Frage zum Kindesunterhalt wenn Kind zurück zum Vater zieht...

12. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.11.2018 22:36:03
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zum Kindesunterhalt wenn Kind zurück zum Vater zieht...

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt.
Ich lebe mit meiner Tochter zusammen und der Vater leistet Kindesunterhalt. Wie ergäbe sich folgende Konstallation wenn die Tochter (17 Jahre in Berufsausbildung) zum Vater zieht und ich ziehe zu meinem Lebensgefährten. Ich verdiene Mindestlohn und arbeite Vollzeit. Muss ich dann Kindesunterhalt an den Vater leisten oder wird irgendwas vom Lebensgefährten mit bei der Kindesunterhaltberechnung hinzugezogen?
Wie verhält sich das bei der Berechnung wenn der Lebensgefährte offiziell im Mietvertrag steht die Miete zahlt und ich die Lebensmittelkosten etc.?

VG Katin

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Katin,

Wie hoch ist denn dein Netto?

Der normale Selbstbehalt ist z.Zt. 1080€. Bei zusammenleben kann dieser heruntergesetzt werden.

edy

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38369 Beiträge, 13984x hilfreich)

In was für einer Ausbildung ist denn das Kind und was verdient es? Was ist mit dem Kindergeld?

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12306.11.2018 22:36:03
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

...mein (Stunden)-Lohn ist monatlich schwankend 1050-1200€
Der Lohn vom Vater liegt monatlich bei 2500€
Die Tochter macht eine Berufsausbildung und verdient monatlich 510€
Kindergeld wird auch noch bezogen 194€

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Katin,

wenn du schon Vollzeit arbeitest, wirst du keinen oder nur sehr wenig Unterhalt

zahlen müssen.

edy

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38369 Beiträge, 13984x hilfreich)

Moment mal, die Tochter verdient doch, und das gar nicht schlecht. Bis sie 18 ist, ist die halbe Vegütung anzurechen. Da müsste man jetzt rechnen, ob da noch überhaupt was zu zahlen ist. Also, schauen, was zu bezahlen wäre abzüglich hälftiges Kindergeld und hälftigen Verdienst.

wirdwerden

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