Hallo,
meine Freundin ist Schwanger(wir wissen es seit gestern Abend),
Sie hat vor 14 Tagen einen 425€ Job angefangen (der Arbeitgeber zahlt Rentenversicherung und Krankenversicherung),kann er Ihr sofort wieder kündigen oder fällt Sie unter Mutterschutz?
Ich bin Frührentner und habe nur die Mindesversorgung, muss ich für Sie dann Krankenvers. und Rentenvers. zahlen? Wir wohnen in meinem Haus, was ich aber noch stark belastet ist. Hat Sie anspruch auf Hartz4 und später auf Erziehungsgeld?
Danke
Finanzielle....
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Micha,
Anspruch auf Hartz 4, da werdet Ihr auf jeden Fall als Bedarfsgemeinschaft bewertet.
Heißt, Dein Einkommen wird mit angewertet.
Elterngeld wird sie auf jeden Fall für 12 Monate bekommen (ab 1.1.07 gilt die neue Reform, daher nicht mehr 2 Jahre).
Beantragt sie Hartz 4, würde ihr allerdings aufgrund Deiner erwerbslosigkeit Schwierigkeiten gemacht werden können, was die "Schonfrist" von 3 Jahren angeht.
Denn schliesslich bist Du zu Hause, und kannst das Kind betreuen, und sie kann arbeiten gehen.
425 € Job...heißt, sie arbeitet auf Steuerkarte?
Rein theoretisch könnte sie dann Elternzeit (bis zu 3 Jahren) nehmen, und die KV und RV würden weiter bezahlt.
Jedoch würde ich da aufpassen.Denn: Wenn sie in Elternzeit geht, obwohl Du zu Hause bist, und das Kind betreuen kannst, könnte ihr auch nachgestellt werden, sich absichtlich in Abhängigkeit des Staates gebracht zu haben.
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