Ferienregelung - Gibt es da eine Regelung, das die Ferien geteilt werden oder irgendsowas?

16. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Susl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ferienregelung - Gibt es da eine Regelung, das die Ferien geteilt werden oder irgendsowas?

Hallo zusammen,

ich muß jetzt einfach mal was loswerden!

Ich habe einen 6 Jahre jungen Sohnemann, von dem Vater bin ich seit 3 Jahren geschieden! Nun haben wir die Umgangsregelung, das er ihn alle 14 Tage übers Wochenende hat. Das ist soweit auch völlig in Ordnung. So, nun geht unser Sohn seit letztem Jahr in die Schule und wir haben eigentlich für dieses Jahr die Urlabusplanung angehen wollen. Da meinte der KV, das er ihn in der 2. Hälfte der Sommerferien nimmt, da ich die ersten 3 Wochen habe! Okay!!! Nun ja, jetzt habe ich vom KV die Mitteilung erhalten, das er ihn nur 1,5 Wochen nimmt, da er dann für den Rest der Ferien mit seiner neuen Frau in den Urlaub fliegt. Der urlaub ist wohl auch schon gebucht und alles, aber wie gesagt, er nimmt das Kind nun doch nicht, die ausgemachten 3 Wochen.

Wie ist das denn im allgemeinen mit den Ferien? Gibt es da eine Regelung, das die Ferien geteilt werden oder irgendsowas? In den Pfingst- und Herbstferien nimmt er ihn auch nicht.

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung oder kann mir irgendwie weiterhelfen!

Danke schonmal!

Susl

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Susl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also an das habe ich auch schon gedacht, aber ich habe von ihm vor 2 Wochen noch eine Mail bekommen, das er ihn 3 Wochen nimmt. Na und er hat ja auch unterm Jahr(ausserhalb der Ferien) immer wieder Urlaub, den er ALLEIN mit seiner Frau verbringt, weil das Kind da "stört" (seine Worte). Mir geht es auch nur darum, OB es sowas wie 50/50 gibt bei der Ferienregelung oder nicht.

Er nimmt ihn ja sonst auch nicht in den Ferien und ich darf allein schauen, wie ich das meinem Chef beibringe. Ich habe auch keine Eltern/Großeltern mehr, die sich um das Enkelchen kümmern könnten! Also demnach ist es total bescheiden, denn ich habe auch nicht soviel Urlaub.

Na und er ist derjenige, der von sich immerzu behauptet, er sei ein so liebevoller kümmernder Vater.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Susl,

m. W. ist der Grundsatz, dass der Elternteil bei dem die Kinder nicht wohnen, sie jedes 2. Wochenende und die halben Ferien hat. Individuelle Regelungen sind möglich. D. h., du musst dich mit dem Vater einigen. Das Kind hat zwar nach § 1684 BGB ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, ein Recht des alleinerziehenden Elternteiles auf Ausübung des Umgangs gibt es jedoch nicht. Ich würde an deiner Stelle auf die halben Ferien bestehen und das notfalls das Jugendamt einbeziehen. Wenn du der Auffassung bist, dass es deinem Sohn nicht schadet, wenn er bei Papa ist, obwohl der das eigentlich nicht will.
Liebe Zeit, was ist das für ein Vater und was für eine neue Frau. Wie muss euer Sohn sich fühlen, wenn Papa noch nicht mal bereit ist, die halbe Ferienzeit mit ihm zu verbringen. Die beiden haben doch in den Tagen, wo der Junge bei dir ist ausreichend Zeit, ihre Zweisamkeit zu pflegen. So halten wir es jedenfalls und es ist überhaupt keine Frage, dass die Kids die Hälfte der Ferien bei uns verbringen.

Lieben Gruß
Mikkian

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
*Sandy78*
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

wir dürfen zweimal im Jahr jeweils eine Woche Urlaub mit den Kindern machen. Die Planung ist ein Horror, weil die EX die Osterfeiertage und den hl. Abend hat, zudem noch 4 der 6 Wochen Sommerferien verplant hat und mein Partner in den Herbstferien keinen Urlaub bekommt. Auch bei uns ist es immer ein HickHack.

Selbst diese zwei Wochen sind der Kindsmutter schon viel zu viel. Für uns ist es ganz ok und wir kommen -mal abgesehen von der Planung- ganz gut damit zurecht. Obwohl wir sie in den Ferien natürlich gerne auch unter der Woche mal für 2-3 Tage zu uns nehmen würden. Das "erlaubt" die Kindsmutter aber nicht, weil es nicht im Umgangsurteil steht. Wir kommen so in den Ferien max. auf 10 Tage am Stück, weil der Urlaubswoche immer ein KinderWE vorausgeht oder ein KinderWE dranhängt.

Eine wirkliche 50/50 Regelung aller Ferien wäre fast schon problematisch, denn soviel Urlaub (6 Wochen) hätten wir gar nicht. Obwohl wir, wenn wir dürften, das natürlich auf jeden Fall versuchen würden.

