Frage zur 21 Jähriger Tochter

24. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
BeutelineNRW
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur 21 Jähriger Tochter

Hallo an alle Mitglieder! Ich hoffe hier sehr das ihr mir helfen könnt.

Meine 21 Jährige Tochter arbeit seit ca. 1 Jahr als Lageristin (Zeitarbeit) und seit dem zahle ich auch keinen
Unterhalt für sie.
Nun habe ich gestern eine Whatsapp Nachricht bekommen das sie ab 01.08 eine Ausbildung beginnt
für 2 Jahre, und mit der bitte das ich 300 euro Unterhalt zahlen soll weil sie ja nicht soviel bekommt in der
Ausbildung und sie eben nicht mehr 300 Euro ihrer Mutter geben kann bei der sie ja noch wohnt.

Ich hab sie aufgefordert mir den Ausbildungsvertrag zu schicken.

Wie muss ich mich noch verhalten ? vielleicht könnt ihr in etwa mitteilen was ich zahlen müsste ?
Soll ich erstmal warten bis mich irgendein Amt anschreibt und was fordert ?

Danke
für eure Hilfe

LG Stefan

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

vielleicht könnt ihr in etwa mitteilen was ich zahlen müsste ? Nö. Hier kann ja keiner hellsehen. Daher weiß auch keiner, wie hoch die Ausbildungsvergütung der Tochter ist. Das wäre als erstes zu klären...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
BeutelineNRW
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
vielleicht könnt ihr in etwa mitteilen was ich zahlen müsste ? Nö. Hier kann ja keiner hellsehen. Daher weiß auch keiner, wie hoch die Ausbildungsvergütung der Tochter ist. Das wäre als erstes zu klären...



Okay das war ein blöde Frage da hast du vollkommen recht ..aber was kannst du mir vielleicht zu den anderen Fragen raten ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Warten Sie mal den Vertrag ab. Wenn sie auch nur die durchschnittliche Ausbildungsvergütung kriegt, die es in D derzeit gibt (700 Euro Nettovergütung), dann gibt es schlicht keinen Unterhalt, denn auf die 700 Euro kommt ja noch das Kindergeld drauf.
kannst du mir vielleicht zu den anderen Fragen raten ? Nein, aber da werden sich bald andere User melden, die das können.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Wie hoch ist dein Nettoeinkommen?

Wie hoch ist das Nettoeinkommen der Mutter?

Was wird die Tochter Netto verdienen?

Dem Grunde nach sind hier beide Eltern unterhaltspflichtig.

Auf eine Anfrage vom Amt würde ich nicht warten, wenn sich ein Anwalt meldet wirst man dich

evtl. an den Kosten beteiligen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#5
 Von 
BeutelineNRW
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Warten Sie mal den Vertrag ab. Wenn sie auch nur die durchschnittliche Ausbildungsvergütung kriegt, die es in D derzeit gibt (700 Euro Nettovergütung), dann gibt es schlicht keinen Unterhalt, denn auf die 700 Euro kommt ja noch das Kindergeld drauf.
kannst du mir vielleicht zu den anderen Fragen raten ? Nein, aber da werden sich bald andere User melden, die das können.



Hallo Muemmel,

hat etwas gedauert hab jetzt ein Bild gesehen vom Vertrag.

Im ersten Jahr bekommt Sie 940,13 Brutto, und im zweiten 986,94 Brutto
was allerdings Netto bei raus kommt weiß ich nicht
und dann kommt ja noch das das Kindergeld drauf ?

Danke das ihr immer so nett helft.
LG
Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BeutelineNRW
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

Wie hoch ist dein Nettoeinkommen?

Wie hoch ist das Nettoeinkommen der Mutter?

Was wird die Tochter Netto verdienen?

Dem Grunde nach sind hier beide Eltern unterhaltspflichtig.

