Forderung von Unterhaltzahlungen???

8. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
melanie@zirngibl-net.de
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung von Unterhaltzahlungen???

Mein Sohn 6 Jahre lebt seit der Geburt bei mir. Für den Unterhalt vom Vater gibt es eine Urkunde vom Jugendamt mit %Angabe für den Regelbetrag.
Nun ist folgendes:
Unser Sohn hat auf eigenem Wunsch im Jahr 2006 bei seinem Papa leben wollen. In dieser Zeit hat der Vater natürlich die Unterhaltszahlungen eingestellt und hat dafür das komplette Kindergeld jeden Monat erhalten. Unterhalt von mir für diesen Zeitraum hat er nicht gefordert da er Kindergeld erhielt. Nun lebt unser Sohn wieder bei mir seit 01.01.07 und der Vater weigert sich Unterhalt zu zahlen. Er ist der Meinung erst wieder ab dem 01.01.08 zu zahlen da auch er ein Jahr lang keinen Unterhalt von mir bekommen hat. WOLLTE ER JA AUCH NICHT!!
Nun da die Urkunde existiert und ist die Frage ob ich rückwirkend für dieses Jahr den Unterhalt fordern kann. Der Vater stellt sich total quer.
Danke für Eure Hilfe!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vaughn
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 22x hilfreich)

Was sagt denn das Jugendamt? Hast du eine Beistandschaft?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

quote:
Unterhalt von mir für diesen Zeitraum hat er nicht gefordert da er Kindergeld erhielt.


Das bekommst du doch auch, oder?

Das Jahr ist fast vorbei und du und euer Sohn seid doch auch so klar gekommen, so wie Vater und Sohn im letzten Jahr auch.

Findest du das fair?
Selbst ein Jahr nix zu zahlen, aber im Gegenzug abzukassieren?

Den rechtlichen Rat spar ich mir, vielleicht schreiben das Andere...

Grüßle





-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@Schwesterchen

Da schließ ich mich an :cheers:

-----------------
.........und hat dafür das komplette Kindergeld jeden Monat erhalten. Unterhalt von mir für diesen Zeitraum hat er nicht gefordert da er Kindergeld erhielt.
------------------

Na dann ist doch alles geritzt !
Du bekommst jetzt wieder das Kindergeld ,also ist damit wieder alles im Gleichgewicht ! :grins:

Ab 01.01.08 zahlt er doch wieder ,läuft doch super *Gerecht* bei euch !

Toll ,wenn man zum Wohle des Kindes sich so friedlich einigen kann ,das niemand benachteiligt wird !

*ironiemodus aus*

:augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Oooch Dori,

und ich dachte schon, nur ich alleine wäre böse... :neck:

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Du allein böse ?

Das macht doch keinen Spaß !

Wenn wir zusammen böse werden fliegen doch oft so schön die Fetzen

:devilangel:


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Ach Dori,

hab dich damals etwas hart *angefasst*, sorry.

Grüßle



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

:love:

Aaaach ,vergeben und vergessen ! :grins:

Du weißt doch ,das Kindeswohl ist alles was zählt ! ;)

Gut ,das das die Userin melanie@zirngibl-net.de auch bedenkt ,wenn sie vor Gericht ziehen sollte ,um etwas einzufordern ,was sie selbst nicht geleistet hat !Eine erliche Haut ist das - muss ich mal sagen !

Solche Streitereien stören das Kindeswohl nämlich erheblich ! :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.958 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen