Hallo Zusammen!
Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen!
Ich bin im öffentlichen Dienst tätig und erhalte Familienzuschlag der Stufe 1.
Mein geschiedener Mann (auch im öffentlichen Dienst) zahlt mir Betreuungsunterhalt, der jetzt aber Ende des Jahres entfällt, da unsere Tochter nun alt genung ist, so dass ich mehr arbeiten gehen kann.
Das ist auch absolut in Ordnung.
Da er mir aber keinen Unterhalt
mehr zahlt, fällt ihm der Familienzuschlag (Ehegattenbestandteil) weg und er meinte, mir könne das auch so ergehen.
Kann mir dazu jemand etwas sagen?
Ich bin der Meinung, solange meine Tochter bei mir lebt bin ich ihr gegenüber unterhaltspflichtig. Ich beziehe das Kindergeld und somit steht mir auch der Familienzuschlag (explizit jetzt der Ehegattenbestandteil) zu.
Oder liege ich da falsch?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Vielen Dank...
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Familienzuschlag öffentlicher Dienst
11. September 2009
Thema abonnieren
Frage vom 11. September 2009 | 20:22
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 2x hilfreich)
Familienzuschlag öffentlicher Dienst
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#1
Antwort vom 13. September 2009 | 13:42
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
Familienzuschlag wird für das Kind so lange bezahlt, wie auch Kindergeld bezogen wird.
Das gilt auch, wenn das Kind bereits ausgezogen ist und noch Kindergeld bezieht.
Lieben Gruß
Zwergnase92
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#2
Antwort vom 13. September 2009 | 14:23
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 2x hilfreich)
Vielen, lieben Dank, Zwergnase! :o)
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