Feststellung der Unterhaltsfähigkeit

20. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
maro123mitglied
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Feststellung der Unterhaltsfähigkeit

Hallo,

ich habe eine grundsätzliche Frage:
Wer kann in Bezug auf Steuererklärungen/Bafögantrag/Ausbildungsbeihilfe die fehlende Unterhaltsfähigkeit eines Elternteiles bei volljährigen Kindern (die sich in der Ausbildung befinden) feststellen ? Wer kann/darf die Feststellung bei wem beauftragen ?

Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo maro,

Wenn du deine Unterlagen (Verdienst) einreichst, wird die entsprechende Stelle die Berechnung vornehmen.

Bitte mal ein Beispiel.

Einem BAFöGamt ist es z.B. egal ob dir Unterhalt zusteht oder nicht. Es benötigt aber für die Berechnung

die Einkommen beider Eltern.

lg

-- Editiert von edy am 20.01.2017 16:42

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#2
 Von 
maro123mitglied
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ok, ganz konkret: Ich bin der Vater, geschieden, beide Kinder volljährig, in der Ausbildung befindlich und jeweils mit einer eigenen Wohnung. Für die Lohnsteuerkarte und die anstehende Steuererklärung würde ich gerne beide Kinder auf meiner Steuerkarte haben, z.Zt. habe ich nur 1 Kind auf der Karte. Für beide muß lt. Finanzamt die mangelnde Unterhaltsfähigkeit der Mutter nachgewiesen werden. Wie mache ich das ? (Die Mutter ist arbeitslos bzw. Minijobberin und zahlt keinen Unterhalt an die Kinder).

VG

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo maro,

Zitat (von maro123mitglied):
z.Zt. habe ich nur 1 Kind auf der Karte. Für beide muß lt. Finanzamt die mangelnde Unterhaltsfähigkeit der Mutter nachgewiesen werden. Wie mache ich das ?


Wenn beide volljährig, mit eigener Wohnung sind sie nicht mehr privilegiert.

Die Mutter hat einen Selbstbehalt von 1300€. Wenn sie weiniger verdient muss sie keinen Unterhalt zaheln.

Die Mutter muss den Kindern ihren Verdienst nachweisen. Dieser Nachweis geht ans Finanzamt.

Erkundige dich ob dass dem FA genügt.

Steht den beiden überhaupt noch Unterhalt zu?

Wie hoch ist das AZUBI-Gehalt?

lg
edy

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#4
 Von 
maro123mitglied
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,

hmm, also fast wie befürchtet, die Kinder (haben keines bis schlechtes Verhältnis zu ihrer Mutter) müssen den Nachweis anfordern. Ich hatte die Hoffnung, daß ich das irgendwie abstoßen könnte, obwohl die Kinder volljährig sind.

Ja, den beiden steht noch Unterhalt zu: Die Azubivergütung ist unter 400€ und das andere Kind studiert.

Danke für die Antworten.

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