Fragen: Pflegschaft Minderjähriger Geschwister?

3. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Gast46455
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Fragen: Pflegschaft Minderjähriger Geschwister?

Guten Tag

Angenommen Kinder werden wegen Gefährdung des Kindeswohls zu Hause heraus genommen und die leibliche Schwester nimmt die Kinder auf Anfrage des Jugendamtes bei sich auf.

Was ist die Schwester dann rein rechtlich? Beziehungsweise betreibt sie eine Ergänzungspflegschaft oder fällt das unter Vollzeitpflege?

Welche Behördengänge kommen auf einen zu?

Gibt es finanzielle Unterstützung?

Das genügt für's erste. Ich bedanke mich für eine Auskunft ;-)

Ich erhoffe mir, das sich hier jemand mit dem beschriebenen Prozedre auskennt. Es sind ja nur allgemeine Fragen.

Sofern mehr Infos nötig sind, dann bitte nachfragen. Danke

Freundliche Grüße

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-- Editiert Gast46455 am 04.08.2012 13:34

-- Editiert Gast46455 am 04.08.2012 13:40

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4 Antworten
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#1
 Von 
Gast46455
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Schade, das volljährige Schwestern die Geschwister aufnehmen - das scheint wohl nicht so oft vorzukommen.

Das Internet gibt leider keine schlüssigen Informationen her. Dachte es gibt vlt. doch irgendwo ähnliche Situationen.

Dem ist wohl nicht so.

Wünsche noch einen schönen Abend und übe mich noch etwas in Geduld :-)

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40655 Beiträge, 14382x hilfreich)

Da die Schwester eine nahe Verwandte ist, bedarf es keiner gerichtlichen Entscheidung. Sinnvoll wäre eine Vollmacht von den Sorgeberechtigten, darum könnte sich das Jugendamt kümmern, und das wars.

Die Schwester bekommt auf jeden Fall das Kindergeld, es ist sogar möglich, dass eine Pflegestelle eingerichtet wird. Dann würde die Pflege der Kinder vom Jugendamt vergütet.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gast46455
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für dein Kommentar wirdwerden


Ich gehe davon aus, das per Eilbeschluss der Sorgeberechtigten teilweise Rechte entzogen werden.

Schließlich handelt das JA ja schon.

Fraglich ist eben nur, ob unter Geschwistern (da auch Jugendhilfe in Anspruch genommen werden kann) evtl. finanzielle Hilfen (im Web immer wieder Pflegegeld genannt) verwehrt werden?

Also zusammengefasst ist das so zu verstehen?

Das JA nimmt die Kinder in Obhut, überbringt sie der Schwester und die muss sich dann noch um welche Dinge kümmern? Ok, Kindergeld beantragen ist logisch, evtl. Wohnraum erweitern auch .. muss sie selbst vor Gericht oder bleibt ihr das erspart?

Grüße :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40655 Beiträge, 14382x hilfreich)

Wenn die Sorgeberechtigten mit der Inobhutnahme nicht einverstanden sind, dann muss das Jugendamt unverzüglich eine gerichtliche Entscheidung herbei führen.

Das wäre der erste Schritt. Ansonsten, wenn die Sorgeberechtigten einverstanden sind, dann ist eine Vollmacht bei den nahen Verwandschaftsverhältnissen völlig ausreichend.

Primär sind dann die Eltern zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, wenn die nicht können, wäre zu überprüfen, ob eine offizielle Pflegestelle eingerichtet werden kann. Dann würde auch Pflegegeld gezahlt werden. Oder, wenn die Kinder unter 12 sind, dann käme auch Unterhaltsvorschuss in Betracht.

wirdwerden

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