Frage zu Ehegattenunterhalt

3. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Silas99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Ehegattenunterhalt

Hallo zusammen,
nach 7 Jahren Ehe und 2 gemeinsamen Kinder (1 und 3 Jahre) haben meine Frau und ich uns getrennt.
Nun geht es ans Finanzielle!
Ich werde natürlich den Kindesunterhalt und den Ehegattenunterhalt bezahlen!
Allerdings kann Sie wegen der Kinder noch nicht arbeiten und wenn sie einmal älter sind,kann Sie nur halbtags arbeiten.
Wie lange bezahle ich dann den Ehegattenunterhalt?
Ich bin da noch völlig ahnungslos!
Natürlich habe ich schon etwas gegoogelt und ich weiß jetzt wieviel mir vom Lohn bleibt!
Nettoeinkommen 3200€ nach dem Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt bleiben mir noch 1200€!!!
Der Kindesunterhalt wird mit den Jahren ja mehr und der Ehegattenunterhalt sollte weniger werden,so dass mir etwas mehr vom Netto-Einkommen bleibt!?


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Mit den üblichen Rechnern komme ich auf einen verbleibendes Nettoeinkommen von 1.350 EUR, sollte Ihre Frau wieder eigenes Einkommen haben, verringert sich der Ehegattenunterhalt.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Silas99,

1200€ ist der Selbstbehalt deiner Ex gegenüber.

Dein Netto muss aber noch bereinigt werden,d.h. du kannst vorher noch verschiedene Aufwendungen

abziehen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Die Kernfrage ist doch eine ganz andere: wie lange muss der Fragesteller Unterhalt für seine Ex zahlen. Und da kann man sagen, dass das in der Regel bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes ist. Ab da ist auch eine Vollzeittätigkeit zumutbar, es sei denn, es greifen andere Faktoren, wie etwa ehebedingte Nachteile, Behinderung/Krankheit von Kindern, u.s.w. Da hilft ein Rechner aus dem www doch gar nicht weiter. Wir haben es mit Individualentscheidungen zu tun, bei denen irgendwelche Tabellen so ganz und gar nicht helfen.

Da Du ohnehin einen Anwalt brauchst, würde ich empfehlen, den jetzt aufzusuchen, eine saubere Berechnung des Pakets vornehmen zu lassen. Das ist für alle fair, jeder weiss, auf was er sich einzustellen hat.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Solange die Kinder nicht 3 Jahre sind muss deine Frau nicht arbeiten. Aber danach kann sie sich einen Job suchen und die Kids in die Betreuung geben. Es sei denn, es gibt zwingende Gründe die dagegen sprechen.
Wenn dein bereinigtes Netto zur Zeit 3200,- beträgt, dann denke an den fälligen Wechsel der Steuerklasse! Da bleibt in der Regel ja weniger übrig. Ein guter Fachanwalt für Familienrecht wird dir ausrechnen was du tatsächlich zahlen musst. Ein Richter wird dann entscheiden was wie lange deiner Ehefrau zusteht.
Bei den Kindern dürftest du dich wohl mit Klasse 1 in Stufe 4 wiederfinden: also 401,- Euro pro Kind abzüglich halbem Kindergeld. Also bei 608,- Euro. für beide Kinder. Das wird sich natürlich je nach Alter und Anpassung der Düsseldorfer Tabelle erhöhen.
Hier noch eine interessante Seite für dich https://www.scheidung.de/trennungsunterhalt.html

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