Fehler in Urkunde zum Sorgerecht

30. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Undnun?123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler in Urkunde zum Sorgerecht

Hallo,
ich bin schwanger und mein Freund und ich sind nicht verheiratet. Deshalb haben wir uns jetzt schonmal um die Anerkennung der Vaterschaft gekümmert und auch gleich das gemeinsame Sorgerecht festgelegt.
Nun ist mir bei der Durchsicht der Unterlagen aufgefallen,
dass auf der Urkunde (bzw. unserer beglaubigten Kopie) zum gemeinsamen Sorgerecht ein Fehler bei meiner Personalausweisnummer passiert ist: Eine Ziffer ist falsch.
Ist die Urkunde (und damit das gemeinsame Sorgerecht) aktuell ungültig? Schließlich bezieht sich die Urkunde streng genommen ja so auf eine Mutter, die es nicht gibt, weil die Personendaten und die Ausweisnummer nicht übereinstimmen (bzw. ist diese Ausweisnummer ja eventuell gar nicht vergeben).
Muss das ganze Prozedere jetzt wiederholt werden und mein Freund und ich wieder zum Amt um alles neu zu unterschreiben? Das ist nämlich leider terminlich immer sehr unpraktisch durch unsere Arbeitszeiten und die Öffnungszeiten und Terminkontingente des Amtes.
Wie ist in so einem Fall das normale Vorgehen?
Danke vorab und beste Grüße

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34053 Beiträge, 5882x hilfreich)

Zitat (von Undnun?123):
ein Fehler bei meiner Personalausweisnummer passiert ist: Eine Ziffer ist falsch.
Streng genommen, lässt sich auch solch ein Fehler leicht korrigieren.

Zitat (von Undnun?123):
Wie ist in so einem Fall das normale Vorgehen?
Man weist das Amt schriftlich auf den Fehler hin und fordert die Korrektur. Zur Unterschrift unter das neue Exemplar muss man wieder hin, auch wenn alle Beteiligten diese Sorgerechtserklärung nur abheften und bei Vorlage irgendwo und -wann vermutlich niemand die dPA-Nummern prüft. Die Identität der Mutter kann im Fall des Falles ganz sicher auch anders festgestellt werden. Aber wir sind schließlich in Deutschland...und das Ding ist eine beglaubigte Urkunde :smile:

evtl. übler ist es, wenn die überforderte Standesbeamtin in den standesrechtlichen Unterlagen zur Vaterschaftsanerkennung eine vollkommen falsche ausländische PLZ des Vater eingetragen hat. Der wird zwar nix vom dt. Standesamt per Post zugestellt bekommen, aber wohin gehen die Dokumente vom Standesamt noch?
...kürzlich tats. passiert. Was sagt die Überforderte? Herrje, watt wollnse denn, wird doch eh nur abgeheftet.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39379 Beiträge, 14147x hilfreich)

Wegen offensichtlicher Tippfehler muss keine neue Urkunde erstellt werden. Dies kann auch auf dem Original geschehen, wenn klar aus der Abänderung hervorgeht, wer warum dies getan hat.

wirdwerden

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#3
 Von 
Undnun?123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Ist denn sowas ein "offensichtlicher Tippfehler"?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39379 Beiträge, 14147x hilfreich)

Ja. Einfach mal anrufen, wenn man ganz sicher sein will. Andernfalls kann man das auch später regulieren, falls es irgendwo auffallen sollte.

Und, ich vergaß: alles, alles Gute für den Nachwuchs.

wirdwerden

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#5
 Von 
Undnun?123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, dann müsste man das ja eigentlich schnell und einfach korrigieren lassen können.
Danke für die lieben Wünsche :-)
Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34053 Beiträge, 5882x hilfreich)

Zitat (von Undnun?123):
Ist denn sowas ein "offensichtlicher Tippfehler"?
Was denn sonst? Meinst du, ein SB hätte absichtlich ein falsche Zahl eingetragen?
Zitat (von Undnun?123):
dann müsste man das ja eigentlich schnell und einfach korrigieren lassen können.
Ja, wenn das Amt es schnell und einfach macht... :smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Undnun?123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was denn sonst? Meinst du, ein SB hätte absichtlich ein falsche Zahl eingetragen?


Nein, das natürlich nicht. Ich hab mich nur gefragt, ob der Fehler "offensichtlich" genug ist. Schließlich ist das ja nichts, was einem bzw. jedem auf den ersten Blick auffällt - also mindest ich kann meine Ausweisnummer nicht auswendig :grins:

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#8
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Undnun?123):
Wie ist in so einem Fall das normale Vorgehen?
Vielleicht einfach mal bei der beurkundenden Stelle anrufen?

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48391 Beiträge, 17073x hilfreich)

Die Urkunde ist trotz des Tippfehlers gültig. Ich halte es auch nicht für erforderlich, die PA-Nummer zu korrigieren.

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#10
 Von 
Undnun?123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@hunter123: Ja, das werde ich direkt am Montag versuchen. Ist nur leider immer schwer, da jemanden zu erreichen.

