Frage zum Unterhalt - Zur Zeit habe ich ein Netto von etwa 1800 Euro

6. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
TalisMann
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 20x hilfreich)
Frage zum Unterhalt - Zur Zeit habe ich ein Netto von etwa 1800 Euro

Hallo zusammen....ich habe Fragen zum Unterhalt. Und zwar ist es so das ich Alleinverdiener bin. Meine Frau hat einen Minijob auf 400 Euro-Basis (Verdient aber meist zw. 300 und 350 Euro je nach Arbeitstagen).Wir werden uns freundschaftlich trennen.Der Unterhalt für unser gemeinsames Kind (12 Jahre) steht ausser Frage.Bei dem Trennungsunterhalt besteht die Frage ob meiner Frau die 300-350 Euro mtl. als Einkommen angerechnet werden (so das ich entsprechend weniger Unterhalt zahle). Wie hoch ist mein Eigenbehalt?(Existensminimum???). Zur Zeit habe ich ein Netto von etwa 1800 Euro (noch auf Steuerklasse 3,was sich ja ändern wird) wird von dem Nettobetrag der Kindesunterhalt heruntergerechnet und dann der Unterhalt für meine Frau berechnet???(abzüglich dessen was sie verdient???).

Unsere gemeinsame Wohnung (Miete 580 Warm) ist zu groß und zu teurer. Kann meine Frau Wohngeld beantragen???Zumindest für die 3 Monate der Kündigungsfrist???Oder wäre es ratsam während der Kündigungsfrist noch gemeinsam dort zu wohnen und dann getrennte Wohnungen zu suchen?Oder kann ich mich übergangsweise bei einem Freund anmelden,damit die räumliche Trennung gewährleistet ist?

Vielen dank für euren Rat.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Die Trennung muss eine Trennung von Tisch und Bett sein.
Es reicht, wenn ein Partner ins Kinderzimmer zieht o.ä.
Wichtig ist nur, getrennt zu wirtschaften, also jeder kauft für sich ein, wäscht nur die eigene Wäsche, putzt nach Plan...
Es ist durchaus sinnvoll, die Wohnsituation zur Vermeidung finanzieller Doppelbelastung so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.
Viele Paare ziehen das Trennungsjahr in einer Wohnung durch, weil gar nichts anderes möglich ist.


-----------------
"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@TalisMann

Dein Selbstbehalt gegenüber deinem Kind ist 900,00 EUR, gegenüber deiner Ehefrau 1000,00 EUR.

Ganz stark vereinfacht ist von deinem Einkommen der Kindesunterhalt abzuziehen und von der dann verbleibenden Differenz zwischen deinem Einkommen und dem Einkommen deiner Ehefrau sind 3/7 an Unterhalt zu zahlen, wobei dir mindestens der Selbstbehalt von 1000,00 EUR verbleiben muss.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

vorab ist das Einkommen zu bereinigen: Berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge.

@Borion,

quote:
von der dann verbleibenden Differenz zwischen deinem Einkommen und dem Einkommen deiner Ehefrau sind 3/7 an Unterhalt zu zahlen,


Die Ehefrau bekommt auch einen Erwerbstätigenbonus angerechnet, nicht nur der Mann. Der könnte sich aber auch bei 1/10 bewegen. OLG-abhängig. Die Differenz wird geteilt.
SB richtig bei 1000€.

Hier

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 07.04.2010 00:09

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TalisMann
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 20x hilfreich)

Danke für die Antworten.Also an den SB kann niemand ran?Abzüglich des Kindesunterhalts (nach bereinigtem Einkommen) muss ich 3/7 vom dann übrigbleibenden Netto-Lohn an Unterhalt zahlen.Dagegen wird aber dann noch das Einkommen meiner Frau gerechnet (aber nicht in voller Höhe,wenn ich das richtig verstehe???Oder werden ihr die 300-350 Euro voll als Einkommen angerechnet???)

Eine Beispielrechnung gibt es nicht zufällig?

Ab wann muss ich denn Trennungsunterhalt zahlen?Ich denke das wir aus finanziellen Gründen bis zur Wohnungskündigung in der gemeinsamen Wohnung bleiben werden.In getrennten Zimmern.Wir haben ohnehin ein gemeinsames Konto von dem wir bis zur Wohnlichen Trennung den Lebensunterhalt (Miete,Rechnungen,Essen u.s.w.) bezahlen werden.Bin ich dann also bis zur wohnlichen Trennung nicht wirklich getrennt?Wie kann man es denn geschickt anstellen das die finanziellen Dinge bis zum Wohnungswechsel bereits geregelt sind.Ich möchte nicht das es deswegen Reibereien gibt und das freundschaftliche Verhältnis darunter leidet.Ein möglichst sauberer Schnitt wäre uns sehr wichtig.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo Talismann!

Also dann mal etwas detaillierter. Dein Einkommen wird zunächst um 5% berufsbedingte Aufwendungen bereinigt, dass deiner Frau um ca. 25,00 EUR (da sie nur geringfügig arbeitet, gilt der Mindestbetrag von 50,00 EUR nicht).