Ich kann Deinen Ärger verstehen! Schade, dass manche Väter so sind und damit zeitgleich ein schlechtes Bild auf alle anderen Väter werfen. Aber ich glaube nicht, dass man ihn "zwingen" kann, seine Ankündigung einzuhalten. Unabhängig von der rechtlichen Seite, hätte ich persönlich ein schlechtes Gefühl, ihm das Kind gegen sein Willen "aufzudrücken", wobei der Kurze dann nur geduldet wird.

Gibt es von der Schule keine Ferienbetreuung? Da wäre der Kurze dann vielleicht besser aufgehoben...

Viele Grüße,

Sandy78

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3782x hilfreich)

Man kann den Vater schlecht zum Umgang zwingen, aber wie wäre denn folgende Einigung:

Die ursprüngliche Planung war, dass das Kind in den ersten 3 Wochen bei dir bleibt und die letzen 3 Wochen zum Vater fährt (was bei ihm ja jetzt nicht mehr möglich sei).
Dann schlag ihm jetzt doch vor, dass der Sohn bereits nach 1,5 Ferienwochen für drei Wochen zu ihm kommt und dann wieder für die restlichen 1,5 Wochen bei dir ist. Dann haben beide Elternteile je die Hälfte der Ferien mit dem Kind verbracht und der Vater kann trotzdem mit seiner neuen Frau in Urlaub fahren.

Wenn der Vater der Regelung nicht zustimmen will, dann kannst du davon ausgehen, dass er den Sohn keine 3 Wochen bei sich haben will. Stimmt er ihr aber zu, haben sich zwei erwachsene Menschen entsprechend vernünftig geeinigt.

Was hältst du davon?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Susl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Mikkian,

ja, da kann ich dir in keinster Weise widersprechen! Mein Ex hatte, was den Umgang angeht auch schon immer mal Probleme gemacht. Er hat mir vor 2 Jahren an den Kopf geknallt, er hätte wohl 3 Wochen Urlaub, davon nimmt er den Zwerg 1 Woche und nicht länger, denn schließlich ist es sein Erholoungsurlaub und den schlägt er sich nicht mit dem Kind um die Ohren!!! Haha, wo komm ich denn da hin???

Wie gesagt, dieses Jahr, mit den 3 Wochen, das habe ich schriftlich von ihm, das er ihn nimmt, aber man sieht ja, wie sehr man sich darauf verlassen kann.
Mit dem Jugendamt habe ich auch erst gesprochen, jedoch machen die nichts.

Der KV und ich habe demnächst eine Verhandlung, wieder mal wegen Umgang, in der er genau das möchte, was vor 1,5 Jahren bereits beschlossen wurde. Alle, incl. Anwälte, fragen sich, was er damit bezwecken will. Er hatte bis November vergangenen Jahres einen verdammt großzügigen Umgang. Per gericht haben wir uns auf 2 Tage alle 14 Tage geeinigt, er hat von mir noch den Mittwoch und den Freitag dazubekommen, was ja eigentlich nur gut gemeint war von mir, aber er legt es mir nun so hin, das ich das Kind nur abschieben wollte! Mir wirft er dann aber an den Kopf, ich sei nicht flexibel usw. Naja, daraus ziehe ich jetzt das Ding und halte mich nur noch an den Beschluß und an das, was vor Gericht ausgemacht wurde!

Das Kind fragt auch GAR NICHT nach dem KV. Klar geht er gern hin, weil er dann immer ALLES bekommt, was er haben möchte. Egal wie groß oder wie teuer, der Sohn sagt ICH WILL und dann springt der Papa sofort!

Sorry, das ich mich hier so ausheule, aber irgendwie bin ich mit meinem Latein echt am Ende. Ich reiche ihm den kleinen Finger und er ist der Meinung, er kann sich alles so hinlegen, wie er will und wie es ihm reinpaßt.

@ Mikkian, hast du irgendwie nen Messi oder sowas? Wäre nett, mit jemanden Kontakt zu haben, dem es vielleicht ähnlich geht oder einem mal mit Rat und Tat den Kopf wäscht, wenn ich vielleicht doch falsch liegen sollte!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Susl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Ferienbetreuung durch die Schule gibt es nicht... LEIDER!

Naja und das mit der Aufteilung der Ferien, das er nach den ersten 1,5 Wochen schon zu seinem Dad geht, geht nicht, weil er erst ab dem
18. Urlaub hat, der KV... Naja, es ist so, er hat EXTRA von der Firma den Urlaub in den Ferien bekommen, weil er meinte, er brauche 3 Wochen, weil er 3 Wochen sein Kind nehmen muß!!! Ich kenne seinen Abteilungsleiter und daher weiß ich das... Er hat den Zwerg die ersten 1,5 Wochen seines Urlaubes und die letzten 10 Tage fliegt er mit seiner neuen Frau in den Urlaub.

Wie gesagt, ich vermute, obwohl er das NIEMALS zugeben wird, das ihm unser Sohn irgendwie ein Klotz am Bein ist.

Er meinte, er kann mir bezüglich Pfingst- und Herbstferien noch nichts sagen, da seine Firma von der Planung her noch nicht so weit ist... Okay, Herbstferien ja vielleicht, aber kommen denn die Pfingstferien wirklich erst NACH den Sommerferien, denn die hat er ja bereits verplant!!

Okay... Ich hoffe, das ich soweit jede Frage beantworten kann!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 279.281 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.781 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen