Hallo,es geht darum jemand uns ständig das Jugendamt grundlos auf den Hals hetzt.Das Jugendamt sagt das von dieser Person alle 4 Wochen irgendwas neues auf den Tisch kommt.Alle Anschuldigungen haben sich natürlich als grundlos bewiesen.
Da es in Zukunft so nicht weiter gehen kann,und das Jugendamt mir nicht den Name sagen kann/darf,wollte ich mal nachfragen was ich tun kann?
Name und Telefonnummer sind dort bekannt.Polizei sagte heute am Telefon zu mir das sie für eine Aneige ein Name braucht.Ansonsten wäre es gegen Unbekannt.
Kann ich eine Anzeige gegen unbekannt machen,und die Polizei fordert den Name vom Jugenamt? Oder werde ich wegen Datenschutz nie an den Namen der Person kommen?
Frage Jugendamt
8. August 2016
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Frage vom 8. August 2016 | 19:09
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage Jugendamt
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#2
Antwort vom 9. August 2016 | 10:00
Von
Status: Unbeschreiblich (37549 Beiträge, 13799x hilfreich)
Nö, Akteneinsicht kann man auch privat nehmen. Quasi unter Aufsicht, man bekommt die Akten nur nicht zugesandt.
wirdwerden
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#4
Antwort vom 9. August 2016 | 12:14
Von
Status: Unbeschreiblich (37549 Beiträge, 13799x hilfreich)
Nö, ich habe nur korrigiert, dass jemand einen Anwalt benötigt, um Akteneinsicht zu bekommen. Die Auskünfte erhält man also auch ohne Anwalt.
wirdwerden
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#6
Antwort vom 9. August 2016 | 12:25
Von
Status: Unbeschreiblich (37549 Beiträge, 13799x hilfreich)
Natürlich kommt die Person an die Daten heran, wenn denn ermittelt wird, und sie Akteneinsicht beantragt.
wirdwerden
#7
Antwort vom 9. August 2016 | 12:39
Von
Status: Junior-Partner (5486 Beiträge, 2480x hilfreich)
Zitat:Schade halt, dass man als Privatperson so an die gewünschten personenbezogenen Daten halt auch nicht dran kommt. Insofern ist dein Beitrag natürlich außerordentlich wichtig.
Beiträge, die die falschen Aussagen frischer User korrigieren, sind in der Tat außerordentlich wichtig.
Zitat:Der richtige Rat ist: eine Anzeige bringt nichts
Falsch. Das ist deine Meinung. Die ist durchaus erlaubt in einem Meinungsforum. Sie aber als die einzig Richtige darzustellen ist nicht so gern gesehen.
Und in diesem Fall könnte eine Anzeige durchaus hilfreich sein. Dem Jugendamt ist der Name ja bekannt. Also gibt man Anzeige bei der Polizei auf gegen unbekannt, sagt denen aber gleichzeitig, dass dem Jugendamt der mutmaßliche Täter bekannt ist.
Evtl. führt ja die Anhörung des Beschuldigten schon dazu, dass der Terror aufhört. Im zweiten Schritt kann man immer noch Akteneinsicht nehmen (auch ohne Anwalt), um den Verursacher dann zivilrechtlich anzugehen.
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#9
Antwort vom 9. August 2016 | 15:54
Von
Status: Unbeschreiblich (37549 Beiträge, 13799x hilfreich)
Ob die Polizei ermittelt, das entscheidet die Staatsanwaltschaft. Die ist nämlich die Ermittlungsbehörde. Die Polizei hat insoweit keine eigenen originären Befugnisse.
wirdwerden
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