Fluchtartiger Auszug/Aufenthaltsbestimmungsrecht u Unterhalt

10. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
hinz&kunz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fluchtartiger Auszug/Aufenthaltsbestimmungsrecht u Unterhalt

Ein bisschen ausholen muss ich dann doch...
Vor drei Jahren zogen mein Mann und ich in "sein" Haus. Er hat es mit seiner ersten Frau gekauft, gebaut, fast bezahlt. Diese wurde dann ausgezahlt und wir zogen nach langem hin und her ein.
Zunächst zahlte ich als seine Freundin Miete.
Es war von Anfang an schwierig, denn es war immer SEIN Haus mit immer mehr Rechten für ihn. Es gipfelte ein Streit einmal in einem nächtlichen Rauswurf - interessant wäre zu wissen, daß ich aus NRW vor 5 Jahren hierher nach Bayern zog und hier niemanden habe, zu dem ich "mal schnell" unterkommen könnte.
Nach einer schwierigen Versöhnung versuchten wirs nocheinmal. Ich wurde schwanger und vor einem Jahr wurde unser Sohn geboren. Leider wurde seitdem auch alles noch kritischer.
Wir einigten uns darauf, daß ich daheim bleibe um mich ausschliesslich um Familie und Haushalt zu kümmern, da wir beide aus erster Ehe die Erfahrung gemacht hatten, es kommt definitif etwas zu kurz, wenn beide Partner immer nur an Karriere und Selbstfindung denken.
Tja, aber seit ich nicht mehr arbeite, wird mir das auch fast täglich aufs Brot geschmiert. Ich würde nur noch kosten, er wäre meine Bank, ich wär ja nur scharf auf seine Rente... uferloser Verfolgungswahn.
Unsere Auseinandersetzungen werden leider heftiger und er scheut sich nicht mich laut anzuschreien, zu beschimpfen und dabei unser Kind auf den Arm zu halten. Er geht noch weiter und schiebt und schubst mich, mit dem Kleinen auf dem Arm.
Wenn ich meine eigene abweichende Meinung habe wird mir der Rauswurf angedroht und der Entzug meines Sohnes.
Er hat es auch schon zweimal im Ansatz praktiziert.
Letztmalig vor ca 3 Wochen. Ich rief seine Mutter zur Hilfe -wie gesagt, meine Familie ist 500 km entfernt - wurde dann von ihm mit lediglich meinem Rucksack ausgesperrt und er fuhr mit Mama und meinem sohn weg. Unser Kind wurde dann zu meiner Schwiegermutter gebracht mit der Instruktion, mich nicht hereinzulassen.Ich irrte zunächst bei Minustemp. eine Stunde durch die Strassen und versuchte immer wieder bei meinem Mann und seiner Mutter anzurufen.
Tatsächlich ging sie weder ans Tel. noch liess sie mich in ihre Wohnung. Dabei wusste ich genau, mein Kind wird weinen, weil es nicht gern bei der Oma ist.
Erst als ich damit drohte zum Jugendamt zu gehen oder sogar die Polizei zu holen liess sie mich zu meinem Kind.
Mein Mann war im letzten Jahr sehr krank und nun redet meine Schwiegermutter mir immer ein, er sei mit den Nerven einfach am Ende und ich solle doch den Ball ganz flach halten, mich nicht so aufregen und nicht widersprechen.

Am liebsten will ich aber weg mit meinem Kind - nach Hause! 500 km weit weg zu meiner Familie!
Aber ich habe zur Zeit kein Einkommen, kein Geld auch nur den Umzug zu finanzieren. Auf das Konto meines Mannes habe ich keinerlei Zugriff so daß ich mir nicht mal Rechtsbeistand leisten kann!

Mein Mann droht weiterhin bei jeder Kleinigkeit mit Rauswurf. Seine Bschimpfungen werden immer wüster, ordinärer.
Dann wieder tut er mir leid, weil er ja auch schrecklich an unserem Sohn hängt und schon einmal ein Kind bei einer ehelichen Auseinandersetzung "verloren" hat.

Würde ich ihm sagen, ich möchte mich von ihm trennen, dann würde ich, wenn nötig auch mit Gewalt vor die Tür gesetzt - mit nichts und vor allem ohne Kind (ich versuche gerade wenn er den Kleinen dann bei sich hat den Streit nicht so eskalieren zu lassen, daß Zwergi es merkt -also gebe ich immer nach!)

Meine einzige Möglichkeit ist die, hier noch gute Mine zu dem Spiel zu machen, derweil meine Familie einzuweihen (wenn die das wüssten, würde sie mich gleich morgen hier rausholen) und in einer geplanten "Eintagesaktion" meine wichtigen Sachen und Möbel zu packen und mit Kind sozusagen "fliehen" - alles was ich hier lasse kann ich vergessen - ich bekäme es nie wieder!

Was mache ich aber wenn er keinen Unterhalt zahlt?
Wie kann ich mich um das Aufenthaltsbestimmungrecht kümmern und bekomme ich es auch ohne weiteres?

Alles nicht so leicht, vor allem wenn man emotional so unter Strom steht.

Also her mit Rat und Meinung!

Lieben Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Hinz und Kunz,

alles was du jetzt machen musst, ist die Ruhe bewahren.
Wenn es wirklich so ist wie du schilderst,solltest du das tun, was auch deine Familie tun würde.Bitte weihe deine Familie ein und schildere dein jetziges Leben!Aber auch beim Jugendamt findest du dafür Ansprechpartner!Vielleicht müssen sie später bezeugen, dass du nur zu deiner eigenen Sicherheit und die deines Sohnes, deinen Mann verlassen hast.Problematisch ist natürlich die sehr große Entfernung.

