Feststellung der Vaterschaft vor Gericht

16. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
fightforchildrensright
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)
Feststellung der Vaterschaft vor Gericht

Hallo Genossen und Genossinnen,

da die KM nicht in einen privaten Vaterschaftstest einwilligt, würde ich mal gerne wissen, was die Feststellung vor Gericht kostet. Ich konnte bereits in Erfahrung bringen, dass es ca. 110 € kosten wird, dabei ist a) der Vaterschaftstest nicht enthalten und b) die Eintragung der Vaterschaft.

Meine Frage: Wenn ich die Ersetzung der Einwilligung vor Gericht bekomme, wird dann ein gerichtl. Vaterschaftstest veranlasst, den ich selbst zu tragen habe oder darf ich dann weiterhin den privaten durchführen lassen?


Vielleicht hat jemand Ahnung, da ich mich selbst dabei vertrete, ob der Antrag so "durch" geht.


Antragsteller:
(Kind)

gesetzlich vertraten durch KM:
(KM)

Beteiligter:
(Ich als mögl. Vater)

"Ich beantrage, festzustellen, dass der Beteiligte der Vater des Antragsstellers ist.
Gründe: Die KM hat mit mir während der gesetzlichen Empfängniszeit vom ...... bis .... Geschlechtsverkehr gehabt. Nachweislich habe ich die KM zur freiwilligen Einwilligung des Vaterschaftstests durch Schreiben vom ..... aufgefordert.
Eine Kopier des Schreibens ist in der Anlage beigefügt.
Die Aufforderung war erfolglos, dem Vaterschaftstest wurde bis heute von der KM nicht eingewilligt."


Ist das OK? Wenn ich der Vater bin, werde ich automatisch eingetragen; was ist dann bzgl. Unterhalt? Wenn nicht, was ist dann? Wird's dann teuer bzgl. Gerichtskosten?


Vielen Dank für Eure Mühe!
V wie Vendetta

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"Veritas et aequitas."

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo fightforchildrensright,

Die Kindesmutter könnte sich natürlich an das Jugendamt wenden.

Sie könnte dich als Vater angeben. Dem müsstest du widersprechen.Dann würde ein Vaterschaftstest angeordnet ( freiwillig oder per Gericht ), dies würde auch Kosten verursachen.

Bist du der Vater, musst du Kindesunterhalt und evtl. Betreuungsunterhalt für die KM zahlen.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Vielleicht hat jemand Ahnung, da ich mich selbst dabei vertrete, ob der Antrag so "durch" geht.

Antragsteller:
(Kind)

Das ist ja hier schon falsch.
Wenn Sie den Antrag stellen , sind selbstverständlich Sie der Antragsteller . Sie wollen hier offenbar ganz konkrete Rechtsberatung haben, für einen gerichtlichen Schriftsatz. Dazu müssen Sie sich aber zwingend an einen Rechtsanwalt wenden.

Zu teuer düfte das nicht werden, vor allem nicht im Vergleich zu den sechsstelligen Summen in den nächsten Jahren. Bei knappem Einkommen helfen Vkh und Beratungshilfe, bis dahin berät das JA kostenlos.

Was will denn überhaupt die Mutter erreichen? Offenbar will Sie keinen Test. Will sie denn trotzdem Sie als Vater eintragen oder auch das verweigern? Oder besteht sogar die Vaterschaft eines anderen Mannes (Heirat oder Anerkennung)? Wenn die Mutter einer Eintragung grundsätzlich nicht zustimmen möchte, muss sowieso zwingend ein vollständiges Feststellungsverfahren geführt werden.

Auch so wage ich zu bezweifeln, dass Sie "die Ersetzung der Einwilligung vor Gericht" bekommen werden. Was ist denn Ihrer Meinung nach der Rechtsanspruch dazu?
Ich empfehle Ihnen ganz dringend, einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fightforchildrensright
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo und danke für eure Antworten, ist mir nämlich auch dringend, weil immerhin das Kind darunter leidet, mich nicht regelmäßig sehen zu können.

Der FA ist mir zu teuer, PKH o.Ä. bekomme ich nicht und 250 € allein für die Erstberatung bin ich auch nicht bereit, nochmal auszugeben. Soweit ich informiert bin, ersetzt das Gericht die Einwilligung der Mutter, die bei einem Vaterschaftstest erforderlich ist (im Rahmen einer Vaterfeststellungsklage).

Fakt ist: Ich bin nicht der eingetragene Vater, weil KM das nicht wollte, blabla, aber bevor ich mich eintragen lasse, möchte ich den Test. KM verweigert selbst den Umgang, also könnt ihr euch denken, zu was sie "fähig" ist.

