Frage zu Grundsicherung und Kostgeld ?

16. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)
Frage zu Grundsicherung und Kostgeld ?

Hallo
Mein Behinderter Sohn,wohnt bei mir und seinem Vater im Elternhaus,er ist 33 Jahre,und Arbeitet in einer Behinderten Werkstatt.Er bekommt 250 euro,von der Werkstatt,320 euro,von der Pflegekasse,er hat Pflegegrad 2, und 325 euro Grundsicherung,Monatlich.Mein Mann ist noch Berufstätig,ich habe kein Einkommen.Meine Frage nun,muss oder kann der Sohn,monatlich Kostgeld,an seine Eltern zahlen ?,er bewohnt 2 Zimmer,für Lebensunterhalt,und weil er ansonsten,vieles von uns gemacht und unterstützt wird. Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Ja natürlich, warum denn nicht?

Das Pflege Geld ist zb für den "Einkauf" von Pflegeleistungen gedacht - da sind Eltern, die diese erbringen, durchaus nicht ausgeschlossen. Und Sie müssen in keinem Fall Ihren Sohn kostenlos bei sich wohnen lassen, verköstigen und kleiden....

-- Editiert von fb367463-2 am 17.10.2019 00:14

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Bedürftige muss man unterstützen.

Haben sie Einkommen, können sie dies einsetzen, um ihre Bedürftigkeit zumindest teilweise zu verringern.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo
Ja mein Mann bezahlt ja vieles.Können wir auch eine Miete verlangen,weil die Grundsicherung das Amt kontrolliert dem Sohn seine Kontoauszüge,und das Amt möchte immer wissen,was mit dem Geld gemacht wurde. Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Und Sie müssen in keinem Fall Ihren Sohn kostenlos bei sich wohnen lassen, verköstigen und kleiden....


Was genau ist daran unklar?

-- Editiert von fb367463-2 am 18.10.2019 05:05

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Wenn das Einkommen deines Sohnes ausreichend ist (zb nach dem kauf von windeln etc.) Könnt ihr natürlich kostgeld und miete verlangen. Geht bei einem azubi ja auch.

0x Hilfreiche Antwort

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