Hallo zusammen,
bei mir steht eine Scheidung an, die einvernehmlich ist.
Ich wohne in der Eigentumswohnung (gehört Ex-Partner), bis ich Ende des Jahres ausziehe, Ex-Partner ist in elterliches Haus gezogen und wird da auch bleiben.
Morgen haben wir einen Notartermine, in der wir den Versorgungsausgleich und alle möglichen Forderungen, Alimente usw. usf. ausschliessen (von beiden so gewollt), so dass bei Gericht nur ein Anwalt benötigt wird und es wie gesagt einvernehmlich ist.
Nur so aus Neugierde: solange nichts beim Notar unterschrieben ist, zählt die Wohnung noch als "eheliche Wohnung", so dass ein Rausschmiss o.ä. nicht so einfach möglich ist - wie ist das nach dem Notartermin?
Vielen Dank vorab!
Frage zu Trennung/Scheidung
26. August 2020
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Frage vom 26. August 2020 | 13:02
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Trennung/Scheidung
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#1
Antwort vom 26. August 2020 | 15:11
Von
Status: Unbeschreiblich (31907 Beiträge, 5623x hilfreich)
Zitatwie ist das nach dem Notartermin? :
Dann ist es so, wie es einvernehmlich und detailliert im notariellen Vertrag vereinbart wird.ZitatMorgen haben wir einen Notartermine, :
#2
Antwort vom 26. August 2020 | 15:15
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für deine Antwort.
Im Entwurf steht davon nichts, nur eben Gütertrennung.
Meine Frage zielt jedoch ab auf:
Zitat:
Nur so aus Neugierde: solange nichts beim Notar unterschrieben ist, zählt die Wohnung noch als "eheliche Wohnung", so dass ein Rausschmiss o.ä. nicht so einfach möglich ist - wie ist das nach dem Notartermin?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. August 2020 | 15:57
Von
Status: Unbeschreiblich (31907 Beiträge, 5623x hilfreich)
Wenn dazu im Notarvertrag nichts vereinbart wird, dann kann alles folgen. zB auch ein Rausschmiss.Zitatwie ist das nach dem Notartermin? :
Aber ihr habt vereinbart, dass du bis Jahresende ausziehst. Du hast eine Frist. Wo steht denn das?
#4
Antwort vom 26. August 2020 | 16:05
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Das ist bislang reine Absprache...
#5
Antwort vom 26. August 2020 | 16:08
Von
Status: Unbeschreiblich (31907 Beiträge, 5623x hilfreich)
Dann hoffe auf weiteres Einvernehmen aufgrund einer reinen Absprache.
#6
Antwort vom 26. August 2020 | 19:55
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Wenn ihr die Scheidung in nächster Zeit vorhabt, macht eine Gütertrennung oft nicht mehr viel Sinn, aber die Urkunde teuer. Ich würde mir genau erklären lassen, was ihr von der Gütertrennung habt.
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