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"Veritas et aequitas."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Soweit ich informiert bin, ersetzt das Gericht die Einwilligung der Mutter, die bei einem Vaterschaftstest erforderlich ist (im Rahmen einer Vaterfeststellungsklage).

Sie schrieben aber oben noch, dass Sie lediglich die Einwilligung in den Test erstreiten wollen. Dafür sehe ich keine Grundlage und auch kein Bedürfnis.
Wenn Sie eine Vaterschaftsfeststellungsklage betreiben wollen, können Sie das natürlich machen. Dazu können Sie sich an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts am Wohnort des Kindes wenden. Soweit ich weiß helfen die beim Formulieren von Anträgen.
Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens kann das Gericht dann auch ein amtärztliches Gutachten einholen, wenn Zweifel an der biologischen Vaterschaft bestehen.

Funktionieren kann das alles aber nur, wenn bis jetzt kein anderer Vater eingetragen ist. Sollte die Mutter verheiratet gewesen oder inzwischen ein anderer Mann als
Vater eingetragen worden sein, ist für eine Feststellung nur noch wenig Raum und Sie kämen um den Anwalt nicht herum.
quote:
Ich bin nicht der eingetragene Vater, weil KM das nicht wollte, blabla, aber bevor ich mich eintragen lasse, möchte ich den Test. KM verweigert selbst den Umgang, also könnt ihr euch denken, zu was sie "fähig" ist.

Und was glauben Sie, was ein positiver Test Ihnen dann gebracht hätte? Auch mit Testergebnis braucht es für die Anerkennung der Vaterschaft noch immer das Einverständnis der Mutter. Sie kommen also um die Feststellungsklage nicht herum.
Warum wollen Sie denn unbedingt den Test und warum will die Mutter Ihnen das Kind vorenthalten, während Sie zeitgleich auf viel Unterhalt verzichtet? Besteht Grund zur Annahme, dass Sie nicht der Vater sind?

quote:
Der FA ist mir zu teuer, PKH o.Ä. bekomme ich nicht und 250 € allein für die Erstberatung bin ich auch nicht bereit, nochmal auszugeben.

Aber es ist Ihnen schon klar, dass Sie die nächsten circa 20 Jahre Unterhalt für das Kind und womöglich auch noch eine Zeit lang für die Mutter bezahlen müssen? Ich würde da nun wirklich die "paar Euro" investieren, bevor ich den Rest meines Lebens in einem Verwandtschaftsverhältnis stecke, das ich nicht wollte und ordentlich Geld kostet.
Spätestens nach erfolgreicher Feststellung gegen den Willen der Mutter wird diese wohl den Spieß rumdrehen und Sie mit Forderungen überschütten, die an sich auch berechtigt wären. Wenn Sie die aber nicht in beliebiger Höge akzeptieren möchten, müssen Sie sich ja doch wieder an einen Anwalt wenden. Einfacher wäre es wohl, das alles in einem Rutsch zu machen.
Aber das soll Ihre Entscheidung sein.

Sagen Sie denn noch, wie viel Sie netto verdienen und wie die Mutter sich finanziert? Sozialleistungen dürften das ja eigentlich nicht sein.

-- Editiert Hafendame am 16.11.2014 23:04

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#5
 Von 
fightforchildrensright
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo und Danke, Hafendame.

Nun, der Vaterschaftstest soll schon sein, daher muss ich mir auch sicher sein, dass bei der Vaterschaftsfeststellungsklage zuerst die Vaterschaft geklärt und danach erst eingetragen wird. Mit welchen Kosten kann ich bei der Klage (inkl. amtsgerichtlichem Test) rechnen?

Eingetragen ist bisher kein anderer Vater.

Ich wollte, nachdem der Vaterschaftstest gemacht ist, die Vaterschaft eigentlich übers Jugendamt anerkennen lassen. Willigt die KM nicht ein -> Klage.

Es besteht immer Grund zur Annahme, dass ich nicht der Vater bin. Das Kind enthält sie aus persönlichen Gründen, die nicht das Kind betreffen, vor. Egoismus und denkt, sie hätte damit die Macht über mich. Warum ich das alles machen möchte, hat im Endeffekt zwei Gründe. a) Das Kind soll, wenn ich es bin, einen Vater haben, auch vor dem Gesetz und b) ich will ein eindeutiges und regelmäßiges Umgangsrecht.

