Ferienregelung für Kinder nach Scheidung

29. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Barb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ferienregelung für Kinder nach Scheidung

Folgende Situation liegt vor:

Scheidung vor 1 Jahr, gemeinsames Sorgerecht, Lebensmittelpunkt der Kinder (7w/ 12m) nach Urteil bei der Mutter.
Die Kinder sind jede Woche von Montag nach der Schule bis Mittwoch beim Vater und jedes 2. Wochenende.
Derzeit gibt es eine anwaltliche Auseinandersetzung zum Unterhalt - es wird auf eine Änderung des Titel herauslaufen, mit dem Versuch, die Betreuungszeiten anzurechnen.

Unabhängig davon wurde nun vom Vater ausgehen um eine Regelung der Ferien des nächsten Jahres gebeten, aber auch für Weihnachten 02. Eine Antwort erhielt er erst nachdem er seine Anwältin um eine weitere Fristsetzung bat.
Die Wünsche der Ex-Frau wurden komplatt berücksichtigt und in einem Kalender eingetragen, dazu die eigenen Wünsche und Vorstellungen, mit der Bitte sich das anzuschauen und wenn Änderungsbedarf besteht, diesen mitzuteilen.

Nun weigert sich die Mutter komplett einer Planung zuzustimmen. Dies bedeutet für den Vater, dass er keine Urlaubspläne machen kann.

Hat er irgendwie ein Recht auf terminliche Absprachen die weitgehend eingehalten werden müssen?

Danke für eine Auskunft im Voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JumpelW
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Barb,

ich stehe vor einem ähnlichen Problem. Ein Rat kann ich Dir da auch leiber nicht geben. Bei mir ist die Mutter Alleinsorgeberechtigt und kann nach dem Gesetz den Umfang "meines" Umgangsrechtsanspruches bestimmen.

So hätte ich am 4. Advent wieder Umgang mit meinem Sohn die Mutter fährt schon vorher bis nach Neujahr weg. Auch das Jugendamt sieht sich machtlos.

Vieleicht hat ja jemand eine Idee für mich wie es weiter gehen kann.

Tschüß, Normen

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#2
 Von 
Gisela
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi
wir mussten die Ferien und den Umgang ebenfalls gerichtlich regeln lassen, weil die bei der Scheidung getroffene Vereinbarung von der Mutter gleich beim ersten Umgang boykottiert wurde. Der neue Beschluss muss einen Passus beinhalten, nachdem die KM bei Boykottierung zur Rechenschaft gezogen werden kann, sonst ist der komplette Prozess wiederum für die Katz.
Ich kenne kaum einen Fall, wo es anders läuft. Die Mütter denken immer noch in Kategorien von "mein Kind" und "mein Recht".

Was Normen angeht, da stimmt es nicht so ganz, dass Alleinsorge bedeutet, den Umgang nach Gutdünken festsetzen zu können. auch hier empfehle ich den langen und teuren Rechtsweg. Es handelt sich hier ein für alle mal nicht um Rechte der Mütter oder Väter sondern um Rechte der Kinder.

Gruß
Gisela

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JumpelW
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Gisela,

vielen Dank für Deinen Beitrag. Aber es ist schon demutivierend das sich das Jugendamt außer Lage zu sehen etwas zu tun und einen Anwalt zufinden der einem dort unterstützt ist auch recht schwer. Da auf der einen Seite ja Umgang statt findet und rechtlich wie geschrieben die Mutter ja über den Umfang des Umgangs verfügen kann.
Nach Aussage des Jugendamtes sollte ich mich doch damit zufrieden geben, aber die Kontinuität mit der der Umgang stattfinden sollte ist ja in meinem Fall auch gefährdet.

Mfg
Normen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Christoph Blaumer
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 33x hilfreich)

können die Eltern sich nicht über eine Ferienregelung einigen, so kann das Familiengericht auf entsprechenden Antrag hin die genauen Umgangszeiten bestimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Blaumer
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gisela
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Normen,

Christoph hat in schönem Amtsdeutsch gesagt: Das Gericht muss entscheiden.
Man geht bei Mutwilligkeit von Müttern mit dem schönen Euphemismus "die Eltern können sich nicht einigen" ran, aber Tatsache bleibt, ein anderer muss die Regelung treffen.

Von Jugendämtern halte ich seit meinen eigenen leidlichen Erfahrungen nichts mehr, bisher kenne ich keines, das konkret geholfen hat.

Du brauchst keinen Anwalt, vieles kannst du allein machen. Bei jedem Gericht sitzt ein Mitarbeiter, Rechtspfleger etc., der dein Anliegen aufnimmt, korrekt formuliert und weiter gibt.
Ich schlage in diesem Fall aber vor, das Anliegen erstmal handschriftlich zu formulieren, dann den Rechtspfleger die Sache schreiben zu lassen, die eigenen Notizen auf keinen Fall aus der Hand zu geben und im Falle, dass etwas schief läuft, dann die eigenen Notizen heranzuziehen. Das soll jetzt keine Panikmache sein, ich denke nur, im Umgang mit Gerichten, Anwälten u. a. ist höchste Vorsicht geboten.

Gruß
Gisela

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