Frage zur Fahrtkosten-Anerkennung und möglicher Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle

22. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
Xyz2524
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Fahrtkosten-Anerkennung und möglicher Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle

Hallo zusammen,

ich habe eine Berechnung des Kindesunterhalts für meine 3-jährige Tochter vom Jugendamt erhalten.
Grundlage war mein Nettoeinkommen von 3.252 €, daraus wurde ein bereinigtes Einkommen von 2.963,87 € errechnet.

Folgende Abzüge wurden berücksichtigt:

Fahrtkosten pauschal 5 % (150 € maximal)

Vorsorgeaufwendungen: 138,13 €

Wohnkosten: 747,10 € (wurden voll anerkannt, dadurch wurde mein Selbstbehalt um 227,10 € erhöht)

Daraus ergab sich laut Jugendamt:
Unterhalt: 451,50 € monatlich
Ich wurde der 5. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zugeordnet,
eine Gruppe höhergestuft, da ich nur ein Kind habe.
Gezahlt werden soll 227 € an die Unterhaltsvorschusskasse und 224,50 € an die Kindesmutter.

Jetzt meine Frage:
Mein Arbeitsweg beträgt 18 km einfach (also 36 km täglich).
Laut üblicher Rechtsprechung werden 0,42 € pro Kilometer angesetzt.
Bei durchschnittlich 18 Arbeitstagen im Monat komme ich auf etwa 272 € tatsächliche Fahrtkosten –
also deutlich mehr als die pauschal angesetzten 150 €.

Wenn ich diese tatsächlichen Fahrtkosten nachweise (z. B. über Google Maps oder Arbeitgeberbestätigung),
besteht eurer Einschätzung nach eine realistische Chance,
dass das Jugendamt die höheren Fahrtkosten anerkennt
und mich dadurch eine Einkommensgruppe tiefer einstuft? Dann komme ich ja unter die 2900€

Oder wird das nur als Korrektur innerhalb der gleichen Gruppe behandelt,
ohne dass sich die Unterhaltsstufe ändert?

Ich möchte das korrekt, aber auch fair angeben und überlege, ob sich der Aufwand lohnt.

Danke vorab für eure Einschätzungen!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3339 Beiträge, 1107x hilfreich)

Zitat (von Xyz2524):
Wenn ich diese tatsächlichen Fahrtkosten nachweise (z. B. über Google Maps oder Arbeitgeberbestätigung),
besteht eurer Einschätzung nach eine realistische Chance,
dass das Jugendamt die höheren Fahrtkosten anerkennt
Ja, das kannst du verlangen. Details zu den örtlichen Gegebenheiten findet man in den Unterhaltsleitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts, Ziffer 10.2. f.

Zitat (von Xyz2524):
und mich dadurch eine Einkommensgruppe tiefer einstuft? Dann komme ich ja unter die 2900€
Das ist bei den genannten Zahlen sehr wahrscheinlich.

Zitat (von Xyz2524):
Wohnkosten: 747,10 € (wurden voll anerkannt, dadurch wurde mein Selbstbehalt um 227,10 € erhöht)
Was vollkommen bedeutungslos in dem geschilderten Fall ist.

Zitat (von Xyz2524):
Gezahlt werden soll 227 € an die Unterhaltsvorschusskasse und 224,50 € an die Kindesmutter.
Der laufende Unterhalt muss vollständig an den anderen Elternteil gezahlt werden. Die Vorschusskasse kann nur Rückstände erhalten und keine laufende Zahlung. Falls die Vorschusskasse tatsächlich eine laufende Zahlung verlangt und gleichzeitig Leistungen an die Mutter auszahlt, empfiehlt sich eine Anzeige dieses Vorgehens beim Familienministerium.

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