Ich bin momentan unter dem Selbsterhaltungssatz, aber hab Vermögen. Sie bekommt ALG II. Normal verdiene ich um die 2000,-. Unterhaltszahlungen sind daher OK, nur ziemlich hoch (350 € für ein Einjährigen?).

Wie stehen meine Chancen? Bin natürlich ein friedliebender, sich gut sorgender Vater, dem es hierbei wirklich nur um die Rechte der Kinder geht.

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"Veritas et aequitas."

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#6
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Also ich würde mir das ganz stark überlegen. Es bleibt ja nicht bei den Unterhaltszahlungen. Kinder kosten auch Geld wenn man etwas mit Ihnen unternehmen will. Dazu kommt das man das kind gegebenfalls auch mal mit in den Urlaub nehmen will, das wird wieder teuerer weil es nur noch in den Ferien geht. Ausserdem könnten noch Unterhaltszahlungen an die Frau fällig werden.
Und ob du jemals das Kind wirklich so sehen kannst steht in den Sternen. Es ist zwar schön wenn ein Vater sich um sein Kind kümmern will, aber ich an deiner Stelle würde dein Ansinnen vergessen

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""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fightforchildrensright
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

(Editiert wegen Pampigkeit)

Geld ist mir ziemlich unwichtig, selbst wenn da eine 100.000 stehen würde, reicht es nicht annähernd, um die Zukunft meines Kindes zu beschreiben. Und selbst wenn ich alles Geld der Welt für mein Kind auftreiben müsste, wär es für mich nicht "teuer". Wichtig ist mir die Liebe und dass das Kind seinen wahren Vater hat statt ihn ********* zu nennen, weil er feige war und sich ausm Staub gemacht hat. Klar soweit?

Die KM spielt keine große Rolle, außer dass sie (noch) im Weg steht. Aber die bekomme ich auch noch sanft zur Seite geschoben, weil bei mir gibt es kein Rosenkrieg oä.

Die Fragen steht immer noch:
Wie teuer wird der amtsgerichtliche Vaterschaftstest innerhalb einer Vaterschaftsfeststellungsklage?

Muss innerhalb der Vaterschaftsfeststellungsklage auch der Unterhalt geklärt werden oder ist das ein nächstes Verfahren?

Wenn ich Vaterschaftstest, -anerkennung, Umgangs- und Sorgerecht erwirken will, wird es dann jeweils ein Verfahren pro Begriff?


Danke und Gruß,
V

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"Veritas et aequitas."

-- Editiert Moderator am 17.11.2014 15:12

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Ich habe gar keine Probleme. Nur sollte man nicht Blindlings in sein "verderben" rennen. Ich denke mal das du als erstes die Vaterschaft per Gericht anerkennen lassen musst. Erst dann, wenn du als Vater eingetragen bist, hast du natürlich die Rechte, und Pflichten, eine Vaters und kannst erneut klagen. Auf Umgang und Sorge gleichzeitig. Das alleinige Sorgerecht wirst du nicht kriegen, dafür müsstest du einem Gericht grobe Verpfehlungen bei der Kindererziehung oder sogar eine Gefahr für das Kind darlegen können. Das wird sehr schwierig, also hast du nur das geteilte Sorgerecht. Damit kannst du allerdings so gut wie nichts anfangen. Einen Umgang wirst du bekommen, das ist gar kein problem. Nur ob du den dann auch warnehemen kannst steht auf einem andern Blatt. Da haben die Mütter sehr viele Möglichkeiten diesen mal ausfallen zu lassen oder zu beschränken. Eigentlich müssen die Mütter den Umgang mit dem Vater fördern, machen sie aber nicht zwingend. Das könnte dazu führen das die Mütter den Kindern über ihren Vater Mist erzählen und die Kinder keine Lust mehr auf Papa haben. Was willst du denn machen wenn das Kind weinend bei der Mutter steht und nicht mit dir mit will? Was machst du wenn die Mutter nebst Kind einfach mal 400km weit weg zieht?
Dewegen solltest du dein Vorhaben überlegen. Es kann dazu führen das du jahrelang für ein Kind bezahlt was dich nicht sehen kann, oder will, oder sogar ablehnt. Es hört sich immer schön an "Geld ist mir egal, ich kriege das alles schon hin" oder dergleichen, aber wenn das so einfach wäre würde es nicht so viele Foren im Internet geben und die Familiegerichte hätten nicht so viel zu tun. Und da die Mutter des Kindes jetzt schon auf Krawall gebürstet ist wirst du wahrscheinlich alles einklagen müssen. Und bei solchen Verfahren wird nur das wenigste durch eine Rechstschutzversicherung bezahlt

