung - bei Ausbildung will er wieder unterstützen). Die Behörde strich nun den Zuschlag mit der Begründung, dass der Vater auch in dieser Phase unterhaltspflichtig sei, ich die Verdienstbescheinigung erbringen muss und sie eine "Überzahlung" befürchten. Zusätzlich kam die Info, dass der Sohn den Vater verklagen soll. Das lehnte ich/er ab, da der Vater ja willig ist und das Verhältnis dadurch auf keinen Fall besser würde. Daraufhin bot ich an meine Kontoauszüge zu zeigen, damit sie sehen können, dass keine Überzahlung besteht, ich also auch keinen heimlichen Unterhalt erhalte. Kann ich dagegen angehen?

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9 Antworten
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#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Zur Aufklärung helfen vermutlich die §§ 39ff BBesG weiter. Derjenige, welcher Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes hätte, weil er den höheren Unterhalt leistet, hat auch Anspruch auf den Familienzuschlag.

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#2
 Von 
harryblau123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 27x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Ich erhalte doch das Kindergeld! - wie immer, der Sohn lebt bei mir....und trotzdem wurde der Zuschlag Stufe 1 gestrichen....mit der Begründung, der Sohn solle den Vater verklagen, Überzahlung etc...weil ich den Gehaltszettel nicht vorlegen kann (ich bekomme ihn vom Vater gar nicht). Ich verstehe das nicht? Bislang habe ich den Zuschlag immer bekommen, ohne dass der Vater was zeigen musste. Ich finde das auch etwas absurd, nachdem der Sohn 18 ist....kann ich doch nicht dem Vater vorschreiben, dass er mal bitte seinen Zettel zeigt, wo wir seit 18 Jahren getrennt leben?!

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#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
etc...weil ich den Gehaltszettel nicht vorlegen kann (ich bekomme ihn vom Vater gar nicht). I


Ich würde den Familienzuschlag erneut beantragen unter dem Hinweis, dass der Vater sein Einkommen nicht nachweist und unter dem Hinweis auf

§ 40 Stufen des Familienzuschlages
………………………

(7) Die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes (Absatz 6) dürfen die zur Durchführung dieser Vorschrift
erforderlichen personenbezogenen Daten erheben und untereinander austauschen.


Vermutlich hat der Vater den Familienzuschlag beantragt und erhält ihn jetzt.... :???:

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#4
 Von 
harryblau123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 27x hilfreich)

1000 Dank! Nein, der Vater ist nicht im öff. Dienst und kann diesen Zuschlag nicht beantragen. Ich habe der Behörde geschrieben, dass er den Nachweis nicht erbringen wird und dass er im Augenblick keinen Unterhalt zahlt! Das wollen die nicht glauben. Nach meinen Infos (Jugendamt) muss der Vater nicht überbrücken, zahlen, wenn der Sohn die Schule beendet hat und selber verdient (letzter Brief Behörde):

....nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzten, ist der Kindesvater auch in der Zeit zwischen Schule und Ausbildungsverhältnis unterhaltspflichtig. Andernfalls bitte ich Sie, eine Bescheinigung (vom Jugendamt) vorzulegen, die das Gegenteil belegt. Ihr Sohn hat die Verpflichtung, notfalls gerichtlich, seine Ansprüche durchzusetzen. Um Überzahlungen auszuschließen, stelle ich die Zahlung zum 1.10 ein......

Das ist doch absurd. Ich bekomme Kindergeld, aber sie streichen den Zuschlag?! Auch das Jugendamt ist nicht mehr zuständig dafür....

Muss der Vater zahlen, wenn der Sohn nicht in die Schule geht, selber verdient? Soll das Kind den Vater nun verklagen, obwohl die sich gut verstehen und sich geeinigt haben, dass er einsetzt, wenn er wieder in Ausbildung ist? Das ist doch völlig verrückt....

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#6
 Von 
harryblau123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 27x hilfreich)

Also dann....hätte ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg? Soll ich einen Anwalt zu Rate ziehen um den Familienzuschlag weiterhin zu erhalten? Gibt es Fristen dabei? (gestrichen zum 1.10.2011)

Danke!

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#7
 Von 
harryblau123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 27x hilfreich)

Bitte um eine kurze Antwort/Einschätzung...

Hätte ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg? Soll ich einen Anwalt zu Rate ziehen um den Familienzuschlag weiterhin zu erhalten? Gibt es Fristen dabei? (gestrichen zum 1.10.2011)
Danke!

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#8
 Von 
braveheart22
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 16x hilfreich)

ziemlich blödsinn das alles und schlechte Beratung von der Besoldungsstelle. Familienzuschlag hat mit Unterhalt und der Höhe irgend eines Einkommens überhaupt nicht zu tun.
Es ist eine Kindergrundversorgung "Alimentqation! der Kinder. Der "verheiratetenzuschlag" (Stufe1)wird so lange an den Beamten ausgezahlt, wie er verheiratet ist. sind beide beamte dann hälftig. auch wenn getrenntlebend. Der dienstherr hat nach meldung der persönlichen verhältnisse dies selbst zu regeln. da ist kein Antrag nötig.
Da der familienzuschlag für die Grundversorgung der Kinder da ist, kann der Vater aber in dieser höhe den Unterhalt nach düsseldorfer Tabelle verrechnen. die DT ist ohne berücksichtigung des sonderfalss Beamter erechnet.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Glaubst Du ernsthaft, dass Deine Auskunft nach zwei Jahren noch irgend jemanden interessiert?

wirdwerden

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