Hallo zusammen,
ich soll neuerdings für meine Tochter aus 1. Ehe 290 Euro Unterhalt zahlen.
1.Muß ein Freiberufler grundsätzlich diese Satz zahlen auch wenn er z.B. nur 1000 Euro Gewinn erwirtschaftet ?
2. Macht es einen Sinn um den Unterhalt zu senken eine Kapitalgeselschaft also z.B. eine GmbH zu gründen die dann auf einen andereen Namen läuft und ich mir ein Gehalt oder Stundensatz zahlen zu lassen ?
3. Oder wäre es besser mit meiner jetzigen Frau zu gleichen Teilen eine Kapitalgeselschaft zu gründen und damit mein Gehalt um 50 % zu senkenWer hat mit sowas Erfahrung und kann mir raten ?
Frage zu Unterhalt, freiberufliche Tätigkeit und GmbH
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Du wirst Dir mit diesen Fragen hier keine Freunde machen.
Warum willst Du für Deine Tochter keinen Unterhalt zahlen? Du bist der Vater und es ist nun mal Deine Pflicht für Deine Tochter aufzukommen.
Von mir wirst Du keine Ratschläge erhalten, wie Du den Unterhalt senken kannst. Für mich sind Deine Fragen lediglich eine absolute Frechheit. Du hast ein Kind, also steh dazu.
Aber überschreib ruhig alles Deiner Frau. Ich hoffe, sie läßt Dich irgendwann sitzen und Du hast dann gar nichts mehr.
Carlos 2000,
noch ein Troll?
Wie erkennt man Trolle? Der Admin kann das oder nicht?
-- Editiert von Hunter54 am 28.12.2006 02:17:21
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*Carlos 2000,
noch ein Troll?*
Warum,sowas ist Realität!
Es wird doch mit allen Tricks gearbeitet,nicht nur wenn es um Unterhalt geht!!!
An Kranialkleister,
wir wollen aber keine Hinweise geben um den Kindern den ihnen zustehenden Unterhalt zu kürzen. Denn dann zahlst auch Du mit Deinen Steuern die Differenz. Schon mal daran gedacht?
Hallo,
was für eine Frechheit ist das denn!!!!
Hast du dir schon mal ansatzweise gedanken gemacht, wie DEIN Kind aufwachsen soll und unter welchen Bedingungen.
Ich hoffe ein bißchen Verstand stellt sich noch ein.
Tina
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