Guten Morgen,
ich habe ein 16jähriges Kind welches schon immer bei mir lebt.Der KV hat sie seit immer, wenn überhaupt, in den Ferien oder an längeren Wochenenden.
Bis vor ca 4 Jahren hat meine Tochter U-vorschuss erhalten. Nun erhält sie seitdem er arbeitet die 394€ vom KV.
Ich habe das tatsächlich nie in Frage gestellt, bin nun aber doch durch Zufall nochmal auf die Düsseldorfer tabelle gestoßen und habe festgestellt, dass der Betrag so ja gar nicht stimmt.
Der KV macht folgende Rechnung: 694€ abzüglich 255€ Kindergeld gleich 394€
Laut meiner Recherche wird das Kindergeld aber aufgeteilt. Das würde bedeuten der KV hat seit längerem zu wenig gezahlt. Wieso war dann aber der vorschuss vom Jugendamt auch 394€?
Gilt da etwas anders?
Gibt es da nun rückwirkend einen Anspruch auf das Geld wenn dem so wäre? und wie gehen wir da am besten vor?
Herzliche Grüße und vielen Dank im vorraus für eure Antworten
Frage zum Mindestunterhalt und Kindergeldanrechnung
Du, Unterhaltsvorschuss von der Kasse wird in der Tat anders berechnet als der familienrechtlich errechnete Unterhaltsanspruch. Ihr scheint beide keine Kenntnisse von den Ansprüchen der Tochter zu haben, bzw. wie dieser Anspruch berechnet wird. Ist kein Vorwurf, sondern Fakt. Man hatte sich bisher auf einen bestimmten Betrag geeinigt, also ist da rückwirkend nichts möglich. Mein dringender Rat: geht zum Jugendamt. Da werden die erforderlichen Unterlagen vom Vater angefordert; auf der Basis dann sauber gerechnet und gegebenenfalls auch ein Unterhaltstitel erstellt. Und das alles kostet Euch keinen Cent.
wirdwerden
Zitat :Man hatte sich bisher auf einen bestimmten Betrag geeinigt
Naja, eine simple Weiterzahlung in Höhe des Unterhaltsvorschusses möchte ich nicht wirklich als Einigung bezeichnen wollen.
Rückwirkend ist aus anderen Gründen aber trotzdem nichts möglich.
Zitat :Mein dringender Rat: geht zum Jugendamt.
Zustimmung!
Aber eines solltet Ihr vorher noch umgehend tun:
Den Vater anmahnen, dass mindestens der Mindestunterhalt nach dem Anhang: Tabelle Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle zuzahlen ist, bis eine Berechnung aufgrund seines Einkommens stattgefunden hat.
Damit gewinnt ihr Zeit (Termin und Bearbeitungsdauer beim Jugendamt) und sichert euch den künftigen Unterhalt in voller Höhe, auch wenn dieser erst später ermittelt wird.
Ab dem Zeitpunkt der Mahnung laufen Rückstände auf, welche nachzuzahlen sind. (Natürlich nur, sofern weiterhin zu wenig gezahlt wird
-- Editiert von User am 14. Oktober 2025 13:44
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Mit einer unbezifferten Mahnung verliert man genauso jeden Anspruch wie bei völliger Untätigkeit. Man kann Unterhalt anmahnen, dann muss man aber auch konkret werden. Will man den offenen Weg wählen, so muss man stattdessen zur Einkommensauskunft auffordern.
Zitat :Mit einer unbezifferten Mahnung verliert man genauso jeden Anspruch wie bei völliger Untätigkeit.
Meine Formulierung wäre nicht unbeziffert, aber der saubere Weg ist natürlich die Anforderung der Auskunft über seine Einkünfte.
Mir ging es vor allem darum, dass man sich durch umgehende Handlung, die Unterhaltsdifferenz für den Oktober noch "sichern" kann.
Mit Blick auf den Kalender, könnte das, wenn man das über das Jugendamt in die Wege leitet, bereits knapp werden.
Nur das... wäre nicht richtig.Zitat :Der KV macht folgende Rechnung: 694€ abzüglich 255€ Kindergeld gleich 394€
Der wird nach Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt.Zitat :Wieso war dann aber der vorschuss vom Jugendamt auch 394€?
https://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/
Die aktuelle Höhe findet sich hier:
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss
Und jetzt?
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