Von deinem EK von ca. 1710,00 (1800,00 - 90,00) sind dann zunächst KU von 314,00 EUR abzuziehen. Im nächsten Schritt werden dann eure beiden EK um jeweils 1/7 Erwerbsbonus bereinigt. Macht bei dir dann verbleibend ca. 1200,00 EUR und bei deiner Frau ca. 300,00 EUR. Die Hälfte der Differenzbetrag von 450,00 EUR musst du als Unterhalt zahlen.

Du kannst aber diese Beträge nicht zahlen, da dann dein Selbstbehalt von 1000,00 EUR nicht gewahrt wäre. Dein Kind wird dann in die erste Stufe zurückgestuft auf 295,00. Macht dann 1800,00 - 90,00 berufs. Aufwendungen - 295,00 KU = 1415,00 EUR. Du musst also 295,00 EUR KU und 415,00 Getrenntlebendenunterhalt zahlen.

Dies gilt, wenn ihr nicht mehr zusammenwohnt. Man kann sich durchaus in einer Wohnung im juristischen Sinne trennen, wenn jeder für sich selbst wirtschaftet. Die UH-Berechnung sähe wegen der Miete etwas anders aus. Aber wenn ihr euch doch noch ganz gut versteht, solltet ihr das doch auch irgendwie prakmatisch ohne UH-Berechnung hinbekommen, oder?!

Grüße, Borion

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TalisMann
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 20x hilfreich)

Danke Borion für die ausführliche Antwort. So lange wir noch gemeinsam in der jetzigen Wohnung leben, werden wir auch wie vorher ein Konto haben auf dem unser gemeinsames Einkommen sein wird. Während dieser Zeit wird es keine Probleme geben.Wenn wir aber nun in ca. 3 Monaten dann getrennte Wohnungen beziehen MUSS ich ja Unterhalt zahlen (ich würde auch alles so weiterlaufen lassen,aber 2 getrennte Haushalte sind bei diesem Einkommen nicht drin).Ab wann ändert sich dann eigentlich meine Steuerklasse?Aufgrund der Änderung der Steuerklasse wird sich mein Netto erheblich ändern (von Stkl.3 auf Stkl.1), damit wird auch der Unterhaltsanspruch geringer werden,denke ich. Sollte meine Frau dann mit diesem Geld nicht auskommen, muss sie dann Hartz4 und/oder Wohngeld beantragen?

Dann habe ich noch eine weitere Frage. Wir haben im Grunde keine Schulden. Den gesamten Hausstand (Möbel etc....vor 1,5 Jahren erst für 5000 Euro neu angeschafft) bleiben bei meiner Frau und meinem Kind. Ich werde von Null anfangen. Da ist noch das Auto was im letzten Jahr angeschafft wurde (auf Finanzierung), welches ich mitnehme, weil meine Frau keinen Führerschein besitzt.Wie verhält es sich bei den Sachen? Ist es so das jeder einen Anspruch auf die Hälfte dieser Sachen hat (somit auch die Hälfte der Finanzierungssumme des KFZ)???

-- Editiert am 08.04.2010 09:23

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Borion,

nochmals zur Berichtigung:

Der Erwerbstätigenbonus ist OLG-abhängig und bewegt sich z.B. in den süddeutschen Gefilden bei 1/10.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Loddar,

die gesamte "Berechnung" eines Borion ist falsch. 295,00 € für ein 12-jähriges Kind? Bisgen veraltet oder? :grins: Seit wann wird ein Kind "zurück gestuft", weil der Mann den EU nicht bedienen könnte? § 1609 BGB wieder abgeschafft? :) Und wohin sollte der Mann denn zurück gestuft werden? Nach Bereinigung seines Einkommens um berufsbed. Aufwendungen, Altersvorsorge und Schuldentilgung ist er ohnehin nur in die 1. Stufe einzustufen. :crazy:

Der TE ist gut beraten, wenn er sich einen Beratungshilfeschein auf dem AG besorgt und einen Anwalt beauftragt, der weiß, was er darf und kann.

Borion weiß das ganz offensichtlich nicht.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@Loddar

Du hast natürlich recht, aber bei über 20 verschiedenen Unterhaltsleitlinien kann man in so einem Forum in einer kurzen Antwort nicht auf jedes Detail eingehen und ich denke es ist vollkommen in Ordnung wenn man eine groben Überblick gibt bzw. die herrschende Meinung/Rechtsprechung berücksichtigt. So gibt es beispielsweise auch immer noch OLGs die nicht mit 5% pauschal die berufsbedingten Aufwendungen berücksichtigen....

@TalisMann

Der Hausstand der im Eigentum einer der Ehepartner steht, bleibt dies auch bei der Trennung. Also wenn beispielsweise einer den Fernseher mit in die Ehe gebracht hat, darf er ihn auch mitnehmen/behalten. Der in der Ehe angeschaffte Hausstand wird zwischen den Ehepartnern nach Billigkeitsgesichtspunkten aufgeteilt. Bei einem Auto gibt es keine einheitliche Rechtsprechung, je nach Umständen des Einzelfalles wird dies dem Hausrat oder dem Vermögen zugeordnet.