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""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fightforchildrensright
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Stimmt, ich könnte auch blindlings deinen nicht existenten Ängsten folgen. Tu ich aber nicht. Und warum es so viele Foren und Gerichtsurteile gibt, ist zu ergründen, meist mit Egoismus und einem fehlenden Blick für das Kinderauge. Dem ist es nämlich egal, ob es 1 oder 2 Stunden Umgang sind oder der Vater 10 oder 400 km fahren muss. Ihm ist es aber nicht egal, ob er manchmal ein Mal im Monat kommt, manchmal wöchentlich oder manchmal 6 Jahre am Stück nicht, nur weil die Mutter in einer Illusion lebt.
Das Schlimmste für mein Kind wäre es, seinen Vater nie wieder zu sehen. Deswegen folge ich auch nicht deinen Ängsten, weil die mich quasi auf dieses Ziel hin leiten, mein Kind "allein" zu lassen. Das ist definitiv nicht die Verantwortung eines Vaters.

/edit: Mich würde dennoch interessieren, wie du vorgehen würdest.




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"Veritas et aequitas."

-- Editiert fightforchildrensright am 17.11.2014 22:55

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


quote:
Sie bekommt ALG II.

Das kann ja eigentlich nicht sein. Dann müsste Sie da ja entweder strafbare Falschangaben gemacht haben und Rückforderungen befürchten, es müsste doch einen anderen Vaterschaftskandidaten geben als Sie oder aber das Jobcenter wird dann bald sowieso auf die Feststellung der Vaterschaft drängen.
Sie können sich ja mal den Spaß erlauben und Jugendamt/Jobcenter als wahrscheinlich leistungsgewährende Stellen darüber informieren, dass Sie ein aussichtsreicher und zahlungswilliger Vaterschaftskandidat sind. Das könnte die Mutter dann umstimmen, wenn Sie keinen anderen Mann als Vater aus dem Ärmel schütteln kann.

quote:
Die KM spielt keine große Rolle, außer dass sie (noch) im Weg steht. Aber die bekomme ich auch noch sanft zur Seite geschoben, weil bei mir gibt es kein Rosenkrieg oä.

Und da sind Sie sich ganz sicher? Sie wären nicht der erste Vater, dem die Mutter den Umgang hartnäckig verweigert. In diesem Fall hat die Mutter ja bereits gezeigt, dass sie Sie vom Kind fernhalten will. Da bringt es Ihnen auch herzlich wenig, wenn Sie als Vater eingetragen sind. Bevor Sie jetzt mit Umgangsklagen anfangen: Die funktionieren in der Theorie auch deutlich besser als in der Praxis, da die Mutter ganz einfach am längeren Hebel sitzt.
Ich würde mich zwar nicht dem Rat von Ihr neuer anschließen und sehr wohl weiterhin die Vaterschaft klären wollen. Seine Befürchtungen aber teile ich.

quote:

Das Schlimmste für mein Kind wäre es, seinen Vater nie wieder zu sehen.

Ich dachte Sie gehen davon aus, dass es nicht Ihr Kind ist?

quote:
Und selbst wenn ich alles Geld der Welt für mein Kind auftreiben müsste, wär es für mich nicht "teuer".

Dann verstehe ich nicht, warum Ihnen der dreistellige Eurobetrag für die Rechtsberatung zu teuer ist. Sie haben offenbar gar keinen Plan vom richtigen rechtlichen Vorgehen und könnten ordentlich auf die Schnauze fallen. Wenn Ihr Einkommen doch unter dem Selbstbehalt gegenüber einem minderjährigem Kind liegt, sollten Sie meiner Einschätzung nach sehr wohl gute Aussichten auf VKH haben. Oder fürchten Sie um Ihr "Vermögen"? Was darf man sich denn darunter vorstellen?

quote:
Mich würde dennoch interessieren, wie du vorgehen würdest.

Mich beraten lassen (Anwalt/Jugendamt) oder es ganz sein lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fightforchildrensright
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Wie würde das JA vorgehen, wenn ich mich als Vaterschaftskandidat vorstelle, in der Annahme, dass das JA kein Unterhaltsvorschuss zahlt? Würde es einen Vaterschaftstest bei mir veranlassen?

