Folgesachen

15. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
ThoWei
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Folgesachen

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zu Folgesachen...

ich bin noch vereiratet, es gibt keine Kinder, keinen Ehevertrag, das Trennungsjahr ist um, der Versorgungsausgleich hat jetzt stattgefunden, es geht lediglich noch um Trennungsunterhalt und Hausrat u.a. strittiges welches sich über die Anwälte nicht klären lässt.

Was kann eigentlich beim Trennungsunteralt so unstimmig sein?
Es werden doch die Zahlen eingegeben und berechnet...
Meine Anwältin errechnet 1350 € und mein Mann zahlt aber nur 600 €.
Laut der Gegenseite ist der Unterhalt zu hoch berechnet und meine Anwältin sagt die Gegenseite möchte ihn arm rechnen damit er nicht so viel zahlen muss. Mein Mann verdient weit einiges mehr.
Wie kann man das denn prüfen lassen welche Berechnung nun die richtige ist?
Muss mein Mann das dann nachzahlen wenn das geprüft wird.?
Meine Anwältin hatte ihn schon in Verzug gesetzt.

Für den bei ihm verbliebenen Haushalt den ich persönlich angeschafft hatte, war mein Mann bereit einen selbst benannten Betrag an mich zu zahlen. Ich habe meine Einverständnis gegeben aber gezahlt hat er nichts. Er reagiert auch nicht mehr auf Nachfrage. Ich habe das alles schriftlich.

Nachdem wir bereits getrennt waren hat mein Mann ohne meines Wissens die Steuerklassen beim Finanzamt ändern lassen und ohne meine Unterschrift eine gemeinsame Steuerveranlagung (Lohnsteuer) beim Finanzamt eingereicht und das Guthaben auf sein Konto sich gutschreiben lassen.

Da die Gegenseite sich seit über einem Jahr bzw. von Anfang an quer stellt hat meine Anwältin es mal angesprochen diese ganzen Angelegenheiten im Scheidungsverbund mit anhängig zu machen.

Sie wollte auch die Gegenseite im Oktober nochmal telefonisch kontaktieren, was aber nicht stattgefunden hat.
Ist sie angeblich nach dem ersten Versuch anzurufen drüber hinweg gekommen.

Aktuell meinte sie, könne man die Folgesachen auch noch nach dem Scheidungstermin anhängig machen und jetzt bin ich irgendwie langsam etwas irretiert.

Wie ist denn der übliche Weg bei Folgesachen?
Gibt es Vor- der Nachteile wenn man Folgesachen vor oder nach dem Scheidungstermin klärt?

Bin für jede Antwort dankbar und verbleibe mit besten Grüßen

Tho Wei

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 37x hilfreich)

Nachteil des sich in die Länge ziehen und jede Kleinigkeit behandeln zu wollen ist, dass es immer teurer wird.
Irgendwann ist der Punkt erreicht, wo es sich nicht mehr lohnt.
Beispiel: Nach mehreren Sitzungen, Schriftverkehr etc. bekommst du schließlich deine alte Waschmaschine zugesprochen, musst aber 2000 € Anwalts- u.a. Gebühren zahlen.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ThoWei
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Lyra,

bin jetzt nur leider nicht richtig schlau draus geworden.

Kann ich davon ausgehen, das es einfach besser oder sinvoller ist, die Angelegenheiten von der Anwältin vor Scheidungstermin in den Scheidungsverbund / Folgesachen beantragen zu lassen, so wie sie es auch eigentlich vor hatte?

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht warum sie es jetzt auch nach der Scheidung ok finden würde die Folgesachen erst dann zu behandeln.
Wird nicht generell der Unterhalt vor der Scheidung geregelt, insbesondere wenn es strittig ist. Es geht hier nicht um ein paar Euro und ja, ich weiß das es teuer wird aber was soll ich machen? Soll ich ettliche tausend Euro die mir zustehen in den Wind schießen?

Entschuldigt bitte wenn ich das Juristendeutsch nicht richtig verstehe und hier evtl. nicht die richtigen Worte dazu finde. Ich bin Laie!

Viele Grüße
ThoWei

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von ThoWei):
Wie kann man das denn prüfen lassen welche Berechnung nun die richtige ist?
Das wird wohl keine einvernehmliche Scheidung mehr. Deine Anwältin arbeitet sich bereits erfolglos an der Gegenseite ab. Die Gegenseite mauert, verzögert, zahlt nicht und rechnet *sich arm*. Das ist nicht selten.

Zitat (von ThoWei):
warum sie es jetzt auch nach der Scheidung ok finden würde
Das verstehe ich nicht so.
Trennungsunterhalt ---nach-- der Scheidung geht nicht.

Deine Anwältin sieht wohl keine außergerichtliche Möglichkeit mehr. Sie empfiehlt, *im Scheidungsverbund*, also bei Gericht die offenen *Folgesachen* entscheiden zu lassen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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