Wenn du dich in diesem Jahr trennst, ändert sich ab dem 01.01.2011 deine Steuerklasse. Entsprechend deinem reduziertem Einkommen musst du dann natürlich auch weniger Unterhalt zahlen. Sofern deine Ehefrau dann nicht mehr alleine ihren Lebensunterhalt bestreiten kann, muss sie in letzter Konsequenz Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) beantragen.

Grüße, Borion

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TalisMann
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo.Den Beratungshilfeschein werde ich in der kommenden Woche beantragen.

Die Steuerklasse ändert sich erst zum 01.01.2011??? Ich dachte ab dem Zeitpunkt der räumlichen Trennung.Wie ist das mit der Krankenkasse?Ab wann muss sich meine Frau mit unserem Kind selbst bei einer KK versichern?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

TalisMann hallo,
man glaubt kaum was Paare alles selbst entscheiden können/ dürfen.

Wenn ihr euch einigt auf einen Trennungszeitpunkt steht der fest und Ende.
Wenn ihr euch wirklich in Freundschaft trennen wollt dann macht das.

Geht zu einem Anwalt (Kosten gespart), teilt sonstigen Hausrat auf ( noch mal Kosten und Nerven gespart), kümmert euch gemeinsam um das Kind ( weitere Kosten und Nerven gespart).

Geht zusammen zum Jugendamt, lasst euch helfen, wenn nötig.
Bleibt Eltern, redet und geht aufeinander ein.

Frage mich schon, wovon soll die Frau leben? Von dem Job alleine wird das nichts.
Wäre schon sinnvoll, wenn die Frau in der Trennungszeit schon einen angemessenen Job annehmen würde.

Ich sehe da noch nicht soooooooooooo den Frieden bei euch.
Mein Ex- Mann ist heute mein bester Freund, der Weg dahin war schmerzlich und hart.

Stellt euch das nicht so einfach vor. Irgendwann verfügt die Frau nach ihrem Ermessen über das/ dein Geld, dann verändern sich die Sichtweisen schlagartig.
Mein Tipp: Die Frau muss mehr eigene Einkünfte erzielen.

Das Kind geht zur Schule, Betreuung durch Eltern oder von dir gewährleisten.
Sonst zahlst du u. U. den vollen Unterhalt bis das Kind zunächst mal 16 Jahre ist.
Niemand kann das absehen. Jeder bringt sich selbst am besten durch, wenn er hart auf hart kommt.

Und, es gibt gerade in Bezug auf Unterhalt Ausnahmen, damit kannst du ganz Deutschland tapezieren.

Mein Tipp: Wohnt solange es geht zusammen, schaut auf die Ausgaben des gemeinsamen Kontos und besorgt der Frau einen Vollzeitjob.

Am besten sie macht mal eben einen Führerschein, damit wäre sie dann flexibler auf dem Arbeitsmarkt.



-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TalisMann
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 20x hilfreich)

@Anny.....danke für deinen Beitrag :-)......wir werden alles versuchen in Freundschaft und wenn möglich ohne Streit getrennte Wege zu gehen. Wir bleiben erstmal gemeinsam in der Wohnung und werden diese Ende Juni kündigen, so das wir im Oktober in getrennte Wohnungen ziehen werden.Wir werden uns Wohnungen im gleichen Ort suchen.Ich habe meiner Frau angeboten das sie Ihren Job weitermachen kann und ich jederzeit auf unsere Kurze aufpasse und sie auch, wenn nötig zur Arbeit fahre/von der Arbeit abhole (wegen Nachtschicht).Sicher wird es nicht einfach und kleinere Streitereien werden nicht ausbleiben, aber wir werden uns ganz sicher einen "gemeinsamen" Anwalt nehmen und so viel wie möglich vorab klären.Mit dem Führerschein für meine Frau wird das so kurzfristig nichts (aus finanziellen Gründen).Der geplante gemeinsame Urlaub im Sommer findet aber wie geplant statt, unsere Kurze hat sich so drauf gefreut und allein deshalb werden wir fahren.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Die Steuerklasse ändert sich erst zum 01.01.2011??? Ich dachte ab dem Zeitpunkt der räumlichen Trennung


Nein, die Stkl. könnt ihr im Trennungsjahr behalten, geändert werden müssen sie im Folgejahr.

Alles Gute für euch!

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

TalisMann hallo,
dann darf ich euch einfach nur viel Glück wünschen.

Und geht zusammen zum Anwalt, jedesmal.

Meldest dich noch mal zurück, wie alles so geworden ist, wie dann der Urlaub war und wen der Anwalt vertritt?
Würde mich schon interessieren. Manchmal klappt eine derartige freundliche Trennung, ich gönne es euch.

Bis dahin:) alles Gute.

-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen