Firma während der Ehe gegründet

12. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.10.2019 19:24:14
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma während der Ehe gegründet

Firma während der Ehe gegründet
(Einzelunternehmen)

Während der Ehe wurde eine Firma (Einzelunternehmen) gegründet.
Die Firma läuft auf meinem Noch-Ehemann.
Einzelunternehmen, Inhaber mein Ex (1 Mann-Betrieb).

Wie wird nun die Firma aufgeteilt?
Hälftig?

Mir gehört die Firma hälftig, auch wenn ich papierlich nicht in Erscheinung trete – oder?

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17 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von 123nicole):
Einzelunternehmen, Inhaber mein Ex (1 Mann-Betrieb).
Dann ist dein Exmann der Inhaber dieser Firma. Zu 100%. Was sollte da halbiert werden?
Meinst du evtl. den Zugewinn während der Ehezeit?
Oder hast du eigenes Vermögen zur Firmengründung eingebracht?

Du kannst übrigens alle deine Fragen zu deiner Scheidung in einen Thread einstellen.
Es gehört ja thematisch alles zusammen.
Versorgungsausgleich Rente zB.
und was da sonst noch so kommt... ;)

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Welcher Güterstand soll denn hier vorliegen?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 12.10.2019 14:01

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#3
 Von 
guest-12327.10.2019 19:24:14
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)


@ Amani

Da habe ich mich offensichtlich falsch ausgedrückt.

Ich meinte natürlich den Zugewinn während der Ehezeit, also seit der Gründung bis zur Trennung.

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#4
 Von 
guest-12327.10.2019 19:24:14
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)


@ Ratsuchender@123net

Es besteht die Zugewinngemeinschaft.


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#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Dann hast Du einen Zugewinn hinsichtlich der Firma Deines Ehemannes nach der Scheidung.

Dieser Anspruch ist jedoch lediglich ein Geldanspruch, mithin bist Du dann nicht Miteigentümerin des Unternehmens.

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#6
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Dann hast Du einen Zugewinn hinsichtlich der Firma Deines Ehemannes nach der Scheidung.


Das ist so erst mal vollkommen richtig !

Aber ...

... aber die Höhe des Zugewinns zu ermitteln kann durchaus schwierig werden. Das hängt von den Umständen des Falles ab.

Ohne nähere Kenntnis der Gemengelage würde ich zu großer Vorsicht raten ! Denn die Vermögenslage einer Firma kann man mittelfristig durchaus zu seinen Gunsten oder Ungunsten verändern. Ohne dass ich darauf hier näher eingehen möchte.

Wenn es um wirklich große Beträge geht, dann dann sollte die TE erwägen, einen Anwalt zu konsultieren, der sich in diesen Dingen auskennt. Das kann nämlich eine sehr zähe Angelegenheit werden, bei der ein Laie schnell überfordert ist.

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#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

@Marcus:

Ich bin sowohl in Bezug auf den Hinweis des "Armrechnens" eines Selbstständigen als auch auf die Erfordernis der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes ganz bei Dir. Dieses um so mehr, wenn man sich einmal die anderen Beiträge der Fragestellerin in diesem Forum hier ansieht.

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#8
 Von 
guest-12327.10.2019 19:24:14
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Ratsuchender@123net

Dann werde ich einen Zugewinnausgleich hinsichtlich der Firma meines Noch-Ehemann beantragen.

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Dann werde ich einen Zugewinnausgleich hinsichtlich der Firma meines Noch-Ehemann beantragen.

Das geht nicht. Wenn man den Zugewinnausgleich beantragt, betrifft das das gesamte Vermögen.

Bei einem Zugewinnausgleich wird das Vermögen beider Ehegatten gegenüber gestellt und die Differenz ausgeglichen.

Vereinfacht gesagt: Endvermögen minus Anfangsvermögen jedes Ehegatten wird ermittelt. Die Differenz ist der Zugewinn jedes Ehegatten, der ausgeglichen wird.
Zitat:
Mir gehört die Firma hälftig, auch wenn ich papierlich nicht in Erscheinung trete – oder?

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass das Vermögen in der Ehe je hälftig geteilt wird. Das Gegenteil ist der Fall. Bei der Zugewinngemeinschaft hat und behält jeder sein eigenes Vermögen. In diesem Fall gehört z.B. deine Wohnung nur dir allein (anderer Thread) und ihm gehört seine Firma. Nur ein evtl. Wertzuwachs des jeweiligen Vermögens wird ggf. ausgeglichen.

-- Editiert von cruncc1 am 13.10.2019 12:26

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#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Was will der der beauftragte Rechtsanwalt hierzu gesagt haben?

