Ferienregelung ohne vorherige Abspache

5. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tantekäthe123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ferienregelung ohne vorherige Abspache

Hallo, meine Frau und ich leben seit ca. 5 Jahren getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter im Alter von 8 Jahren.
Die Urlaubszeit haben meine Frau und ich bisher immer gemeinsam abgesprochen, um rechtzeitig den Urlaub planen zu können auch auf Rücksichtnahme meines Besuchsrechts.
Ich sehe meine Tochter alle 14 Tage an den Wochenenden und einmal unter der Woche.
Ich würde gerne mit ihr in den Osterferien ein paar Tage weg fahren, habe von ihr jetzt aber erfahren, dass sie mit ihrer Großmutter eine Woche in Urlaub fährt. Von meiner Frau habe ich keine Information dazu erhalten. Ich habe meine Frau um die Urlaupsplanung gebeten, bisher schweigt sie aber dazu.
Nun die Frage: kann meine Tochter ohne vorherige Absprache mit mir mit ihrer Großmutter in Urlaub fahren? Wie sieht es hier mit dem Besuchsrecht und Sorgerecht aus?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo Tantekäthe123,

Umgangsrecht ist das richtige Wort.

Wie lang ist eine Woche?

du willst ein paar Tage mit Tochter in Urlaub.

Die Osterferien dauern länger als 1 Woche.

geht nicht beides?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
Tantekäthe123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Eddy, vielen Dank für deine Antwort.
Ich kann zu deinen Fragen nur Vermutungen anstellen. Mit Sicherheit können wir auch zu einem anderen Termin fahren, was ich aber mit meinen Verwandten organisatorisch klären müsste.
Die Frage ist einfach, wie ich jetzt damit umgehen soll, wenn mir wichtige Informationen fehlen (wann ist die Reise, wann kann ich meine Tochter sehen, ist ein gemeinsames Wochenende betroffen, wer entscheidet für meine Tochter sollte es im Urlaub zu Unfällen kommen etcetc.)

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo Tantekäthe123,

Ich meinte an die Woche mit der Großmutter dranhängen.

Wenn du und deine EX das gemeinsame Sorgerecht habt, könnt ihr

doch gemeinsam entscheiden (bei Unfällen) ?

Wie ist das bei Kindern deren Eltern noch verheiratet sind?

lg
edy

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