Frage zu Trennung/Scheidung

26. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
kris.enemy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Trennung/Scheidung

Hallo zusammen,
bei mir steht eine Scheidung an, die einvernehmlich ist.
Ich wohne in der Eigentumswohnung (gehört Ex-Partner), bis ich Ende des Jahres ausziehe, Ex-Partner ist in elterliches Haus gezogen und wird da auch bleiben.
Morgen haben wir einen Notartermine, in der wir den Versorgungsausgleich und alle möglichen Forderungen, Alimente usw. usf. ausschliessen (von beiden so gewollt), so dass bei Gericht nur ein Anwalt benötigt wird und es wie gesagt einvernehmlich ist.
Nur so aus Neugierde: solange nichts beim Notar unterschrieben ist, zählt die Wohnung noch als "eheliche Wohnung", so dass ein Rausschmiss o.ä. nicht so einfach möglich ist - wie ist das nach dem Notartermin?

Vielen Dank vorab!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31907 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von kris.enemy):
wie ist das nach dem Notartermin?
Zitat (von kris.enemy):
Morgen haben wir einen Notartermine,
Dann ist es so, wie es einvernehmlich und detailliert im notariellen Vertrag vereinbart wird.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
kris.enemy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.
Im Entwurf steht davon nichts, nur eben Gütertrennung.
Meine Frage zielt jedoch ab auf:

Zitat (von kris.enemy):

Nur so aus Neugierde: solange nichts beim Notar unterschrieben ist, zählt die Wohnung noch als "eheliche Wohnung", so dass ein Rausschmiss o.ä. nicht so einfach möglich ist - wie ist das nach dem Notartermin?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31907 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von kris.enemy):
wie ist das nach dem Notartermin?
Wenn dazu im Notarvertrag nichts vereinbart wird, dann kann alles folgen. zB auch ein Rausschmiss.
Aber ihr habt vereinbart, dass du bis Jahresende ausziehst. Du hast eine Frist. Wo steht denn das?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
kris.enemy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist bislang reine Absprache...

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31907 Beiträge, 5623x hilfreich)

Dann hoffe auf weiteres Einvernehmen aufgrund einer reinen Absprache.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Wenn ihr die Scheidung in nächster Zeit vorhabt, macht eine Gütertrennung oft nicht mehr viel Sinn, aber die Urkunde teuer. Ich würde mir genau erklären lassen, was ihr von der Gütertrennung habt.

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