Fragen: Unterhaltsvereinbarung mit Pflichtteilsver

21. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
oskar95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Fragen: Unterhaltsvereinbarung mit Pflichtteilsver

Guten Tag,

mein Bruder (25) und ich (24) haben vor fünf Jahren eine notarielle Unterhaltsvereinbarung mit unwiderruflichem Pflichtteilsverzicht gegenüber unserem Vater unterschrieben. Mittlerweile ist der unterzeichnende Notar verstorben. Welche Anwälte sind auf Anfechtung einer solchen notariellen Vereinbarung spezialisiert? Unsere Eltern sind seit 20 Jahren geschieden und die Mutter lebt nicht im Haus. Ich bin seit 10 Jahren schwer suchtkrank (Alkohol + Drogen), bin aber jetzt seit Monaten clean und erkenne nun was ich hinsichtlich eines Erbes mit meiner Unterschrift angerichtet habe.
Reicht es für eine Anfechtung dieser Vereinbarung aus, dass ich nachweise damals beim Notartermin unter Drogen gestanden zu haben und dass ich fünf Wochen zuvor aus einer geschlossenen Psychiatrie mit der Entlassungsdiagnose "Paranoide Schizophrenie" entlassen wurde? Ich sollte nach der Entlassung weiter Psychopharmaka bekommen, habe diese aber abgesetzt und gleich nach Entlassung wieder mit Drogen angefangen. Einen Betreuer habe ich nicht und will das auch nicht. Meine paranoiden Schübe sind seitdem ich abstinent lebe komplett verschwunden, nehme auch keine Medikamente ein. Letzte stationäre Behandlung der Psychose erfolgte vor drei Jahren. Habe auch bisschen das Gefühl dass meine drogeninduzierte *******gal-Einstellung damals zu meinem Nachteil ausgenutzt wurde. Die drei Seiten notarielle Beglaubigung sind sowas von kompliziert geschrieben, dass ich das heute nach fünf Jahren nüchtern noch nicht mal ganz verstehe. In meiner Erinnerung hat unser Vater uns auch mehr oder weniger zu diesem Schritt und der Unterschrift gezwungen, weil er uns sonst jegliche finanzielle Unterstützung versagt hätte. Ich war damals aktuell mittellos und bin das auch heute noch. Anspruch auf Hartz 4 gibts nicht da ich erst 24 bin und zuhause wohne.

Ich hoffe meine Infos reichen für die Beantwortung meiner Fragen, wenn nicht einfach nachfragen...

Danke vielmals im Vorraus
oskar95

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wie willst du beweisen, dass du bei Unter Drogen gestanden hast?
Nur wenn dir das unzweifelhaft gelingt, hast du wohl eine Aussicht auf Erfolg.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Es ist ja wohl so, dass der Vater die Kids weiter unterstützt hat, allerdings das eben von dem Verzicht abhängig gemacht hat. Außerdem dürfte in der Urkunde festgehalten sein, dass alle Unterzeichnenden wussten, was sie taten, dass sich der Notar auch von der Zurechnungsfähigkeit im Augenblick der Unterzeichnung überzeugt hat. Dagegen ist letztlich nicht anzukommen.

Allein eine psychische Erkrankung heisst doch noch nicht, dass man keinerlei Urkunden unterzeichnen darf, keinerlei Verträge abschließen kann.

Und nach 5 Jahren clean, erst da fällt plötzlich ein, dass man was seinerzeit nicht wusste, konnte? Oder ging es damals nicht viel mehr darum, dass man weiter den Unterhalt bekommen wollte?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
oskar95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Das lässt sich nachweisen, dass ich damals täglich rund um die Uhr dauerdruff war. Ich bin nicht seit 5 Jahren clean, sondern seit drei Monaten. Vor fünf Jahren wurde die Vereinbarung unterzeichnet, zu einer Zeit wo ich ganztägig unter Drogen stand und noch psychotisch war. mfG

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Selbst Leute mit Alzheimer (auch die sind ja "dauerdruff") können rechtswirksam Urkunden unterzeichnen. Und wie soll ich "heute nach fünf Jahren nüchtern" verstehen? Darauf kommt es jedoch gar nicht an.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 21.08.2013 12:08

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo oskar95,

Dein Bruder war aber auch schon volljährig?

Stand der auch unter Drogen?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
oskar95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

sorry, hab da wohl ein Komma vergessen:
Die drei Seiten notarielle Beglaubigung sind sowas von kompliziert geschrieben, dass ich das heute nach fünf Jahren, nüchtern noch nicht mal ganz verstehe.

http://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsfähigkeit_(Deutschland)

Unter Geschäftsunfähigkeit wegen psychischer Beeinträchtigung treffen zwei Punkte zu:

-Wahn und Halluzinationen, die etwa bei der Schizophrenie und weiteren psychotischen Erkrankungen auftreten (bei mir vor allem ausgeprägter Verfolgungswahn)

-Alkoholkrankheit (siehe: Korsakow-Syndrom) oder Drogenmissbrauch, wenn infolge der Sucht bereits schwerwiegende cerebrale Veränderungen eingetreten sind (bei mir ist die Schizophrenie durch Drogen entstanden)

Unten steht noch: Die Geschäftsunfähigkeit ist für Außenstehende nicht immer erkennbar. (Könnte in dem Fall auch für den Notar als "Außenstehenden" gelten)

Habe auch die Entlassungspapiere der Geschlossenen noch (Entlassung fünf Wochen vor der Notarsvereinbarung), wo als dauerhafte Diagnosen u.a. Alkoholabhängigkeit, Drogenabhängigkeit und Paranoide Schizophrenie aufgeführt sind.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
oskar95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

ja klar war mein Bruder auch schon volljährig, ist ein anderthalbes Jahr älter als ich und war damals auch bereits drogenabhängig und ist noch nicht davon weg (konsumiert bis zum heutigen Tag alles mögliche). Er ist allerdings (noch) nicht psychisch krank geworden dadurch.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
dein Problem ist, dass du gerichtsfest beweisen musst, dass der Notar sich nicht ordnungsgemäß von deiner Verfassung überzeugt hast. Grundsätzlich ist die Anfechtung so eines Vertrages möglich. Die Prüfung ob dies hier der Fall ist, überlässt du besser einem Anwalt.
Gruß
Andreas

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
oskar95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Welche Art von Anwälten ist auf sowas spezialisiert?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ich würde mich an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Vielleicht wollte man durch den Vertrag der Entziehung des Pflichtteils nach § 2333 BGB entgehen.
Vermutlich kam der TE so oder so um seinen Pflichtteil.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Das Problem ist doch, dass selbst Betreuung wegen Geschäftsunfähigkeit nicht ausschließt, dass ein wirksamer Vertrag abgeschlossen wird.

Und selbst wenn er wirksam angefochten werden sollte, jeder, wirklich jeder Notar weiss (und wird den Vater entsprechend beraten), wie man trotzdem vermeidet, dass die beiden Junkies auch nur einen Cent nach dem Tod bekommen.

Und wer soll eigentlich die ganze Kiste bezahlen? Da ist im Zweifel schon eine fünfstellige Summe in die Hand zu nehmen.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 21.08.2013 21:38

1x Hilfreiche Antwort

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