Hallo, wie verhält sich der Unterhaltsanspruch der Kind betreuender Frau gegenüber dem Mann in folgender Situation?
EX Frau hat vor der Geburt des Kindes eine 100 Stunden Stelle gehabt.
Ein Brutoeinkommen von knapp 1000 Euro.
Nch der Geburt des Kindes geht Frau nicht mehr arbeiten.
Mann und Frau lassen sich scheiden.
Mus Mann nur so lange Unterhalt zahlen, bis Frau wieder eine Stelle antritt wo sie diese 100 Stunden mit einem Brutto von rund 1000 hat?
Dann wäre ja kein Ehebedingter Kindbezogener Einkommensnachjteil mehr vorhanden.
Oder Kann sich Frau auch mit dieser 100 Stunden Stelle ihr einkommen, durch das gute Einkommen des MAnnes noch lange Zeit aufstocken lassen und somit nach der Trennung mehr Einkommen haben, als vor der Trennung?
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Frage zum Unterhaltsanspruch
14. November 2010
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Frage vom 14. November 2010 | 13:21
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 7x hilfreich)
Frage zum Unterhaltsanspruch
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#1
Antwort vom 14. November 2010 | 20:32
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
Trennungsunterhalt oder nachehelich?
Wie lange dauerte die Ehe?
Wie alt ist das Kind?
Gibts ausreichend Betreuungs-Möglichkeiten?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
#2
Antwort vom 15. November 2010 | 01:31
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 7x hilfreich)
Die Ehe bestand 3 Jahre.
Das kind ist gerade 3 geworden
und kann nach eigener Aussage meiner Ex von 08:00 - 13:45 in den Kindergarten gehen.
Es geht um Betreuungsunterhalt. Sind gerade durch mit der Scheidung
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-- Editiert am 15.11.2010 01:38
-- Editiert am 15.11.2010 01:38
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#3
Antwort vom 15. November 2010 | 11:09
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
quote:
Mus Mann nur so lange Unterhalt zahlen, bis Frau wieder eine Stelle antritt wo sie diese 100 Stunden mit einem Brutto von rund 1000 hat?
Mann muss mindestens so lange zahlen, bis das Kind ganztägig fremdbetreut werden kann. Das Einkommen der Frau wird in voller Höhe angerechnet.
Grüßle
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