Guten Morgen,
ich hätte eine Frage zum Hausrat bezüglich Trennung/Scheidung...
Wir sind ohne Ehevertrag verheiratet, leben in Trennung, jeder hatte während dem Eheleben sein eigenes Konto... Lebenskosten wurden geteilt...
Während der Ehe wurden alle Haushalatsgeräte Waschmaschine, Kühlschrank ect. neu angeschaftt bzw. durch die alten Geräte, die vor der Ehe bereits bei dem jenigen vorhanden waren durch neue ausgetauscht bzw. neu erworben.
Da zur Heirat zwei Haushalte vorhanden waren, wurde ein Haushalt komplett aufgegeben.
Sind dann die neu erworbenen Geräte gemeinsamer Haushalt was bei Scheidung zu berücksichtigen ist oder gehören diese dem, der diese erworben hat alleine?
Danke im voraus
Frage zum Hausrat
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Das kann man untereinander regeln, teilen, evtl. entgelten.
Oder im Zugewinnausgleich berücksichtigen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1568b.html
Gleiches gilt für den Garten und die verblühten Rosen und zerfressenen Radieschen.
Danke Anami,
leider ist es heut zu Tage so, das es Streitvögel untereinander gibt, die lieber alles übers Gericht ausfechten wollen
Mir geht es hauptsächlich darum, das wir zur Heirat wegen Doppelhaushalt einen kompletten Hausstand aufgegeben haben und sämtliche Geräte während der Ehe alt gegen neu ausgetauscht haben.
Gezahlt hat diese Geräte derjenige, der den Hausrat schon vor der Ehe besaß.
Da wir untereinander aber geregelt hatten wer was bezahlt und zum Leben beiträgt und das zu beiden Teilen gerecht aufgeteilt war, stellt sich für mich die Frage, was ist mit den neuen Haushaltsgeräten die neu in der Ehe angeschafft wurde?
Bleiben diese neuen Geräte im Alleineigentum des jenigen der diese vor der Ehe schon hatte oder gehören diese Geräte beiden.
Es war zuvor alles doppelt da, ein Haushalt wurde aufgegeben und das bisschen Erlösder Aufgabe des Doppelhaushalts floss in die Ehe...
Danke
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wie oben gesagt, ist das eine Sache, die die Ehepartner untereinander reden können und sollten wenn sie das "sämtliche Geräte während der Ehe alt gegen neu ausgetauscht haben.
Gezahlt hat diese Geräte derjenige, der den Hausrat schon vor der Ehe besaß." stringent durchgezogen haben, dann sollte die Splittung des Hausrats ja relativ einfach vonstatten gehen können. Ansonsten kann man davon ausgehen, dass die Gegenstände, die während der Ehe angeschafft wurden, "beiden gemeinsam" gehören.
Zitat:Grundsätzlich wird vermutet, dass während der Ehe angeschaffte Gegenstände im gemeinsamen Eigentum beider Ehegatten stehen, § 1568b II BGB.
https://www.scheidung-online.de/scheidung-vermoegen/hausratsteilung/wem-gehoert-der-hausrat/
Tja, wenn das bei euch auch so ist, dann muss die Klärung wohl in einer gerichtlichen Auseinandersetzung und im Rahmen des Zugewinnausgleichs erfolgen.Zitatleider ist es heut zu Tage so, das es Streitvögel untereinander gibt, die lieber alles übers Gericht ausfechten wollen :
Nützt nichts, wenn man über derartige Kleinigkeiten nicht ohne Gericht *auseinander kommt*.ZitatMir geht es hauptsächlich darum :
Zum Nachlesen:
https://www.finanztip.de/zugewinnausgleich/
Hausratsraufteilung ist etwas, was in Naturalien geschieht, also ein Stuhl für Dich, ein Stuhl für mich. Jeder behält das, was er mit in die Ehe gebracht hat und bekommt auch die Ersatzgeräte, die in der Ehe für das eingebrachte Gerät angeschafft worden sind. Da gibt es allerdings auch Ausnahmen. Etwa, Mann hat Waschmaschine in die Ehe gebracht, Waschmaschine wird ersetzt. Eigentlich sollte der Mann die bekommen, aber es sind zwei kleine Kinder da, Frau benötigt die Waschmaschine dringend.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
25 Antworten
-
12 Antworten