Es ist ja so, dass einem Unterhalt zahlenden Vater, der in einer neuen Beziehung erneut Vater wird und anstelle der Kindesmutter in den Erziehungsurlaub geht, ein fiktives Einkommen angerechnet wird für den Unterhalt (der ja somit von der zweiten Frau bezahlt werden müsste).
Aber wie sieht es im umgekehrten Fall aus? Kinder leben beim Vater, und die Mutter zahlt Unterhalt? Wenn sie dann mit einem neuen Partner ein Baby kriegt und in den Erziehungsurlaub geht, wird dann auch ein fiktives Einkommen angerechnet so nach dem Motto "hätte sie abgetrieben, hätte sie auch genug Geld für ihren Kindesunterhalt"? Ansonsten wären doch die Männer diskriminiert...
-----------------
""
Fiktives Einkommen - Erziehungsurlaub
21. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 21. Januar 2010 | 14:22
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Fiktives Einkommen - Erziehungsurlaub
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Januar 2010 | 15:25
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Tja, Herr Odensack,
warum soll für unterhaltspflichtige Mütter nicht gelten, was vom Vater auch verlangt wird?
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
#2
Antwort vom 21. Januar 2010 | 21:54
Von
Status: Student (2429 Beiträge, 213x hilfreich)
Hallo H.Odensack,
ich bin mir grad nicht ganz sicher, aber irgendwo - meine ich -
gibt´s bereits einen Beschluss,
dass die Frau nichts zahlen muss.
Vielleicht aber bist du nur ein Schelm und weißt es längst?
Ich suche später mal, weil jetzt ist´s mir zu spät.
Gute Nacht und
Lieben Gruß
-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"
Und jetzt?
Schon
267.043
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
27 Antworten
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten