Frage zur bevorstehenden Scheidung - Finanzen und sonstiges

29. September 2025 Thema abonnieren
 Von 
go729885-23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur bevorstehenden Scheidung - Finanzen und sonstiges

Frage zur bevorstehenden Scheidung.

Hallo zusammen,
meine Situation:
Meine (noch-) Frau (52) und ich (47) haben ein gemeinsames Kind (Sohn, 16 Jahre).
Wir sind seit Mai 2008 verheiratet. Im letzten Jahr (März 2024) hat mir meine Frau mitgeteilt, dass sie die Beziehung beenden will (warum auch immer) und ist nach 4 Wochen ausgezogen.
Ihr perfider Plan, unseren gemeinsamen Sohn mit in ihre „neue Bude" zu nehmen, ist gescheitert, der Junge war die ersten Wochen bei mir, bis wir neu verhandelt haben.
Inzwischen gibt es seit Juni 2024 ein Wechselmodell (Kind wechselt wöchentlich hin und her).
Es gab bislang keine Unterhaltsforderungen von keiner Seite.
Wir verdienen beide etwa gleich viel, ca. 4.800 EUR brutto (beide Steuerklasse 4).
Meine Frau war 3 Jahre im Job raus (Elternzeit), danach auf 85 % Wochenstunden (30 statt 35). Jetzt wieder in Vollzeit (welch Überraschung).
Ich bekomme das Kindergeld, wir haben uns geeinigt, dieses zu teilen (seit einiger Zeit).
Unser Verhältnis ist unterkühlt bis gleichgültig, wir sprechen nur noch übers Kind. Ich habe seit 6 Monaten eine neue Beziehung.
Es gibt keine gemeinsamen Besitztümer (keine Immobilien oder ähnliches).
Ich habe ein Auto, das Geld dafür hatte mir mein Vater gegeben, ist auch auf mich angemeldet.
Beide wohnen zur Miete aktuell.

Meine Fragen:
Ist einer von uns unterhaltspflichtig dem anderen gegenüber ?

Wie wird der Zugewinn berechnet ? Wir haben in den Jahren der Ehe quasi alles ausgegeben, keine großen Sparverträge oder Aktien. In der Zeit hatte ich insgesamt 3 Kredite von denen wir Anschaffungen (Möbel, Urlaub etc..) bestritten haben.

Jeder von uns hat eine Betriebsrente, wie fällt die in die Berechnung hinein ?

Wenn ich jetzt die Scheidung einreiche , kommen wir dann automatisch in Steuerklasse 1 ? Wie krass ist die Mehrbelastung ?

Könnte man auch noch proforma verheiratet bleiben, um den Steuervorteil zu nutzen ? Ist das ne gute Idee prinzipiell ?

Danke

vG
Martin





11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34274 Beiträge, 17735x hilfreich)

Sie müssten, da dauernd getrennt lebend, schon seit Jahresanfang in der Steuerklasse 1 sein, die im Übrigen mit der Klasse 4 identisch ist. "Pro forma verheiratet bleiben" ist natürlich möglich: Steuerlich kommt "geschieden" und "Dauernd getrennt lebend" auf dasselbe hinaus...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39191 Beiträge, 6440x hilfreich)

Zitat (von go729885-23):
dass sie die Beziehung beenden will (warum auch immer) und ist nach 4 Wochen ausgezogen.
Deine Ehefrau hat beschlossen, sich nach 17 Ehejahren von dir zu trennen. Sie hat eine glatte Trennung mit Auszug aus der ehelichen Wohnung vollzogen.

Dass der Sohn nicht gleich mit umzog, ist eine andere Situation, aber perfide ist daran mE nichts.
Im übrigen darf ein 16jähriges Kind in erheblichem Maße bei solchen Situationen eine eigene Meinung vertreten und offenbar lebt es sich gut im Wechselmodell. Eine Berechnung zum Kindesunterhalt erübrigt sich dann.

Zitat (von go729885-23):
Ist einer von uns unterhaltspflichtig dem anderen gegenüber ?
Nein, wenn kein Elternteil Trennungsunterhalt oder später nachehelichen Unterhalt fordert, erübrigt sich das auch.

Zitat (von go729885-23):
Wenn ich jetzt die Scheidung einreiche
Du brauchst dafür einen Anwalt. Der wird dir sehr genau anhand deiner Angaben ausrechnen, was auf dich zukommt.
Es ist dessen Tagesgeschäft, seine scheidungswilligen Mandanten entsprechend zu beraten, zu informieren und über Kosten aufzuklären.

Wie der Unterschied zwischen Stkl 1 und 4 ist, kannst du jetzt sofort selbst im Netz finden.

Zitat (von go729885-23):
Könnte man auch noch proforma verheiratet bleiben,
Man ist faktisch bis zur Rechtsgültigkeit des Scheidungsurteils verheiratet.
Welchen Steuervorteil?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3339 Beiträge, 1107x hilfreich)

Zitat (von go729885-23):
Ist einer von uns unterhaltspflichtig dem anderen gegenüber ?
Na klar, ihr seid doch verheiratet!? Scheinbar macht aber keiner einen Anspruch geltend.

Zitat (von go729885-23):
Wie wird der Zugewinn berechnet ? Wir haben in den Jahren der Ehe quasi alles ausgegeben, keine großen Sparverträge oder Aktien.
Was soll denn als Zugewinn berechnet werden, wenn es keinen solchen gibt?

Zitat (von go729885-23):
Jeder von uns hat eine Betriebsrente, wie fällt die in die Berechnung hinein ?
In den Zugewinnausgleich gehört die nur, wenn man sie sich auszahlen lässt. Anwartschaften gehören in den Versorgungsausgleich.

Zitat (von go729885-23):
Wenn ich jetzt die Scheidung einreiche , kommen wir dann automatisch in Steuerklasse 1 ?
Ihr seid schon seit dem 01.01.2025 in der Steuerklasse I. Offensichtlich hast du versäumt dem Finanzamt die Trennung mitzuteilen und solltest dies nachholen.

Zitat (von go729885-23):
Wie krass ist die Mehrbelastung ?
Beim laufenden Lohnabzug? 0,00 €

Zitat (von go729885-23):
Könnte man auch noch proforma verheiratet bleiben, um den Steuervorteil zu nutzen ?
Dazu müsste man erstmal wissen, von welchem Vorteil konkret man überhaupt spricht.

Zitat (von go729885-23):
Ist das ne gute Idee prinzipiell ?
Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Listen mit Vor- und Nachteilen gibt es zuhauf im Internet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34274 Beiträge, 17735x hilfreich)

Eine Steuerfrage wird aber spannend - wer bekommt den Alleinerziehendenentlastungsbetrag (immerhin 4.260 Euro)? In der aktuellen Konstellation bekommt ihn der TE, da er das Kindergeld bekommt - früher oder später könnte die Frau damit ein Problem haben (eine hälftige Aufteilung ist nicht vorgesehen).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41827 Beiträge, 14614x hilfreich)

Wenn man sich schon auf das Wechselmodell geeinigt hat, kann man ja wohl doch noch miteinander reden. Dann sollte man doch auch den Steuervorteil aufteilen können?

Zur Scheidung: es gibt Konstellationen wie hier, wo man sich scheiden lassen kann oder auch nicht. Wo keine nennenswerten finanziellen Vor- oder Nachteile entstehen, etwa durch Übertragung von hohen Anwartschaften aus der Rentenversicherung. Im höheren Alter kann es sogar sinnvoll sein, verheiratet zu bleiben, einfach um gegebenenfalls Witwer/Witwenrente sicher zu stellen. Abgesehen davon kann es auch sinnvoll sein, zwei separat funktionierende Wirtschaftseinheiten durch Verschiebung von Renteneinheiten in die Bedürftigkeit zu schubsen.

In Eurem Fall sehe ich da keine Eilbedürftigkeit, weil ja quasi im Gleichschritt Rentenanwartschaften aufgebaut werden, jeder für sich selbst sorgen kann und es auch tut. Eine Schieflage könnte dann entstehen, wenn einer von Euch ausfällt, also ein Unterhaltsfall entsteht oder aber die Rentenanwartschaften nicht mehr gleichmässig aufgebaut werden. Dann wäre eine Scheidung für den finanziell Stärkeren angebracht. Man muss allerdings wissen, dass angesichts der langen Dauer der Ehe beim Eintritt einer Schieflage auch noch einige Zeit Unterhalt gezahlt werden müsste, man nicht von jetzt auf gleich aus den Verpflichtungen raus kommt.

wirdwerden

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12788 Beiträge, 4607x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
In Eurem Fall sehe ich da keine Eilbedürftigkeit

Die kann sich (recht schnell) ergeben.
Zitat (von go729885-23):
Ich habe seit 6 Monaten eine neue Beziehung.


Es liegt in der Natur der Sache, dass man hauptsächlich seinen aktuellen Partner und eventuelle Kinder abgesichert sehen will, als seinen Expartner.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41827 Beiträge, 14614x hilfreich)

Ich lese hier nur was von einem Kind., welches abgesichert ist. Und auch "neue" Kinder sind doch abgesichert, es gibt da doch seit etlichen Jahren keine Ungleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern mehr. Also, was soll da jetzt durch eine Scheidung abgesichert werden? Mach mich schlau.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go729885-23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure zahlreichen Antworten.

Da ich nicht beabsichtige mit der Frau weiter verheiratet zu bleiben, die nicht nur mein Leben im letzten Jahr komplett zerstört und an die Wand gefahren hat, sondern offensichtlich mir auch mein Kind wegnehmen wollte, bleibt wohl nur die Scheidung.

Ich habe etwas Respekt vor den Kosten (Schätzung: zwischen 3-5000 EUR), aber da muss ich wohl irgendwie durch (Leihe, Kredit o.ä.).

Ich möchte vor allen Dingen nicht, dass sie für mich Dinge entscheidet, falls mir was passiert oder auch nur irgendwas erbt , von der Lage finanziell profitiert etc...

Bislang hat sie auch noch einen zweiten Autoschlüssel, den sie noch nicht zurückgegeben hat.
Nach dem Kauf (mein Vater hatte mir das Geld gegeben) , hatte sie insgesamt bereits 6000 EUR an ihn zurücküberwiesen, da sie von ihm nichts annehmen wollte.
Muss das mit in die Scheidungsverhandlung ? Wie ist da die Rechtslage ? Ich hatte gelesen, dass man dem Ehepartner nicht einfach so die Nutzung des PKW entziehen kann, wenn es vorher auch so gewesen ist.
Grundsätzlich kann sie sich das Auto leihen, wenn sie für / mit meinem Sohn unterwegs ist, dafür braucht sie aber keinen Schlüssel m.E.



0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41827 Beiträge, 14614x hilfreich)

Was alles im Scheidungsverfahren entschieden wird, das ist von den Anträgen abhängig, die gestellt werden. Zwingend ist nur der Scheidungsantrag (logisch) und ein Hinweis darauf, dass der Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Da der Antragsteller anwaltlich vertreten sein muss, Du geschieden werden willst, musst Du einen Anwalt mandatieren. Wie Ihr das mit dem PKW regelt, ist Eure Sache, üblicherweise gehört der PKW zum Hausrat, im Streitfall kann darüber auch das Gericht entscheiden, ist aber schon aus Kostengründen nicht unbedingt zu empfehlen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39191 Beiträge, 6440x hilfreich)

Zitat (von go729885-23):
bleibt wohl nur die Scheidung.
Du hattest bereits geschrieben, dass du nun die Scheidung einreichen willst. Wer den Antrag einreicht, zahlt den dafür notwendigen Anwalt. Du könntest deine Frau fragen, ob sie nun die Scheidung auch will und ob sie sich an den Kosten für den Scheidungsantrag beteiligt.
Deine Gründe und dein weiterer Kleinkram sind für Anwalt und Gericht unerheblich.

Zitat (von go729885-23):
Ich möchte vor allen Dingen nicht, dass sie für mich Dinge entscheidet, falls mir was passiert oder auch nur irgendwas erbt , von der Lage finanziell profitiert etc...
Dafür macht man ein Testament.

Zitat (von go729885-23):
Bislang hat sie auch noch einen zweiten Autoschlüssel, den sie noch nicht zurückgegeben hat.
Vielleicht damals nur vergessen?

Zitat (von go729885-23):
Muss das mit in die Scheidungsverhandlung
Nein. Verschone bitte den Anwalt und das Gericht mit solchen Lappalien. Eine Scheidungsverhandlung dauert idR nicht länger als 20 min.

Mach mit deiner Frau (ohne Anwalt) eine vollkommen kostenlose Vereinbarung/Trennungsauseinandersetzung/eine Liste: Wer bekommt/behält was an Geld, Sachen, Werte, Auto bei Bedarf. Dann eure Unterschriften, Datum. Kopie. Fertig. Jeder steckt sich seine Kopie ein.
Änderungen bei Bedarf besprechen, alles ohne Anwalt und ohne Gericht.

Dieses Jahr wird das mit dem 1. Termin beim Gericht wahrscheinlich nichts mehr---wegen bevorstehend...


-- Editiert von User am 1. Oktober 2025 14:22

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12788 Beiträge, 4607x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mach mit deiner Frau (ohne Anwalt) eine ......Fertig.

Wünschenswert, deutlich einfacher und günstiger ist es unbestritten, nur wie sang schon 2007 Grönemeyer mit den Fanta4 "Es könnte alles, so einfach sein - ist es aber nicht..."
Zitat (von go729885-23):
Unser Verhältnis ist unterkühlt bis gleichgültig

Sind nicht die besten Voraussetzungen um das "unter sich" zu regeln....

Zitat (von Anami):
Nein. Verschone bitte den Anwalt und das Gericht mit solchen Lappalien. Eine Scheidungsverhandlung dauert idR nicht länger als 20 min.

Ich kann nur dazu raten, Deinen Anwalt mit nichts zu verschonen!
Was davon letztendlich bei Gericht landet, ist mit ihm zu Besprechen, denn er kann beurteilen, was wichtig ist und was nicht.
Der Termin der Scheidungsverhandlung kann sonst nämlich auch nach 10 Minuten, ohne Scheidung, beendet sein, wenn Unterlagen / Nachweise oder Regelungen fehlen.

Und da bereits ein unterkühlt gleichgültiges Verhältnis herrscht, kann mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass es nicht bei einem Anwalt bleiben wird.

Wie Smogman bereits schrieb, ist der Zugewinnausgleich bei Euch quasi irrelevant, da es nichts auszugleichen gibt.
Was durchzuführen ist, ist der Versorgungsausgleich.

Zitat (von go729885-23):
Jeder von uns hat eine Betriebsrente, wie fällt die in die Berechnung hinein ?

Genauso wie die "normale" Rente oder sonstige private Altersvorsorge auch, es wird gegeneinander aufgerechnet und dann ausgeglichen.
Wenn man seine Altersversorgung breit gestreut hat, kann es eventuell einfacher lösen, in dem man den Versorgungsausgleich nur über einen der Verträge abwickelt.

Ansonsten würden später alle Verträge angeknabbert.
Aber auch dazu sollte Dein Anwalt Dir was sagen können.

Das kommt aber sowie alles erst lange nach Einreichung des Scheidungsantrags zum tragen, nachdem das Gericht irgendwann nach Auskünften für den Versorgungsausgleich fragt.
Das Gericht holt dann eigenständig bei den jeweiligen Trägern die Auskünfte ein und errechnet den Versorgungsausgleich.

Zitat (von Anami):
Dieses Jahr wird das mit dem 1. Termin beim Gericht wahrscheinlich nichts mehr

Sollte das Gericht die heutige "normale" Auslastung bei bekannter "Personallage" haben, würde ich 2026 sogar als unrealistisch ansehen.

Bei mir waren es 28 Monate, und es gab eigentlich, wie beim TE auch, nicht wirklich was zu regeln.


Zitat (von Anami):
Dafür macht man ein Testament.

Damit die "Doch noch Ehefrau" ihren Pflichtteil einfordern kann?

-- Editiert von User am 2. Oktober 2025 11:32

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