Ich bin mir bewusst, dass die Mutter jedes Mal neu entscheidet, ob sie die Tür aufmacht oder nicht. Droht ihr allerdings ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft, überlegt sie sich das sicher nochmal. Natürlich wäre es nicht mein Ziel, sie in Haft zu befördern, sondern dass sie dem Sorgerecht nachgeht und die Vater-Kind-Beziehung fördert. Entzogen hat sie mir den Umgang auch schon - ich plädiere sehr wohl darauf, ihr das Sorgerecht zu nehmen, wenn sie dem nicht nachkommt. Geht ja schließlich um das Kind und nicht um sie.

Ich bin mir nicht sicher, ob es mein Kind ist, und möchte es wissen, bevor ich die Vaterschaft anerkenne.

Ich hatte eine Rechtsberatung bei einer der renommiertesten Anwaltskanzeleien in der Großstadt, in der ich lebe. Ferner hatte ich mit diversen Hilfsorganisationen (Diakonie, Familienberatung) und dem Jugendamt Kontakt. Wenn ich die Vaterschaftsfeststellungsklage ohne Anwaltszwang erledigen kann, will ich das auch.

Vermögen laut § 115 ZPO . Geld, das auf meinem Konto liegt, welches ich erst dafür aufwenden müsste.

1- Vaterschaftstest (freiwillig privat oder gerichtlich)
2- Vaterschaftsanerkennung (freiwillig JA oder gerichtlich)
3- Umgangsrechtsklage
4- gem. Sorgerecht

Wüsste nicht, weswegen ich auf die Schnauze fallen bzw. irgendetwas der 4 Punkte nicht erhalten sollte.

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"Veritas et aequitas."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Was ich machen würde? Abwarten und Tee trinken.
Ein Kind zu haben fängt vielleicht bei der Zeugung an, fängt aber erstmal im täglichen Leben an. Wenn du ständig ausgegrenzt wirst ist es irgendwie nicht mehr "dein" Kind. Denn du kannst ja gar nicht genug auf dein Kind einwirken. Aber egal.
Das mit dem alleinige Sorgerecht kannst du komplett vergessen. Ich schätze mal das ca. 95 Prozent der Sorgerechtsklagen für die Mutter enden. Die anderen 5% haben sich große Verfehlungen geleistet oder sind sonst irgendwie nicht in der Lage für das Kind zu sorgen. Die Möglichkeit für sein nichteheliches Kind das geteilte Sorgerecht zu bekommen existiert ja auch erst seit kurzem, ich glaube so seit 3-4 Jahren.
Den freiwilligen Vaterschaftstest kannst du doch knicken. Ohne Einwilligung der Mutter geht da gar nichts, und das ist ja der Fall. Selbst wenn du irgendwie an das Kind heran kommst darfst du gar keinen Vaterschaftstest machen lassen. Und wenn du es doch machst ist das Dingen überhaupt nicht gerichtsverwertbar. Das wurde ja vor ca. 2 Jahren vom obersten Gericht so beschlossen.
Und von wegen in Haft nehmen bei Unterhaltverweigerung. Vergiss es. Sie lässt einfach einen Termin platzen und schlägt dir vor diesen eine Woche später zu bekommen. Da hast du aber keine Zeit, jetzt komm mir nicht du hast immer Zeit, und schwupps hätte Sie dir doch den Umgang ermöglicht. In Haft würde sie mit Sicherheit nicht kommen, das ist ja nicht für das Kindwohl förderlich. Zur Not erzählt sie irgendeinen ****** beim Jugendamt und schon hast du Ärger am Hacken. Dann wird der Umgang erstmal reduziert, und findet dann auch nur im Besein des JU statt.
Bei all deinen löblichen Ansinnen, google mal nach "Der entsorgte Vater". So schlimm kann es kommen wenn die Mütter auf Stur stellen und die gerichte nicht auf deiner Seite sind

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""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie teuer wird der amtsgerichtliche Vaterschaftstest innerhalb einer Vaterschaftsfeststellungsklage? <hr size=1 noshade>

Amtlicher Vaterschaftstest: ca. 600-800 EUR
Verfahren "drumherum": ca. 800-1500 EUR



quote:<hr size=1 noshade>Muss innerhalb der Vaterschaftsfeststellungsklage auch der Unterhalt geklärt werden oder ist das ein nächstes Verfahren? <hr size=1 noshade>

Kann man zusammenfassen, muss man aber nicht



quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich Vaterschaftstest, -anerkennung, Umgangs- und Sorgerecht erwirken will, wird es dann jeweils ein Verfahren pro Begriff? <hr size=1 noshade>

Ja, das wäre sinnvoll schrittweise vorzugehen, denn vor Umgangs- und Sorgerecht steht ja erst mal Vaterschaftstest und -anerkennung.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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