Auf eine Anfrage vom Amt würde ich nicht warten, wenn sich ein Anwalt meldet wirst man dich

evtl. an den Kosten beteiligen.

edy


Hallo Edy,

hat etwas gedauert hab jetzt erst ein Bild gesehen vom Vertrag.

Also was meine Ex verdient weiß ich nicht aber laut Vertrag hat meine Tochter
im ersten Jahr 940,13 Brutto.
Ich hab so ca.1700 Euro

Na denke ich komme nicht drum herum mal einen Anwalt auf zu suchen.

LG
Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wieso Anwalt?
Im Moment verursacht der nur unnütz Kosten.

Deine Tochter muss dir ihre Bedürftigkeit nachweisen.
Ausbildungsvertrag ist schon mal gut, damit hat sie nachgewiesen dass sie grundsätzlich bedürftig sein KÖNNTE.
Wenn dann bei den Berechnungen ein Zahlbetrag für dich rauskommt, müsstest du den ggf. ab Ausbildungsbeginn nachzahlen.
Es fehlt noch die Berechnung.
Du kannst deine Tochter auffordern, erst mal die vorrangigen Stellen anzuzapfen. Bei einem Azubi ist das BAB. Sie wird zwar vermutluch, da bei den Eltern wohnend, keines bekommen aber mittels Rechnern im Internet kann sie sich schon mal die Augen öffnen lassen, was ihr zustehen würde. Aus dem Ergebnis müsste sich ergeben, wie viel Unterhalt die zuständige Stelle von den Eltern erwarten würde. Das ist dann zwar noch nicht der familienrechtliche Anspruch, aber eine Richtgröße. Ich tippe auf 0, auf jeden Fall aber bedeutend unter 300€.

Alternativ könntest du natürlich auch sagen dass es eine gute Sache ist dass das Kind ausgebildet wird und ihr - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - z.B. 100€ monatlich als Unterhalt (Motivationshilfe) zukommrn lassen.
Wenn sie dann klagen will muss sie den über 100€ herausstehrnden Betrag einklagrn, der ihr vermeintlich zusteht. Soll sie die Rechtmäßigkeit der Forderung erdt mal nachweisen!

Noch eine Bemerkung zum BAB: wenn man noch bei den Eltern wohnt wird das meines Wissens etwas anders

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von BeutelineNRW):
Im ersten Jahr bekommt Sie 940,13 Brutto, und im zweiten 986,94 Brutto
was allerdings Netto bei raus kommt weiß ich nicht


Ja wenn das so ist, dann sollte der Bedarf deiner Tochter doch (weitgehend) gedeckt sein. Ohne das jetzt genau berechnen zu können.

Ich würde da ganz in Ruhe abwarten, bis alle Zahlen auf dem Tisch liegen. Wenn wider Erwarten doch noch etwas zu zahlen sein sollte, dann kann man sich über einen so geringen Betrag hoffentlich einvernehmlich einigen. Und wenn deine Tochter über Gebühr Unterhalt fordert, dann soll sie dich halt verklagen.

Aber natürlich kannst du dich vorab bei einem Rechtsanwalt informieren. Vielleicht solltest du erst mal ein Beratungsgespräch vereinbaren, ohne gleich ein Mandat zu erteilen. Dann sind die Kosten überschaubar und du hast einen Rechtsbeistand, wenn die Sache doch vor Gericht gehen sollte.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Im ersten Jahr bekommt Sie 940,13 Brutto, und im zweiten 986,94 Brutto was allerdings Netto bei raus kommt weiß ich nicht Das läßt sich mit einem Brutto-Netto-Rechner leicht ausrechnen. Ich habe das jetzt bezüglich der ersten Zahl mal gemacht: 940 Euro brutto ergeben hier (Steuerklasse 1) 745 Euro Nettolohn. Da ist der Bedarf in der Tat gedeckt, da ja noch das Kindergeld obendraufkommt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BeutelineNRW
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich Danke euch allen ...bin froh das es euch gibt

LG
Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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