Bitte laß dich dbzgl. beraten!!!Wie du jetzt am besten vorgehen kannst. Vielleicht solltest du dir erst einmal eine Wohnung in Bayern suchen.(z.B.Solange euer Trennungsjahr noch läuft)Alles natürlich heimlich, damit dein Mann nicht austickt und es wieder Stress gibt.
Mach dich nicht so abhängig von ihm, du bekommst Zuschüsse(Sozialgeld usw.)und außerdem ist er zum Unterhalt verpflichtet.Alles was du mit in die Ehe gebracht hast, gehört dir allein.
Du brauchst eine gute Vorbereitung für deine Trennung, denn so wie du schreibst, hälst du es nicht mehr aus.Ich wäre wahrscheinlich schon längst weg - schei.. auf irgendwelche Gegenstände - nur weg....
Aber wie gesagt,mit Kind ist es nicht so einfach, denn du darfst eigentlich nicht so einfach dem Vater das Kind entziehen! (Aufenthaltsbestimmungsrecht)

Also jetzt ganz überlegt und legal vorgehen, dann kannst du eine schnelle räumliche Trennung schaffen.Vielleicht kann dir deine Familie auch finanziell kurz aushelfen?

Drücke die Daumen
Gruß Thessa

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#2
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo. So wie ich es sehe hast Du nix zu verlieren und die Trennung wäre das einzig sinnvolle, was Du machen kannst. Ich sehe da zwei Möglichkeiten: Umzug zu Deiner Familie oder (falls das nicht geht) ins Frauenhaus. Ich würde die Familie vorziehen. Du brauchst also nur eine Fahrkarte. Das ist im Grunde erstmal alles. Die ganzen Sachen würde ich da lassen (bis auf die Kleidung), so daß Du nur mit einer Tasche unterwegs bist. Dann würde ich mich erstmal schnell polizeilich ummelden (also bei Eltern oder anderen Familienmitgliedern anmelden). Wegen des Kindes muß normalerweise der Vater zustimmen bei der Ummeldung. Bei meiner Freundin war es so, das Sie angeben konnte, daß der Vater gewalttätig war und Sie flugs ausgezogen ist, um sich und das Kind zu schützen. Die Ummeldung war dann kein Problem mehr. Die Ummeldung ist Vorraussetzung für Sozialleistungen am neuen Wohnort. Geh´nach der Ummeldung erstmal zum Arbeitsamt/Jobcenter und beantrage z.B. Harz IV. Versuche eine Wohnung zu finden. Das Amt bezahlt diese dann. Es ist wichtig, daß Du denen gleich von Deiner Notlage erzählst, sonst halten die es vielleicht noch für zumutbar, daß Du weiter bei Deiner familie wohnst. Mußt also sagen es ist eine Notlösung und das dort akuter Platzmangel herrscht. Dann such Dir eine 2-2,5 Zimmer Wohnung. Gehe unbedingt zum ansässigen Familiengericht und beantrage das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Gehe dann zur Familienkasse vom Arbeitsamt und beantrage Unterhaltsvorschuß. Denke weiterhin an das Beantragen des Kindergeldes, falls das noch nicht erfolgt ist. Sollte das Kindergeld auf das Konto Deines Mannes eingehen teile der Kindergeldkasse schnellstens mit, daß das Kind nun bei Dir alleine wohnt und daß das Kindergeld auf Dein Konto überwiesen werden soll (natürlich brauchst Du ein eigenes Konto). Beim Amtsgericht bekommst Du einen Beratungshilfeschein. Damit kannst Du Dich kostenlos von einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen. Such Dir einen und beantrage die Scheidung, das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Was den Umgang betrifft so kann dieser natürlich auch über den Anwalt geregelt werden. Ich würde jedoch versuchen, erstmal etwa ein halbes Jahr vergehen zu lassen ohne das Umgang stattfindet. Sonst behält Dein Mann wahrscheinlich das Kind. Es ist sinnvoller, eine gerichtliche Umgangsregelung abzuwarten und das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugewiesen zu bekommen. Dann kann Dein Mann Dir das kind nicht mehr einfach wegnehmen. Daher ist ein solcher Umgangsbeschluß sehr wichtig. Außerdem kann das Kind erstmal zur Ruhe kommen. Manche nennen das natürlich Umgangsverweigerung, doch ich bin der Meinung, daß es erstmal eine Pause von ca. einem halben Jahr braucht und das sich dann langsam der Kontakt wieder anbahnen sollte, wenn sich die Gemüter etwas beruhigt haben und aich beide Seiten an die neue Situation gewöhnt haben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

P.S.: Den Umzug würde ich heimlich und am besten dann durchziehen, wenn Dein Mann arbeiten geht und es keiner merkt. Und: Sei nicht so naiv und geh´wieder zurück, wenn er am Neuen Wohnort vor Deiner türe steht (und das wird er mit Sicherheit). Bloß nicht aufmachen! Auch mit der Polizei kann er Dir nicht drohen, weil Ihr beide Sorgeberechtigt seid. Laber nicht vor dem Umzug lange mit dem Jugendamt! Die erzählen dann erstmal Deinem Mann von Deinen Umzugsplänen und versuchen daß Ihr Euch miteinander unterhaltet...Ziehe um und suche am neuen Wohnort Kontakt zum Jugendamt.

2x Hilfreiche Antwort

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