Etwas kompliziert aber ich versuche es mal.
Hochzeit 2002, 1. Kind wurde 2002 und das zweite 2008 geboren.
Wohnungsbau 2005, Eintrag Grundbuch und Finanzierung komplett vom Mann.
Scheidung 2019. Mann bleibt mit beiden Kindern in der gebauten Wohnung, Frau zieht weg und heiratet 2021 einen neuen Mann.
Frau fordert hälfte des Wertes von der gebauten Wohnung.
Steht dem Mann Kindesunterhalt zu?
Wie geht man damit am Besten um.
Finanzieller Ausgleich und Kindes unterhalt
3. Februar 2026
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Frage vom 3. Februar 2026 | 06:42
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Finanzieller Ausgleich und Kindes unterhalt
#1
Antwort vom 3. Februar 2026 | 09:40
Von
Status: Bachelor (3359 Beiträge, 1121x hilfreich)
Nein, aber ggf. den Kindern, soweit alle weiteren Voraussetzungen vorliegen. Soweit das 2008 geborene Kind noch minderjährig ist, hat der Vater die Vertretungsmacht. Ab 18 müssen sich beide Kinder selbst vertreten.Zitat :Steht dem Mann Kindesunterhalt zu?
#2
Antwort vom 3. Februar 2026 | 09:49
Von
Status: Philosoph (13003 Beiträge, 4675x hilfreich)
Zitat :Frau fordert hälfte des Wertes von der gebauten Wohnung.
Sie fordert also den Zugewinnausgleich.
Zitat :Scheidung 2019
Dann hat die Exfrau ein Problem.
Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt regelmäßig in drei Jahren (§ 195 BGB), die Verjährung beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf Zugewinnausgleich entstanden ist und man (Frau) Kenntnis von den Ihren Anspruch begründenden Tatsachen erlangt, bzw. hätte erlangen können.
Scheidung 2019, damit Verjährung zum 31. Dezember 2022 eingetreten.
Die Einrede der Verjährung musst Du erheben.
Ein Schlupfloch für die Ex, gäbe es noch, wenn sie nachweisen könnte, dass sie keine Kenntnis auf ihren Anspruch auf Zugewinnausgleich hatte und haben konnte.
Ich erachte dieses Schlupfloch als recht aussichtslos, und sollte die Exfrau damals Anwaltlich vertreten gewesen sein, als nicht existent.
Zitat :Steht dem Mann Kindesunterhalt zu?
Der hätte ihm seit der offiziellen Trennung zugestanden, dieser hätte aber gefordert werden müssen, vorher wird er nicht geschuldet.
Rückwirkend wird es also keinen Unterhalt für die Kinder geben.
Eventuell steht dem Mann noch für kurze Zeit, bis zur Volljährigkeit, Unterhalt für das jüngere Kind zu, das Ältere muss Unterhalt selbst geltend machen.
Ob die Kinder / jungen Erwachsenen überhaupt noch einen Anspruch auf Unterhalt haben, hängt vor allem davon ab, was die jungen Erwachsenen grade machen.
Edit: Bzgl. der Kinder war smogman schneller.
-- Editiert von User am 3. Februar 2026 09:51
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#3
Antwort vom 3. Februar 2026 | 11:08
Von
Status: Unbeschreiblich (39597 Beiträge, 6491x hilfreich)
Das wurde bereits vor ca. 5 Jahren beantwortet.Zitat :Frau fordert hälfte des Wertes von der gebauten Wohnung.
https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Wohnung-nach-Scheidung-__f578642.html
Ist dazu bisher nichts *geregelt* worden? Dann ist ihre Forderung verjährt.
Jetzt plötzlich? Für das 1. Kind nicht. Für das jüngere Kind evtl. bis zum 18. Geburtstag.Zitat :Steht dem Mann Kindesunterhalt zu?
Vor allem kommt es auf die Einkommenssituation an.
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