Frage zu gemeinsamer Mietwohnung, Hausverbot und persönlichen Gegenständen

30. September 2026 Thema abonnieren
 Von 
Weltbummler22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu gemeinsamer Mietwohnung, Hausverbot und persönlichen Gegenständen

Frage zu gemeinsamer Mietwohnung, Hausverbot und persönlichen Gegenständen

Mein Partner und ich sind beide als Mieter einer Wohnung im Mietvertrag eingetragen.

Mein Partner hat seine Mutter in unsere gemeinsame Wohnung aufgenommen. Aufgrund meines medizinischen Hintergrunds kann und möchte ich die Pflege seiner Mutter nicht übernehmen. Seitdem kommt es zunehmend zu Konflikten. Mein Partner und seine Mutter schließen mich aus der Nutzung der Wohnung aus.

Hinzu kommen wiederholte Drohungen bzw. Äußerungen, die ich als bedrohlich empfinde. Außerdem werden Möbel und andere Gegenstände aus der Wohnung ohne meine Zustimmung umgestellt bzw. entfernt. Nach meiner Einschätzung gehören etwa 99 % der Möbel und Einrichtungsgegenstände mir.

Meine Partnerfamilie nutzt außerdem mein Schlafzimmer und mein Bett, obwohl ich dem nicht zugestimmt habe.

Der Schwester und dem Schwager meines Partners habe ich bereits ein Hausverbot ausgesprochen. Trotzdem kommen beide weiterhin regelmäßig in die Wohnung nutzen meine sachen.

Ich möchte wissen, welche Rechte ich als Mitmieterin in dieser Situation habe und welche rechtlichen Möglichkeiten mir zur Verfügung stehen.

Insbesondere interessiert mich:

- Kann ich wegen der Drohungen Anzeige erstatten?
- Kann ich etwas gegen das Entfernen oder Verbringen meiner Möbel und persönlichen Gegenstände unternehmen?
- Dürfen Familienangehörige meines Partners trotz meines ausgesprochenen Hausverbots weiterhin die Wohnung betreten?
- Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich als Mitmieterin faktisch von der Nutzung bestimmter Räume ausgeschlossen werde?
- Sollte ich die einzelnen Vorfälle bei der Polizei dokumentieren bzw. anzeigen?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2421 Beiträge, 484x hilfreich)

Gab es das hier nicht schon einmal?

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43114 Beiträge, 14822x hilfreich)

Man vollzieht die Trennung vom LG bzw. setzt sie um, denn man ist ja nach eigenem Sachvortrag ohnehin von der Nutzung der Wohnung ausgeschlossen. Wo lebt man denn im Augenblick, wenn man denn die Wohnung nicht mehr nutzen kann?

Also, eigene Wohnung suchen bzw. finden. Kostenübernahme des Mietzinses für die vom Ex-Partner und seiner Mutter bewohnten Wohnung klären; auch das juristische Verhältnis - Ausstieg aus dem Mietvertrag. Dann den Krempel/die Möbelstücke packen, die man selbst erworben/bezahlt hat. Die nimmt man mit und zieht aus.

Strafanzeigen kann man immer gegen jeden und aus welchem Grund auch immer erstatten; nur zivilrechtlich bringt das gar nichts. Verhärtet nur die Fronten, und das kannst Du wohl kaum gebrauchen.

wirdwerden

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#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1726 Beiträge, 293x hilfreich)

Was ist denn dein Plan bezüglich der Partnerschaft? Ich hoffe doch, du willst dich trennen?
Unter dieser Prämisse würde ich:
1. Neue Wohnung suchen. deine Möbel dorthin bringen
2. Alte Wohnung kündigen. Da ihr beide im Mietvertrag steht, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen. Sollte der Partner nicht die Kündigung unterschreiben wollen, dann
3. Auf Zustimmung verklagen.

Bezüglich der Strafbarkeit einiger Aktionen, weiß ich nicht welche strafbar sind. Anzeige erstatten kannst du selbstverständlich, man wird halt vermittelt und wenn etwas strafbares vorgefallen ist, wird das sanktioniert. Aber einen Einfluss auf deine WohnungsSituation hat es nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41226 Beiträge, 6645x hilfreich)

zu 1: Ja.
zu 2: Ja.Nein.Vielleicht.
zu 3: Ja.Nein.Vielleicht.
zu 4: Mehrere, kommt ganz drauf an.
zu 5: Nein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13850 Beiträge, 4898x hilfreich)

zu 1: Ja.
zu 2: Ja.
zu 3: Erstmal Ja.
zu 4: Mehrere, kommt ganz drauf an, effektiv sind in solchen Dingen meist strafbewehrte Unterlassungserklärungen
zu 5: Kommt ganz drauf an, wenn es letztendlich um Zuweisung der Wohnung an Dich geht, kann das vorteilhaft sein.

Ansonsten: ->

Zitat (von wirdwerden):
Man vollzieht die Trennung vom LG bzw. setzt sie um

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130970 Beiträge, 41621x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Gab es das hier nicht schon einmal?