@hh: Interessant, die ist trotz bekanntem Fehler gültig? Das wundert mich. Meinst du nicht, dass man mal Probleme bekommen könnte, wenn da eine falsche Nummer drauf steht? Die dient ja mutmaßlich der klaren Identifizierung und die ist mit Fehler ja nicht möglich. (Klar gibt es dann noch andere Wege die Identität zu prüfen aber ganz reibungslos geht das dann warscheinlich nicht, zB im Ausland stelle ich mir das kompliziert vor).

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34053 Beiträge, 5882x hilfreich)

Zitat (von Undnun?123):
ob der Fehler "offensichtlich" genug ist.
Nö, wahrscheinlich nicht. Hatte ich oben versucht zu erklären. Die dPA-Nummer ändert sich durchaus auch mal. Das ganze *dPA-Outfit* auch hin und wieder.
Zitat (von Undnun?123):
Schließlich ist das ja nichts, was einem bzw. jedem auf den ersten Blick auffällt
Eben.
Zitat (von Undnun?123):
Ist nur leider immer schwer, da jemanden zu erreichen.
Geht ja auch per E-Mail.
Wenn es dir trotz der offensichtlichen Nebensächlichkeit so wichtig ist--- dann frag das Amt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48391 Beiträge, 17073x hilfreich)

Zitat (von Undnun?123):
Meinst du nicht, dass man mal Probleme bekommen könnte, wenn da eine falsche Nummer drauf steht?


Nein

Zitat (von Undnun?123):
Die dient ja mutmaßlich der klaren Identifizierung


Nein, dazu dient sie nicht. Damit dokumentiert der Standesbeamte, dass er seine Sorgfaltspflicht eingehalten hat.

Spätestens, wenn der alte PA abgelaufen ist und Du einen neuen PA erhalten hast, hat die Nummer für Dritte keinen Wert.

Der Standesbeamte hätte statt der PA-Nummer auch schreiben können „von Person bekannt" sofern das zutreffend ist, weil z.B. Dein Nachbar ist.

Zitat (von Undnun?123):
Klar gibt es dann noch andere Wege die Identität zu prüfen


Zur Identifikation dienen alleine Name, Geburtsdatum und Geburtsort und das sollte dann mit den Angaben in den dann gültigen Ausweisen übereinstimmen. Du kannst Dich ja auch alternativ mit dem Reisepass ausweisen. Dann kann auch niemand die Nummer prüfen.

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48391 Beiträge, 17073x hilfreich)

Zitat (von Undnun?123):
Ist denn sowas ein "offensichtlicher Tippfehler"?


Ja.

Damit ist gemeint, dass es offensichtlich ein Tippfehler ist, nicht dass der Tippfehler offensichtlich ist.

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#14
 Von 
Undnun?123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@anami: Die E-Mail hab ich schon geschickt und ab Montag werde ich dann auch anrufen. Ich möchte da schon alles korrekt haben - auch wenns warscheinlich niemals jemanden interessieren wird :wink:

@hh: Ok, dann hatte ich den Zweck der Ausweisnummer auf solchen Dokumenten wohl falsch eingeschätzt. Ich dachte, das wäre zur Identifizierung der Person wichtig, weil es ja (sehr theoretisch) sein könnte, dass zwei Menschen den selben Namen, Geburtsort und Geburtsdatum haben - aber das ist warscheinlich noch nie vorgekommen :grins:

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34053 Beiträge, 5882x hilfreich)

Zitat (von Undnun?123):
Die E-Mail hab ich schon geschickt und ab Montag werde ich dann auch anrufen. Ich möchte da schon alles korrekt haben
Am Wochenende arbeitet das Amt nicht. Höchstens versendet ein Automat dir den Eingang deiner Mail. Ab Montag auch noch anrufen... :augenroll:

Darf man jetzt doch langsam mal fragen, was du an den Antworten zur Wichtigkeit/Offensichtlichkeit/Korrektheit
eines Zahlentippfehler in der unwichtigen dPA-Nr. noch nicht verstanden hast?
Oder gibt es andere ganz wichtige, ganz aktuelle Gründe, für die du die zeitnahe Korrektur dieser Zahl forderst? Zur Not auch mit *Telefon-Terror beim Amt*?
Niemand wird euch das gemeinsame Sorgerecht wegen einer vertippten Zahl in einer vergänglichen Ausweisnummer streitig machen.

Bitte lass die Kirche im Dorf...und die Ämtler in Ruhe arbeiten. Die können E-Mails lesen. :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Undnun?123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist mir schon klar, dass keiner die Email jetzt lesen kann, aber dann hab ich die schonmal abgeschickt und muss Montag nicht dran denken.
Von Telefonterror redet ja keiner, nur davon, mal anzurufen (vorallem, weil ichs von den Ämter hier kenne, dass Emails oft komplett ignoriert werden).
Schnell erledigt haben möchte ich das einfach nur, weil bei uns abgesehen von diesem Thema noch sehr viele andere Dinge bis zur Geburt anstehen und ich gerne alles "abgearbeitet" haben möchte, was sich aktuell abarbeiten lässt, da ich nach der Geburt mutmaßlich keinen Kopf dafür haben werde.
Keine Sorge, ich habe nicht vor den armen Beamten mit Gewalt die Korrektur aufzuzwingen :wink:

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