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#11
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Was soll er denn schon groß dazu gesagt haben ? Genau DAS ! :)

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#12
 Von 
DetersRobin
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi @123nicole,
kann mich im Kern den anderen Forenmitgliedern nur anschließen. Ich hätte noch gesagt, da dein Exmann der Inhaber dieser Firma ist, kann es lediglich der Zugewinn während der Ehezeit bedeuten. Und da wäre halt die Frage, ob du eigenes Vermögen zur Firmengründung eingebracht hast? PS: Der Tipp mit dem Anwalt ist bei solchen Angelegenheiten absolut zu empfehlen. LG Robin

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Was will der der beauftragte Rechtsanwalt hierzu gesagt haben?


Falls es ein "0815 Scheidungsanwalt" ist, nichts.
Den rechnet jeder gescheite Steuerberater 5 mal gegen die Wand......

Man sollte die hier mögliche Problematik und das damit einhergehende Fachgebiet , bei der Auswahl des Anwalts eventuell berücksichtigen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12327.10.2019 19:24:14
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)


@ Ratsuchender@123net



Den Zugewinn hinsichtlich der Firma meines Mannes als Geldanspruch könnte ich ebenfalls Trennungsauseinandersetzungs-Rechnung *einflechten*. zB. in den Wert des Hofes.

Oder da wird doch nichts dagegen sprechen.

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#15
 Von 
guest-12327.10.2019 19:24:14
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)


@cruncc1


Ein Wertzuwachs ist hinsichtlich der Firma gegeben, diese wurde während der Ehe gegründet.

Meine Wohnung habe ich in Ehe gebracht, diese war schuldenfrei!
Lediglich hat mein Noch-Ehemann angefangen die Fliesen des Bades abzuschlagen, dadurch hat die Wohnung an Wert verloren.

Diesen Wertverlust hat mein Mann zu 100% zu tragen.
Schließlich war es gegen meinem Willen, daß er die Wohnung betritt und die tadellosen Fliesen entfernt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Ich lese immer---WERT.

Evtl. hat die Wohnung an Wert verloren oder gewonnen oder ist noch das Gleiche wert.
Das alles hat nichts mit den Fliesen oder deinem Mann oder der Trennung/Scheidung zu tun.

Zitat (von 123nicole):
Diesen Wertverlust hat mein Mann zu 100% zu tragen.
Wer rechnet dir also diesen Wertverlust aus? Ich sehe niemanden. Und keinen, der das umsonst macht.
Ob Fliesen gegen deinen Willen oder nicht--- was soll der Quatsch? Ab ist ab. Geht auch wieder ran.

willst du ein Beispiel?
A hat vor 10 Jahren eine ETW zum Preis von 100.000,- gekauft.
A und B haben vor 5 Jahren geheiratet.
A trennt sich von B. Beide setzen sich auseinander/streiten sich, wie was zerteilt wird.

A beauftragt einen XGutachter. A will den V-Wert dieser ETW wissen. Der XGutachter stellt für 1.500,- fest--- die ETW hat heute einen V-Wert von 80.000,- (Er gibt auch die Gründe an).
ODER
Der XGutachter stellt für 1.500,- fest--- die ETW hat heute ein V-Wert von 120.000,- (Er gibt auch die Gründe an)

A will die Wohnung nicht verkaufen. A will von B den Wertverlust in €. Ob mit abben Fliesen oder ohne.

@TE: Wie viel € fordert A von B?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von 123nicole):
Ein Wertzuwachs ist hinsichtlich der Firma gegeben, diese wurde während der Ehe gegründet.


Das ist zwar richtig. Aber die Firma GEHÖRT deinem Ex. Und somit ist das SEIN ENDVERMÖGEN ! Punkt !

Können wir uns jetzt darauf verständigen ? Ich diskutiere nämlich nur sehr ungern über Tatsachen.

Übrigens ... je höher sein Zugewinn ist, desto besser ist das für dich ! Oder möchtest du jetzt, dass ich dir elementare Mathematik erkläre ? :)

Zitat (von 123nicole):
Diesen Wertverlust hat mein Mann zu 100% zu tragen.
Schließlich war es gegen meinem Willen, daß er die Wohnung betritt und die tadellosen Fliesen entfernt.


Ich erkläre es jetzt genau noch einmal. Dann gebe ich auf.

Beim Zugewinn geht es um den Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags. Alles andere ist IRRELEVANT !

Wenn du der Meinung bist, dass dein Ex dir mutwillig Schaden zugefügt hat, dann steht dir der Weg eine Schadenersatz Klage offen. Da bist du beweispflichtig und musst gegebenfalls finanziell in Vorlage treten.

Ist der Unterschied jetzt klar ? Zugewinnausgleich ist EINE Sache. Schadenersatzforderungen sind eine ANDERE Sache.

:)


-- Editiert von Marcus2009 am 19.10.2019 15:06

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