Ja, hier: https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=631890
und da
https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=631889



Zitat (von Weltbummler22):
Ich möchte wissen, welche Rechte ich als Mitmieterin in dieser Situation habe und welche rechtlichen Möglichkeiten mir zur Verfügung stehen.

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Als erstes müsste man mal das/die konkrete(n) Ziele(e) kennen. Dann wären die unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten mit entsprechend detaillierten Sachverhalten zu füllen.



Zitat (von Weltbummler22):
Mein Partner und seine Mutter schließen mich aus der Nutzung der Wohnung aus.

Das passiert wie konkret?



Zitat (von Weltbummler22):
Hinzu kommen wiederholte Drohungen bzw. Äußerungen, die ich als bedrohlich empfinde.

Der jeweils konkrete Wortlaut wäre welcher?



Zitat (von Weltbummler22):
Außerdem werden Möbel und andere Gegenstände aus der Wohnung ohne meine Zustimmung umgestellt bzw. entfernt.

Es ist derzeit keine valide Grundlage erkennbar, weshalb Deine Zustimmung dazu nötig sein sollte.



Zitat (von Weltbummler22):
Nach meiner Einschätzung gehören etwa 99 % der Möbel und Einrichtungsgegenstände mir.

Relevant wäre nur die juristische Realität. Also an was man tatsächlich das alleinige Eigentum hat. Denn je nach den genauen Umständen (Güterstand, Ablauf Anschaffung, ...) ist es nicht (mehr) Dein Eigentum bzw. nur noch teilweise Dein Eigentum. Das wäre zu prüfen.
Genau wie zu prüfen wäre, wie konkret man das Eigentum im Falle des Falles überhaupt beweisen könnte.



Zitat (von Weltbummler22):
Meine Partnerfamilie nutzt außerdem mein Schlafzimmer und mein Bett, obwohl ich dem nicht zugestimmt habe.

Auch hier wäre zu prüfen, in wie weit Deine Zustimmung dazu nötig sein sollte. Denn bei einer gemeinsamen Wohnung gibt es vom Grundsatz her erst mal keine "meine Räume", sondern nur "unsere Räume". Es wäre also zu prüfen, in wie weit und unter welchen konkreten Umständen sich "unsere Räume" in "meine Räume" gewandelt haben. Und solche Vereinbarungen können auch kündbar sein.



Zitat (von Weltbummler22):
Der Schwester und dem Schwager meines Partners habe ich bereits ein Hausverbot ausgesprochen. Trotzdem kommen beide weiterhin regelmäßig in die Wohnung

Das liegt wohl daran, das Dein Mitmieter sowie Schwester und Schwager ihr von Grundgesetz geschütztes Besuchs-/Nutzungsrecht wahrnehmen.



Zitat (von Weltbummler22):
- Kann ich wegen der Drohungen Anzeige erstatten?

Bekanntermaßen kann man ja fast alles verlangen.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit. Hier müssten zumindest mal der vage Verdacht einer strafbaren Handlung erkennbar sein.



Zitat (von Weltbummler22):
- Kann ich etwas gegen das Entfernen oder Verbringen meiner Möbel und persönlichen Gegenstände unternehmen?

Zum Thema können, siehe oben.



Zitat (von Weltbummler22):
- Dürfen Familienangehörige meines Partners trotz meines ausgesprochenen Hausverbots weiterhin die Wohnung betreten?

Ja, denn Dein Mitmieter sowie Schwester und Schwager nutzen ihr von Grundgesetz geschütztes Besuchs-/Nutzungsrecht



Zitat (von Weltbummler22):
- Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich als Mitmieterin faktisch von der Nutzung bestimmter Räume ausgeschlossen werde?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Da wären dann die unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten erst mal mit entsprechend detaillierten Sachverhalten zu füllen.



Zitat (von Weltbummler22):
- Sollte ich die einzelnen Vorfälle bei der Polizei dokumentieren bzw. anzeigen?

Die Polizei ist kein Dokumentationsservice, insofern wird man das möglichst detaillierte dokumentieren selber übernehmen müssen. Anzeigen kann man es natürlich, dabei ist die zuvor gefertigte Dokumentation eine sehr nützliche Grundlage.



Insgesamt wäre zu überlegen, ob man sich in der Angelegenheit nicht der Hilfe eines versierten Fachanwaltes befleißigen sollte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43114 Beiträge, 14822x hilfreich)

Das dritte Mal derselbe Fall, was soll der Blödsinn? Und was hat man seit der ersten Anfrage so alles unternommen? Oder wartet man immer noch auf die Zauberfee, hockt die nun gerade bei der Polizei, beim Pflegedienst, bei der Caritas oder sonstwo, die das alles für einen erledigt, so dass man selbst nichts tun muss? Diese Fee hat sich in den letzten Monaten nach meiner Kenntnis nirgendwo eingenistet; die Rechtslage hat sich auch nicht verändert, man muss also selbst aktiv werden. Immer noch.

wirdwerden

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