Hallo,
ich habe im Netz etwas über den Selbstbehalt (notwendig/angemessen?) gelesen. Nun würde ich gerne wissen, wie sich dieser berechnet.
1. In wie fern müssen/können laufende Kredite, Miete, sonstiges bei dem Selbstbehalt berücksichtigt werden?
Zur Info: Mein 9jähriger Sohn lebt nicht bei mir, sondern bei meiner ehemaligen Partnerin, die seit mehreren Jahren mit einem neuen Partner zusammenlebt (eheähnliche Gemeinschaft).
Gruß,
Sven
Frage zu Kindesunterhalt / Selbstbehalt
Frohes neues Jahr, sven
Wenn es nur um Kindsunterhalt geht, sieht es wie folgt aus:
Der Selbstbehalt eines erwerbspflichtigen in West liegt bei 890€.
Darin ist eine angemessene Miete von rund 360(oder 390, bin mir nach der Feier grad net ganz sicher)warm enthalten.
Auch Kredite oder sonstige Verpflichtungen interessieren da niemanden.
Heißt: Der Selbstbehalt ist für den unterhaltspflichtigen zum Leben mit allem zipp und zapp gedacht.
Ein gutes neues Jahr an alle.
Wenn ich eine Partnerschaft mit einer Frau eingehe,die ein Kind hat, sollte es selbstverständlich sein, dass ich für sie und das oder die Kinder sorgen kann,egal ob der Vater Unterhalt bezahlt oder nicht. Wenn der leibliche Vater genug Geld hat soll er auch Unterhalt bezahlen. Wenn nicht bin ich als neuer Partner in der Verantwortung.
Und jetzt?
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